Anzeigebereitschaft von Kriminalitätsopfern: “Sie sich von der Strafverfolgung keinen Nutzen versprechen”
Die Polizeiliche Kriminalstatistik – kurz PKS – wird gerne als “Beleg” für eine gesunkene Kriminalität herangezogen. Die subjektiven Wahrnehmungen vieler Bürger wollen allerdings nicht so richtig zum amtlichen Lagebild passen. Dies wird dann gerne als “gefühlte Kriminalität” abgewertet und als psychologisches Problem erklärt. Doch tatsächlich stellt sich die Wirklichkeit etwas anders dar und auch mit der Polizeilichen Kriminalstatistik wird ein ganz anderer Zweck verfolgt.
“Viele Opfer scheuen aber davor zurück, eine an ihnen begangene Straftat zu melden”
>>Professor Thomas Bliesener<<
“Zum Problem wird es, wenn man die PKS als Abbild der tatsächlichen Kriminalität betrachtet. Die PKS bildet nur das ab, was der Polizei bekannt wird. Und bekannt wird ihr das in der Regel, indem ein Opfer die Straftat zur Anzeige bringt. Viele Opfer scheuen aber davor zurück, eine an ihnen begangene Straftat zu melden, möglicherweise, weil sie sich schämen. Im Bereich der Sexualstraftaten ist das häufig ein Motiv. Es kann aber auch sein, dass sie sich von der Strafverfolgung keinen Nutzen versprechen. … Die PKS ist eine “Erledigungsstatistik”, ein Beleg sozusagen für die Arbeit der Polizei. In gewisser Weise hat die Polizei immer ein Interesse daran, dass sie Straftaten registrieren kann, weil sie dadurch ihre eigene Existenz rechtfertigt. Und natürlich ist es für sie von Vorteil, wenn in bestimmten Bereichen die Häufigkeit oder die Zahl steigt, weil man damit politische Forderungen wie Ausstattung, Mittelzuwendung et cetera durchsetzen kann.”
Anzeigebereitschaft von Kriminalitätsopfern: “Sie sich von der Strafverfolgung keinen Nutzen versprechen”
Die Probleme der Polizeilichen Kriminalstatistik fangen also schon bei der gestellten – respektive ungestellten – Anzeige bei der Polizei an. Denn nur ein Bruchteil aller Straftat wird überhaupt der Polizei gemeldet. Mehr noch: Das Anzeigeverhalten ist eher rückläufig.
“Selbst bei schwersten Delikten wie Einbruchdiebstahl wird nur jede zweite Straftat angezeigt”
“Wird das Anzeigeverhalten der häufigsten Delikte (Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Sachbeschädigung und Betrug) analysiert, so fällt auf, dass – bis auf Einbruchdiebstahl – weit weniger als 50 % aller Straftaten angezeigt werden. … Selbst bei schwersten Delikten wie Einbruchdiebstahl wird nur jede zweite Straftat angezeigt, bei Vandalismus und Diebstahl sind es nur 30 % der Delikte, die angezeigt werden. Die Anzeigebereitschaft bei Hackerangriffen liegt immer noch weit unter 10 %.”
“Anzeigebereitschaft bei Hackerangriffen liegt immer noch weit unter 10 %”
Sogar bei Einbrüchen wird nur bestenfalls jede zweite Straftat bei der Polizei gemeldet. Aus rein praktischer Sicht ist eine Anzeige ohnehin nur bei einer vorhandenen Versicherung sinnvoll: Andernfalls würde man sich des Versicherungsbetrug zumindest verdächtig machen. Schließlich muss alleine für die Aufnahme bei der Polizei einige Stunden an Zeit eingerechnet werden. Die Aussichten irgendeinmal die angerichteten Schäden ersetzt zu bekommen: Die dürften nahezu Aussichtslos sein. Irgendwie ist offenkundig dieses Wissen auch zur Polizei durchgedrungen. Dort sind allerhand kostenpflichtige Hinweise zum Einbruchsschutz veröffentlicht worden.
“Einbruchhemmende Türen” – “Polizei empfiehlt den Einbau von Nachrüstsysteme”
>>Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes<<
“Die Polizei empfiehlt den Einbau von Nachrüstsystemen gem. DIN 18104 Teil 1 und 2. Kommen beispielsweise geprüfte einbruchhemmende Türen nicht in Frage, ist eine deutliche Verbesserung des Einbruchschutzes immer noch möglich. … Die Nachrüstung für Türblätter, Türrahmen, Türbänder, Türschlösser, Beschläge, Schließbleche und auch Zusatzsicherungen müssen in ihrer Wirkung sinnvoll aufeinander abgestimmt sein. Nebeneingangstüren können wirkungsvoll z. B. auch mit massiven Schubriegeln, starken Vorlegestangen aus Holz oder Profilstahl im oberen und unteren Türdrittel oder mit einem Querriegelschloss nachgerüstet werden.”
“Deutliche Verbesserung des Einbruchschutzes immer noch möglich”
Alles nur um einer “gefühlten Kriminalität” als rein psychologisches Problem zu begegnen? Grundsätzlich mögen die Ratschläge sicherlich der Richtigkeit entsprechen, dennoch drängt sich die Frage auf: Wer soll das eigentlich bezahlen? Mieter einer Wohnung können die allermeisten Vorschläge ohnehin nicht umsetzen und selbst bei kleinen Einfamilienhäusern kommen recht schnell astronomische Summen zusammen. Bei älteren Häusern sind noch viel kostspieligere Spezialanfertigungen nötig und die Behörde des Denkmalschutzes könnte womöglich einfach nur “Nein” sagen.