Armut und Zwangsrente für Selbstständige: Der offene Betrug am Unternehmer

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Die Zwangsrente für Selbstständige kommt im Gewand sozialer Mildtätigkeit daher: In Wirklichkeit geht es wohl nur darum, die Einnahmesituation des Staates zu verbessern. Neben den obligatorischen Kammerbeiträgen und Rundfunkabgaben, kommt nun noch eine weitere quasi Zwangssteuer hinzu. Zwangsrente für Selbstständige: Hohe finanzielle Belastung und kaum nennenswerte Rentenansprüche.

Liste der Zwangsabgaben wird länger. Kammerbeiträgen, Rundfunkabgaben und Zwangsrentenbeiträge

>>Stuttgarter Zeitung<<

„Solo-Selbstständige, heißt es in einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), kommen teilweise trotz hoher Anforderungen an die Qualifikation nur auf niedrige Einkünfte – „man könnte sie als akademisches Proletariat in Form einer selbstständigen Beschäftigung bezeichnen“. Mitunter seien die persönlichen Einkommen so gering, dass sie kaum allein zum Leben ausreichen dürften. Da bleibt für die Altersvorsorge schon gar nichts übrig.“

„Akademisches Proletariat in Form einer selbstständigen Beschäftigung“

Die Realität vieler Selbstständiger besteht aus: Niedrigen Einkünften die kaum zum Leben reichen. Die Zwangsrente für Selbstständige, wird die bestehende prekäre Lage noch weiter verschärfen. Vielerorts bestimmen Werkverträge, Scheinselbständigkeit und prekäre Beschäftigung das Bild. Die Bestimmungen, Gesetze und Auflagen werden immer höher geschraubt, und viele Unternehmer befinden sich bei ihrer Tätigkeit immer mit einen Bein im Gefängnis. Die viel gepriesene unternehmerische Freiheit: Entpuppt sich beim genauen hinsehen, als bürokratischer Papiertiger.

Zwangsrente: Der Mythos viel gepriesene unternehmerischen Freiheit

>>Rürup-Renten-Vergleich.de<<

„Selbständige sollen demnach wählen können, ob Sie sich in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer anderen geeigneten Vorsorgeart versichern.“

Von der Zwangsrentenpflicht sind ausgerechnet jene ausgenommen, die sie zu verantworten haben: Beamte und Politiker. Die kassieren weiterhin ihre üppigen Pension und müssen in keine Rentenversicherung etwas  einzahlen.

Renten-Pflichtversicherung: Die trickreiche Begründung

>>Buhl Data Service<<

„Mit der Renten-Pflichtversicherung will die Regierung verhindern, dass Selbstständige sich auf die zwar karge, aber staatlich garantierte „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ verlassen. Auf die in § 41 SGB XII geregelte Sozialhilfe-Leistung haben Menschen nach Erreichen der Altersgrenze oder bei voller Erwerbsminderung Anspruch, wenn sie „hilfebedürftig“ sind: Das bedeutet, dass sie ihren „notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen“ bestreiten können.“

Doppelte Standard: Beamte und Politiker sind von der Zwangsrente befreit

Hinter den hochtrabenden Zielen: Selbstständige vor Altersarmut zu schützen, stehen vielmehr die Interessen des Staates seine Einnahmen weiter zu erhöhen. Als Vorwand dient die Grundrente: „Mit der Grundrente will die große Koalition Senioren mit Minirenten besserstellen, wenn sie mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen können.“ Kurz: Die Grundrente soll vor Altersarmut schützen.

Grundrente: Ein Trojanisches Pferd

Tatsächlich bewegt sich die finanzielle Leistung der Grundrente auf den Niveau der Grundsicherung im Alter. Kurz um: Grundrente und Grundsicherung im Alter bedeuten ein Leben auf Hartz-IV-Niveau. Selbstständige sind gezwungen Geld in die Rentenversicherung zu zahlen und stehen im Alter mit genauso wenig Geld da, wie vor der Zwangsrentenpflicht. Viele Unternehmer können nämlich gut rechnen und weigern sich aus guten Gründen: In die Deutsche Rentenversicherung Geld einzuzahlen. Kurze Begründung: Es ergibt finanziell einfach keinen Sinn. Die Rentenbeiträge sind viel zu hoch und die daraus resultierende gesetzlichen Rentenzahlungen einfach viel zu gering. Hinzu kommt: Eine Steuerpflicht und Abgabenpflicht auf die Rente. Auf das – mit Abgaben und Steuern belastete Einkommen eines Selbstständigen – kommt dann noch die zusätzliche Belastung einer Zwangsrentenpflicht oben drauf und die daraus gezahlte Rente: Muss ein weiteres mal Steuern und Abgaben gezahlt werden.

Gesetzliche Rente und privaten Zusatzrenten sind voll Steuer- und Abgabenpflichtig

Ähnliches gilt für jegliche Formen von privaten Zusatzrenten. Aus ökonomischer Sicht sind die meisten Privatrenten recht nutzlos, weil hierbei ebenfalls Steuern und Abgaben fällig werden. Kurzfassung: Die Zwangsrente für Selbstständige ist in erster Linie ein Geschenk für den Staat, der damit seine Einnahmen steigert.