Sorbisches/wendisches Siedlungsgebiet braucht hohe Attraktivität und ist vom sorbischen/wendischen Volk selbst zu bestimmen

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Zum Willen einiger brandenburgischer Gemeinden, aus dem sorbischen Siedlungsgebiet auszutreten, äußert sich das sorbische/wendische Parlament:

Unsere Beschlusslage ist: „Das Sorbische/wendische Siedlungsgebiet soll sich dynamisch entwickeln können. Es wird durch das sorbische/wendische Volk unter Berücksichtigung prüfbarer Kriterien definiert.“

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Von Serbski Sejm

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Hanzo Wylem-Keł, niedersorbischer Abgeordneter des Serbski Sejm und Sprecher des Regionalausschusses fordert: „Die Zugehörigkeit soll Vorteile für die Einwohner bieten und attraktiv für die Gemeinden sein. Es ist deshalb notwendig, dass die Gemeinden bei Kosten und Aufwand durch das Land und den Landkreis vollständig entlastet werden und die Potentiale der Zugehörigkeit zum Siedlungsgebiet (z.B. aus Rechten der ILO169 und der regionalen Selbstbestimmung) proaktiv bekannt gemacht werden.“

Die Argumente der Gemeinde sollten jedoch zu denken geben: Ein resultierender hoher Aufwand kann nicht entscheidend sein, sondern muss durch Unterstützung gelöst werden. Die Aussage, es gäbe vor Ort keine Personen wendischen/sorbischen Bekenntnisses ist nicht erfasst bzw. nicht prüfbar, und zudem durch öffentliches Bekenntnis mindestens einer Person widerlegt. Wenn es vor Ort keine wendischen/sorbischen Traditionen gibt, weil Mittel für Gemeinschaftseinrichtungen und Wissen über das Thema regionale Selbstbestimmung fehlen, verdreht dies die Situation und kann ebenfalls durch Unterstützung gelöst werden.

Das Gesetz über die Ausgestaltung der Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg (Sorben/Wenden-Gesetz – SWG) legt bisher fest: „Als angestammtes Siedlungsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gelten […] diejenigen Gemeinden und Gemeindeteile […], in denen eine kontinuierliche sprachliche oder kulturelle Tradition bis zur Gegenwart nachweisbar ist.”