Lausitzer Sorben: Wird die staatliche Neutralitätspflicht gewahrt?
Die staatliche Förderung von Vereinen stellt ein bedeutendes Thema dar, das einer sorgfältigen Analyse bedarf. Wesentliche Faktoren sind Transparenz und Verantwortungsbewusstsein, um zu gewährleisten, dass öffentliche Mittel effektiv verwendet werden. Unter anderem wird mit diesen Geldern die Domowina gefördert, die sich nicht gerade durch Neutralität auszeichnet. Doch das ist bei weitem nicht alles.
“Domowina zeigt Banner für Demokratie am Haus der Sorben”
“Domowina zeigt Banner für Demokratie am Haus der Sorben – Domowina-Vorsitzender … zeigt das Banner am Haus der Sorben: „Für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“, „Ein Netzwerk für Demokratie und Vielfalt im Landkreis Bautzen“ und „Mit offenen Augen, mit offenen Ohren, mit offenen Herzen“ steht darauf.”
“Banner-Aktion” – Wie ist es mit der staatliche Neutralitätspflicht vereinbar?
Diese “Banner-Aktion” wurde im Rahmen von Demonstrationen initiiert, die keinen Zusammenhang zur Domowina oder zu den Sorben aufwiesen. Daher wäre es überflüssig gewesen, sich politisch daran zu beteiligen. Gleichzeitig kann diese Aktion als rechtlich problematisch angesehen werden: Indirekt wurden Steuermittel für eine Form des Gegenprotests eingesetzt, was im Widerspruch zur staatlichen Neutralitätspflicht steht. Die Reaktion darauf ließ nicht lange auf sich warten.
“Unbekannte Sprayer den Schriftzug “Heuchler!” unter die Fenster der Sorbischen Kulturinformation im Erdgeschoss geschrieben”
“Nach Montagsdemo: Haus der Sorben in Bautzen beschmiert Die Domowina sieht den Schriftzug als Angriff auf ihr Eintreten für Toleranz und Vielfalt – und reagiert mit einer Gegenaktion. Am Dienstagmorgen ist an der Fassade des Hauses der Sorben am Bautzener Postplatz ein diffamierender Graffiti-Schriftzug entdeckt worden. Mit schwarzer Farbe haben unbekannte Sprayer den Schriftzug “Heuchler!” unter die Fenster der Sorbischen Kulturinformation im Erdgeschoss geschrieben.”
“Banner-Aktion” & Anti-Sorben-Politik: Am Ende werden solche Aktionen negativ für alle Sorben ausgelegt
Dieser Vorgang ist auch deswegen so bezeichnet, weil die Domowina ursprünglich die Belange der Lausitzer Sorben und nicht eine bestimmte politische Richtung repräsentieren sollte. In Wirklichkeit stellt die Domowina kein Parlament dar, sondern ist lediglich ein Verein. Daher können die verschiedenen politischen Strömungen nicht adäquat dargestellt werden, obwohl selbst der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk indirekt diese Schieflage in einen Beitrag anerkennen muss.
“Ja, es gibt Sorben, die mit der AfD sympathisieren und auch für sie kandidiert haben”
>>Staatsfunk “Mitteldeutsche Rundfunk” <<
” Forscherin: “Ja, es gibt Sorben, die mit der AfD sympathisieren und auch für sie kandidiert haben” –
Sie sprechen von Angriffen auf sorbische Jugendliche. Gleichzeitig gibt es AfD-Anhänger unter den Sorben. Wie passt das zusammen?
Ja, es gibt Sorbinnen und Sorben, die mit der AfD sympathisieren und auch für sie kandidiert haben. Die Zuwendung zu einer andere Kulturen diskreditierenden Partei – ich verstehe das nicht. Das macht mich wütend. Ich glaube, viele setzen Hoffnungen in diese Partei, ohne die Konsequenzen mitzudenken. Es ist traurig. Doch wir müssen so ehrlich sein und sagen, ja, so ist es, auch im Sorbischen.”
“Wähler ihr Urteil in einem freien und offenen Prozess der Meinungsbildung gewinnen und fällen können”
Jeder kann sich eine persönliche Meinung zu dieser Partei bilden, jedoch stellt sich die Frage: In welchem Maße steht das noch im Einklang mit einer “ausgewogenen” Berichterstattung gemäß Medienstaatsvertrag? Tatsächlich erfolgt diese Art der Berichterstattung nicht ohne Grund über den Umweg des Öffentlich-Rechtliche Rundfunks, da in Bezug auf die staatliche Neutralitätspflicht entsprechende Urteile getroffen worden sind.
