Die unberücksichtigte Abgabenlast bei Löhnen
Gebühren und Abgaben sind bei abhängig beschäftigten Arbeitnehmer vielfaches höher – als der letztendlich ausgezahlte Endlohn: Denn bei vielen offiziell verlautbaren Angaben bleibt der Arbeitnehmeranteil bei dem Sozialabgaben außen vor – was bedeutet Brutto ist nicht Brutto.
„Ein Arbeitnehmer verdient bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro und einer 40 Stunden-Woche 1.473 Euro Brutto. Nach den Abgaben für Steuern und Sozialversicherung bleiben ihm netto 1.079,33 Euro. Der Regelbedarf eines alleinstehenden Hartz-IV-Empfängers beträgt 399 Euro. Ihm werden allerdings zusätzlich Miete, Nebenkosten und Krankenversicherung bezahlt. In einer Stadt wie München beträgt der Gesamtbedarf, den das Amt übernimmt, deshalb 1.078,18 Euro. De facto haben also beide Singles gleich hohe Einnahmen.“
Auch wenn die Zahlen ihre Aktualität zwischenzeitlich verloren haben – ist die Kernaussage beständig geblieben: Der Mindestlohn bewegt sich auf dem Niveau von Hartz IV.
„Demnach müssen einem Arbeiter in der chinesischen Megametropole monatlich mindestens 2.190 Yuan (298 Euro) für die reguläre Arbeitszeit bezahlt werden. Diese beträgt acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche. Die monatlichen Überstunden sind auf 36 begrenzt und müssen zusätzlich entlohnt werden. In der Regel soll es nach dem Arbeitsgesetz zwei Ruhetage pro Woche geben, obligatorisch ist einer. (Dass diese Rechte oft verletzt werden und schwer einzuklagen sind, steht auf einem anderen Blatt.) Pro Stunde beträgt der Mindestlohn in Shanghai 19 Yuan (2,59 Euro). Da der Yuan gegenüber dem Euro deutlich unterbewertet ist, entspricht die inländische Kaufkraft von 19 Yuan in China etwa der von 3,45 Euro in Deutschland. In China wird der Mindestlohn auf der Ebene von Städten und Provinzen festgelegt.“
Es ist zu bedenken das verschiedene Faktoren zu berücksichtigen sind: Die Kaufkraft des Renminbi ist keinesfalls eins zu eins vergleichbar mit dem Euro – weil die Währung Aufgrund des Exports künstlich abgewertet wird. Hinzu kommen umfangreiche Sozialleistungen und die Steuer- und Abgabenlast ist vielfach geringer.
>>Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V. <<
„Zu dem heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten EU-Arbeitskostenvergleich 2016 erklärt Mittelstandspräsident Mario Ohoven: „Steigende Arbeitskosten schwächen die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen und die Attraktivität des Standortes Deutschland für Investitionen. Die Bundesregierung muss alles unterlassen, was die Kosten weiter in die Höhe treibt. Vielmehr gehören ausgabensenkende Strukturreformen bei den Sozialversicherungen in den nächsten Koalitionsvertrag. Nach der Bundestagswahl muss die Stärkung der Wachstumskräfte an erster Stelle stehen, nachdem in den letzten Jahren der Sozialstaat kräftig ausgebaut wurde. Mit durchschnittlich 33,40 Euro Stundenlohn in der Privatwirtschaft und 38,70 Euro im Verarbeitenden Gewerbe steht Deutschland mit an der Spitze in der EU. Insbesondere bei dem im harten internationalen Wettbewerb stehenden Verarbeitenden Gewerbe ist eine Stunde Arbeit bei uns 47 Prozent teurer als im EU-Durchschnitt. Kaum ein Land in der Welt belastet Arbeit so stark mit Abgaben wie wir. Ziel der Strukturreformen muss sein, dass durch sinkende Sozialversicherungsbeiträge die Beschäftigten mehr Netto vom Brutto haben, die Unternehmen mehr Spielraum für neue Investitionen und damit Beschäftigung bekommen und der Standort Deutschland insgesamt wettbewerbsfähig bleibt.“
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Bei der Arbeitslosenversicherung geht es mittlerweile nur am Rande um die finanziellen Sorgen von Arbeitslosen. Das meiste Geld verschwindet in der ausufernden Verwaltungsbürokratie und in umstrittene Weiterbildungsmaßnahmen von Erwerbslosen. Rund um die Behörde hat sich eine milliardenschwere Branche etabliert, welche mittlerweile reale wertschöpfende Wirtschaftszweige problemlos in dem Schatten stellen.