Möglich Staatspleite? – “Abwertung der inländischen Währung” – “Zunahme der Kapitalflucht ins Ausland”
Wann ist ein Staat pleite? – Oder anders gefragt: Wie sieht es wirklich rund um die Staatsfinanzen aus? Immerhin sollte der Bürger diese Informationen haben, um für sich selbst die richtigen Entscheidungen zu treffen. Trotzdem ist diese Frage ist alles andere als einfach zu beantworten. Da über die Staatsfinanzen bis heute keine Bilanz nach Handelsrecht veröffentlicht wird und zu allen Überfluss immer mehr Schattenhaushalte gebildet werden. Doch wie läuft eine Staatspleite eigentlich ab?
“Kann zu einem Zusammenbruch des Zahlungsverkehrs im Inland führen”
>>Staatsverschuldung von Hanno Beck & Aloys Prinz (Buch) <<
“Eine Staatspleite in Kombination mit einer Bankenkrise bringt im Schnitt die höchsten Kosten für eine Volkswirtschaft mit sich. Lediglich eine dreifache Krise, bestehend aus Insolvenz, Bankenkrise und Währungskrise ist noch teurer. Dabei steigt das Risiko einer Bankenkrise um bis zu elf Prozentpunkte, wenn ein Land zahlungsunfähig wird. Eine solche Krise ist vor allem dann wahrscheinlich, wenn die inländischen Banken dem Staat viel Geld geliehen haben, das dieser nun nicht zurückzahlen kann. Eine solche Bankenkrise kann zu einem Zusammenbruch des Zahlungsverkehrs im Inland führen, der die ökonomischen Aktivitäten eines Landes zusätzlich lähmt.”
“Staatspleite in Kombination mit einer Bankenkrise bringt im Schnitt die höchsten Kosten für eine Volkswirtschaft mit sich”
Allgemein sind die Aktivitäten des Staates eng mit der hiesigen Währung und den beteiligten Banken verbunden. Deshalb kann eine ungeordnete Staatspleite verheerende Folgen haben. Auch eine Insolvenzordnung für öffentliche Anstalten wurde bis heute nicht erlassen, wobei der Staat selbst immer mehr wie ein Unternehmen agiert und sogar deren Methoden übernimmt.
Wo kommt der Begriff “Sondervermögen” her?
>>WISO: Finanzprodukte: richtig verstehen, sicher auswählen von Matthias Nick (Buch) <<
“Mit dem Hinterlegen des Basiswertes einer Aktienanleihe, also der Aktien, geht ein weiteres Risiko für den Anleger einer Aktienanleihe einher, das bis vor einigen Jahren fast vollständig zu vernachlässigen war, das aber seit der Pleite der Lehman-Bank in den Fokus der Anleger gerückt ist. Da diese Aktien kein Sondervermögen der Bank sind, sondern in ihren normalen »Haushalt« einfließen, sind sie auch nicht vor einer Pleite geschützt. Also auf unser Beispiel zurückkommend: Geht das Bankhaus Nickus & Co. während der Laufzeit einer herausgegebenen Aktienanleihe in Konkurs, so ist das eingesetzte Geld für den Anleger nicht direkt zurückzufordern, sondern die Absicherung der Anlage der Bank durch Aktien der Frankenland AG landet beim Insolvenzverwalter und nicht beim Anleger. Auch dieses Risiko bildet sich mittlerweile in hohen Zinssätzen einer Aktienanleihe ab.”
Sondervermögen: Kein Vermögen, aber dafür jede Menge an neuen Schulden
Der Terminus “Sondervermögen” wurde übrigens von Staat übernommen und diese sprießen gefühlt wie Pilze aus dem Boden. Im Endeffekt handelt es sich dabei um kein Vermögen, sondern außerplanmäßig aufgenommene Schulden. Sogar bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine Art von der Sondervermögen bekannt.
Generationenkapital & Aktienrente: Die gesetzliche Rentenversicherung und ihr Schattenhaushalt?
>>Deutsche Rentenversicherung<<
“Auch einen Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung bereitet die Ampelkoalition vor, als Aktienrente vor allem von der FDP vorangetrieben und im Finanzministerium geplant. Ein Kapitalstock von zunächst 10 Milliarden Euro soll es geben – die Erträge sollen zur Rentenversicherung fließen. Dort gibt man sich zurückhaltend. Jede zusätzliche Einnahme sei “sicherlich ein Gewinn”, … . Doch um das Rentenniveau auch mittelfristig auf dem heutigen Stand von 48 Prozent zu halten, sei ein dreistelliger Milliardenbetrag als Kapitalstock nötig.”
Aktienrente: Wer ist für Verluste persönlich haftbar?
Selbst ohne das Sondervermögen der Aktienrente stellt sich die gesamte reale Finanzlage der Deutschen Rentenversicherung eher als ein Buch mit sieben Siegeln dar. Zwar werden regelmäßig Zahlen rausgebracht, aber viele Posten bleiben unklar und Antworten will die “soziale Versicherung” darauf ebenfalls nicht geben. Auch bei den anderen Sozialversicherungen sieht es mitnichten besser aus. Diese fungieren mehr und mehr als Schattenhaushalte. Das ursprüngliche Grundgesetz hätte aus diese Exzesse schlicht verboten und das aus guten Grund.