“Demokratische Legitimation im Sinne des Art. 20 Abs. 2 GG vermögen Wahlen und Abstimmungen aber nur zu vermitteln, wenn sie frei sind”
>>Meinungsunfreiheit von Wolfgang Kubicki (Buch) <<
“Im Juni 2020 wies das Bundesverfassungsgericht Bundesinnenminister Horst Seehofer von der CSU in die Schranken. Seehofer hatte auf der Internetpräsenz seines Ministeriums ein Interview veröffentlicht, in dem er hart gegen die AfD austeilte und deren Gebaren unter anderem als »staatszersetzend« bezeichnete. Die Karlsruher Richter kamen in einem lesenswerten Urteil zum Schluss, dass Seehofer seine Neutralitätspflicht verletzt und unzulässig in das Recht der AfD auf chancengleiche Teilnahme am politischen Wettbewerb eingegriffen habe: Demokratische Legitimation im Sinne des Art. 20 Abs. 2 GG vermögen Wahlen und Abstimmungen aber nur zu vermitteln, wenn sie frei sind. Dies setzt nicht nur voraus, dass der Akt der Stimmabgabe frei von Zwang und unzulässigem Druck bleibt, sondern, auch, dass die Wählerinnen und Wähler ihr Urteil in einem freien und offenen Prozess der Meinungsbildung gewinnen und fällen können.”
“Wähler ihr Urteil in einem freien und offenen Prozess der Meinungsbildung gewinnen und fällen können”
Die Gesamtsituation zeigt, dass sowohl die Domowina als auch der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk nicht in der Lage sind, die gesellschaftliche Vielfalt widerzuspiegeln. Zudem üben sie unzulässigen Druck auf die sorbische Gemeinschaft aus. Es ist offensichtlich, dass der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk und die Domowina eng miteinander verknüpft sind.
“Domowina ist als gesetzlich anerkannte Interessenvertretung des sorbischen Volkes für die Benennung der Person verantwortlich”
“Sorben künftig mit eigener Stimme im MDR-Rundfunkrat – Der Rundfunkrat hat unter anderem ein umfassendes Mitspracherecht in Programm-, Personal- oder Finanzfragen. Die Amtszeit des aktuellen Rundfunkrats endet am 8. Dezember 2021. Der Dachverband Domowina ist als gesetzlich anerkannte Interessenvertretung des sorbischen Volkes für die Benennung der Person verantwortlich.”
“Rundfunkrat hat unter anderem ein umfassendes Mitspracherecht in Programm-, Personal- oder Finanzfragen”
In der Tat bezieht sich dies nicht auf die Sorben, sondern konkret auf die Domowina. Ein staatlich unterstützter Verein der Domowina ist im Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk vertreten, der durch eine Rundfunkgebühr finanziert wird und dessen Fortbestand ausschließlich vom Wohlwollen des Staates abhängt. Selbstverständlich drängt sich die Frage auf: An welcher Stelle soll nun die oft beschworene Staatsferne sichtbar werden soll? Zugleich andere – viel wichtigere – Themen weitestgehend unbeachtet bleiben.
“Das Übereinkommen 169 über indigene Völker”
>>Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung<<
“Das Übereinkommen 169 über indigene Völker (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) ) aus dem Jahre 1989 ist das einzige rechtlich bindende internationale Vertragswerk, das einen umfassenden Schutz der Rechte indigener Völker zum Gegenstand hat. Deutschland hat die ILO Konvention 169 im Jahr 2021 ratifiziert, 2022 trat die Ratifikation in Kraft.”
“Übereinkommen 169” – “Umfassenden Schutz der Rechte indigener Völker zum Gegenstand hat”
Obwohl die Bundesrepublik der ILO-Konvention 169 beigetreten ist, werden die Lausitzer Sorben darin nicht als indigene Bevölkerung anerkannt. Die Bundesrepublik vertritt die Auffassung, dass es auf ihrem Staatsgebiet keine indigenen Völker geben soll, obwohl selbst der wissenschaftliche Dienst des Bundestages diese Position infrage stellt.