Vielleicht fragen Sie sich, wem das Geld auf Ihrem Bankkonto gehört?

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Vielleicht fragen Sie sich, wem das Geld auf Ihrem Bankkonto gehört? Die Antwort mag Ihnen nicht gefallen: Solange Sie kein physisches Bargeld in der Hand halten, sind Sie nicht der Eigentümer des Geldes – auch wenn es Ihr Konto ist. Egal ob Giro-, Tagesgeld- oder Sparkonto, die darauf befindlichen Beträge gehören alleinig Ihrer Bank.

“Wenn das Geld dann über Bankschalter oder Automaten in Umlauf gebracht wird”

>>Spiegel<<

“Wenn das Geld dann über Bankschalter oder Automaten in Umlauf gebracht wird, erwirbt der Bankkunde das Eigentum an den Scheinen oder Münzen. Für Geldscheine oder Hartgeld gilt also nichts anderes als für andere Sachen auch. Anders ist das bei dem Geld auf dem Konto. Hier haben wir gar kein Eigentum an bestimmten Münzen oder Scheinen, sondern lediglich das Recht, von der Bank die Auszahlung eines bestimmten Betrages zu verlangen. Erst mit Auszahlung erwerben wir das Eigentum an den spezifischen Scheinen.”

“Lediglich das Recht, von der Bank die Auszahlung eines bestimmten Betrages zu verlangen”

Diese Forderungen gegenüber dem Finanzinstitut machen aus Ihnen einen Gläubiger und keinen Besitzer von Kapital. Wenn sie eine Einzahlung tätigen oder Überweisungen vornehmen, vergeben Sie an Ihre Bank ein zinsloses Darlehen und somit entsteht für diese eine Verbindlichkeit zu Ihren Gunsten.

“Geben Sie als Kontoinhaber jedes Mal automatisch einen Kredit an ihre Bank, unverzinst”

>>Finanzmarktwelt.de<<

“Viele Menschen wissen es längst, viele aber noch nicht. Wer Geld auf sein Bankkonto einzahlt, oder wenn durch den monatlichen Gehaltseingang neues Geld aufs Konto gebucht wird, geben Sie als Kontoinhaber jedes Mal automatisch einen Kredit an ihre Bank, unverzinst.”

Sparguthaben lediglich “Forderungen” an eben jene Institution

Obwohl das Guthaben als Sicherheit dient (und damit den Rückzahlungsanspruch begründet), bleibt es weiterhin im Alleineigentum Ihres Instituts. Sollten Zweifel hinsichtlich dieser Thematik bestehen so gilt grundsätzlich Folgendes: Das Kontokorrent selbst steht unter Ihrem Namen sowie Ihrer Verfügungsgewalt; allerdings bleiben dessen Bestandteile wie Sparguthaben lediglich “Forderungen” an eben jene Institution – mehr besitzt man hierbei jedoch leider nicht!

“Da das Guthaben auf dem Konto der Bank gehört, ist es bei einer möglichen Insolvenz erst einmal weg”

>>Chip<<

“Da das Guthaben auf dem Konto der Bank gehört, ist es bei einer möglichen Insolvenz erst einmal weg. Um große Verluste seitens des Bankkunden zu verhindern, gibt es die sogenannte Einlagensicherung, über die Geldbeträge bei der Bank bis zu 100.000 Euro geschützt sind.”

“Um große Verluste seitens des Bankkunden zu verhindern, gibt es die sogenannte Einlagensicherung”

Als Kontoinhaber haben Sie das Recht, dass die Bank Ihnen Ihr Geld zurückzahlt. Allerdings kann dieser Anspruch erlöschen, wenn die Bank insolvent ist und somit nicht mehr zahlungsfähig. In diesem Fall gehört das Guthaben auf Ihrem Konto vorübergehend der Insolvenzmasse an und wird eingefroren. Um zu verhindern, dass Kunden bei einer möglichen Insolvenz große Verluste erleiden müssen, gibt es eine Einlagensicherung bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Person bei jeder europäischen Bank mit Sitz in Deutschland. Jedes Land hat einen eigenen Fonds für den Schutz von Geldeinlagen seiner Bürgerinnen und Bürger eingerichtet – auch Deutschland besitzt solch ein System zur Absicherung des Vermögens aller Kontobesitzer im Ernstfall.

“Hält man Aktien, Anleihen und andere Wertpapiere auf einem Depot bei der Pleitebank”

>>DiePresse.com<<

“Wertpapiere auf einem Depot: Hält man Aktien, Anleihen und andere Wertpapiere auf einem Depot bei der Pleitebank, gelten diese als Sondervermögen. Sie fallen nicht in die Insolvenzmasse, sondern gehören einem weiterhin. Vor Scherereien ist man in der Praxis dennoch nicht gefeit. Bis zur Übertragung auf das Depot bei einer anderen Bank kann es dauern, und in dieser Zeit kann man die Papiere nicht handeln und muss unter Umständen Kursverluste hinnehmen.”

“Vor Scherereien ist man in der Praxis dennoch nicht gefeit”

Allerdings können diese Sicherheitsfonds nur begrenzt ausbezahlen: Die gesamte Summe an Einlagen übersteigt meist deutlich deren Kapazität – insbesondere wenn viele Kunde betroffen sind oder hohe Beträge angelegt wurden. Es ist daher unwahrscheinlich bzw. rein rechnerisch unmöglich alle Gläubiger entsprechend ihrer Höhe der Spareinlage vollständig entschädigen zu lassen.

“Im Euroraum ist der Euro die gemeinsame Währung”

>>Deutsche Bundesbank<<

“Im Euroraum ist der Euro die gemeinsame Währung. Die Euro-Banknoten und –münzen sind das gesetzliche Zahlungsmittel. Nur die Zentralbanken – in Deutschland die Deutsche Bundesbank – dürfen es in Umlauf bringen. Sie tun dies über die Geschäftsbanken.”

“Die Euro-Banknoten und –münzen sind das gesetzliche Zahlungsmittel”

Übrigens: Wenn Sie Ihre Ersparnisse abziehen möchten (etwa um sie als Bargeld in Händen halten), werden Sie zum Besitzer Ihres Geldes, dadurch entgeht ihr Sparguthaben dem Zugriff durch Dritte während eines eventuellen Konkursverfahrens gegen ihre jeweilige Hausbank.