Cum-Ex – Nicht bekannte Vorermittlungen gegen Scholz kommen ans Licht
Tarnen, täuschen, tricksen:
Eineinhalb Jahre hat die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen gegen Bundeskanzler Olaf Scholz geführt. Der Untersuchungsausschuß zum „Cum-Ex“-Skandal wurde nicht informiert.
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Von Alexander Wolf
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Die Hamburger Staatsanwaltschaft bestätigte der Deutschen Presse-Agentur am Freitag, dass zwischen Februar 2020 bis September 2021 Vorermittlungen gegen Scholz wegen des Vorwurfs der Untreue geführt worden seien. Grundlage waren demnach mehrere Strafanzeigen. Da sich kein Anfangsverdacht ergeben habe, sei das Verfahren ohne Einleitung von Ermittlungen eingestellt worden, sagte eine Sprecherin.
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuß (PUA) soll eine mögliche politische Einflußnahme führender SPD-Politiker auf die steuerliche Behandlung der in den „Cum-Ex“-Skandal verwickelten Warburg Bank klären. Hintergrund sind Treffen von Scholz mit den Bankeigentümern 2016 und 2017. Die Hamburger Finanzbehörde hatte 2016 mit Ablauf der Verjährungsfrist auf Steuernachforderungen für 2009 und 2010 in Höhe von 47 Millionen Euro gegen die Bank verzichtet. Weitere 43 Millionen Euro wurden 2017 erst nach Intervention des Bundesfinanzministeriums eingefordert.
Dazu Bundesvorstandsmitglied Dr. Alexander Wolf, zugleich Mitglied der AfD-Fraktion im Untersuchungsausschuß der Hamburgischen Bürgerschaft:
„Es ist ein Skandal, dass der Untersuchungsausschuß nicht über den Vorgang informiert wurde; damit wurde das Parlament bewußt getäuscht.
Erneut zeigt sich, dass dem Untersuchungsausschuß wichtige Informationen und Unterlagen vorenthalten werden und Scholz die Sache mal wieder aussitzen will. Ein PUA unter dem Vorsitz eines SPD-Mitglieds, der im Jahr 2017 im geschäftsführenden Landesvorstand der Hamburger SPD der Annahme von Spenden der Warburg-Gruppe für die SPD zustimmte, ist Augenwischerei. Die SPD ist nicht an der Aufklärung interessiert und verfährt weiter nach der Strategie: Tarnen, täuschen, tricksen.“