“Staatliche Ausgabenpolitik sollte Konjunkturausschläge nach oben oder unten abfedern”
>>Schulden ohne Sühne? von Kai A. Konrad & Holger Zschäpitz (Buch) <<
“Zum modernen Bild des Staats als aktiven Wirtschaftsgestalter schien auch die Verschuldungsschranke aus Weimarer Zeiten, die ihren Weg ins deutsche Grundgesetz gefunden hatte, nicht mehr zu passen. Die Neufassung vom 12. Mai 1969 änderte die Schuldenpolitik mindestens in dreifacher Hinsicht. Bund und Länder sollten von nun ab bei ihrer Haushaltswirtschaft den »Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts« Rechnung tragen (Art. 109 Grundgesetz). Staatliche Ausgabenpolitik sollte Konjunkturausschläge nach oben oder unten abfedern. So sollte den als Schwankungen um den Wachstumspfad verstandenen Konjunkturausschlägen die Spitze genommen werden. Außerdem erhielt der Bund in Artikel 115 mehr Spielraum für die Kreditaufnahme. Kreditaufnahme wurde losgelöst von spezifischen wirtschaftlichen Einzelaktivitäten des Staats. Kredite sind einfach bis zur Höhe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen erlaubt. Die Summe der Investitionen ergab sich dabei als Gesamtsumme bestimmter Ausgabenkategorien. Zur »Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts« konnte der Staat diese Grenze überschreiten. Außerdem konnte der Bund per Gesetz sogenannte Sondervermögen schaffen, die eine noch weniger reglementierte Spielwiese der Haushaltspolitik bilden.”
“Zur »Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts« konnte der Staat diese Grenze überschreiten”
Die “Verschuldungsschranke” aus Weimarer Zeiten hatte schon ihren Sinn gehabt. Schon damals hat der Staat faktisch weit über seine Verhältnisse gelebt und die Hyperinflation war lediglich eine Folge davon. Statt aber zu ordentlichen Finanzen zurückzukehren, soll das Sondervermögen noch mehr ausgeweitet werden.
“An der Schuldenbremse vorbei zusätzliche Schulden unter dem Namen „Sondervermögen“ anzuhäufen”
“An der Schuldenbremse vorbei zusätzliche Schulden unter dem Namen „Sondervermögen“ anzuhäufen, ist in der Ampel also nichts Neues. Jetzt will … das Schuldenmachen zusätzlich durch staatliche Investitionsgesellschaften ankurbeln. Diese Bundesunternehmen könnten am Haushalt vorbei Kredite aufnehmen. Was für eine wunderbare Geldvermehrung!”
“Bundesunternehmen könnten am Haushalt vorbei Kredite aufnehmen”
Ob Autobahn GmbH oder Deutsche Bahn machen weniger durch erfolgreiche Projekte, sondern mehr durch Anhäufen von Verbindlichkeiten Schlagzeilen. Diese Staatsunternehmen zeichnen sich augenscheinlich durch ihre wundersame Geldvermehrung vorwiegend im “Soll-Bereich” aus. Allerdings kann dieses Gebären mit Sondervermögen und Schattenhaushalten bereits als teilweise Zahlungsunfähigkeit gedeutet werden.
Staatspleite: “Bereits im Vorfeld der Zahlungsunfähigkeit kann es zu einer Abwertung der inländischen Währung kommen”
>>Staatsverschuldung von Hanno Beck & Aloys Prinz (Buch) <<
“Bereits im Vorfeld der Zahlungsunfähigkeit kann es zu einer Abwertung der inländischen Währung kommen: der Wechselkurs fällt, die inländische Währung wird für das Ausland billiger. Die Abwertung wird umso stärker ausfallen, je höher die Verschuldung im Ausland ist. Wie wir in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung gesehen haben, geht die Verschuldung im Ausland einher mit einer negativen Außenhandelsbilanz, die zu einer Abwertung der inländischen Währung beiträgt. Verstärkt wird diese Abwertungstendenz durch eine Zunahme der Kapitalflucht ins Ausland, wenn die Anleger die Abwertung der heimischen Währung antizipieren. Vor allem im Zusammenhang mit festen Wechselkursen kommt es dann zu einer Währungskrise, an deren Ende in der Regel eine drastische Abwertung der inländischen Währung steht. Sind die Schulden des Staates in ausländischer Währung aufgenommen, so steigt die Schuldenlast in inländischer Währung gerechnet, da man nach der Abwertung eine größere Summe in inländischer Währung zum Kauf der ausländischen Währung und zur Begleichung der Schulden aufwenden muss.”
Staatspleite: “Abwertung der inländischen Währung” – “Zunahme der Kapitalflucht ins Ausland”
Neben Sondervermögen und Schattenhaushalten hat die Kapitalflucht ins Ausland sichtbar zugenommen. Auch der Euro wurde bereits spürbar abgewertet, was alles schlechte Indikatoren sind.