Klarnamenpflicht & VPN-Verbote: Was es für Meinungsfreiheit & IT-Sicherheit wirklich bedeutet

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Zitat: “Es gibt kein Grundrecht auf Anonymität” – Mit solchen Schlagworten wird eine Klarnamenpflicht geworben: Und VPN-Netzwerke müsse konsequenter gleich mit verboten werden. Die ganze Diskussion wird dabei aus einer Blase herausgeführt und die angeführten Argumente haben wenig mit der Welt des Normalbürgers zu tun.

Klarnamenpflicht & VPN-Verbote: Weshalb die Argumente jede Bodenhaftung verloren haben

>>Wiener Zeitung<<

“Namenspflicht gegen Hass im Netz -“Die Idee einer Klarnamenpflicht ist nur konsequent.” Anders als das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gebe es kein Grundrecht auf Anonymität im Netz. “Jeder, der die digitale Bühne betritt, muss sich ausweisen können”, meint er. Auch der Linzer Staatsanwalt Philip Christl meint, dass Klarnamen Ermittlungen erleichtern würden.”

“Die Idee einer Klarnamenpflicht ist nur konsequent”

Die ganze Diskussion hat – mehr oder weniger – längst die Bodenhaftung verloren: Denn schon längst darf nicht mehr jede – legale – Meinungsäußerung getätigt werden. Die Selbstjustiz hat faktisch die Oberhand gewonnen.

“Unbekannte zünden Auto von Dresdner Politologen an” – Keine Angst vor Klarnamenpflicht?

>>Zeit<<

“Werner Patzelt: Unbekannte zünden Auto von Dresdner Politologen an – Nachdem das Auto des Politikprofessors gebrannt hat, ermittelt die für Extremismus zuständige Polizeieinheit.”

Brandanschläge: Wie sieht es wirklich mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit aus?

Es dürfte kaum für eine Überraschung gesorgt haben: Die Täter ließen sich nicht ermitteln. Mittlerweile sind solche und vergleichbare Straftaten zum neuen Standard geworden: Brandanschläge, Tortenwurf oder das gewaltsame Niederschlagen auf offener Straße. Am Ende wird auf irgendwelche halbherzigen Polizeiermittlungen verwiesen, die meist ins Leere laufen. In diesem Bereich kann die Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden: Deshalb darf ein Vermieter die auch die Wohnung kündigen, was ein Gericht so bestätigt hat. Hinzu kommt: Auch Kontokündigungen gehören mittlerweile dazu.

Kontokündigungen: Wie sieht es wirklich mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit aus?

>>Westdeutsche Allgemeine Zeitung<<

“Fünf Privatkonten und ein Geschäftskonto der MLPD grundlos gekündigt … “

“Fünf Privatkonten und ein Geschäftskonto der MLPD grundlos gekündigt”

Unter diesem Umständen eine Klarnamenpflicht zu fordern: Es kommt mit offener Realitätsverweigerung gleich. Zu allen Überfluss kann der Staat die Daten der Bürger keineswegs effektiv schützen. Auch so manches Gericht wurde bereits gehackt und die Tat nur halbherzig zugegeben.

“Hacker-Angriff auf das Berliner Kammergericht”

>>Süddeutsche Zeitung<<

“Ein Hacker-Angriff auf das Berliner Kammergericht mit dem Trojaner “Emotet” ist weitaus gravierender gewesen als bislang bekannt. … Untersuchung durch IT-Experten intern vorgestellt. “Vorläufiger forensischer Abschlussbericht zur Untersuchung des Incidents beim Berliner Kammergericht” nennt der IT-Dienstleister T-Systems das Gutachten, über das der Berliner Tagesspiegel zuerst berichtete. Der entscheidende Satz lautet: “Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass ein Angreifer höchstwahrscheinlich in der Lage gewesen ist, (…) den gesamten Datenbestand des Kammergerichts zu exfiltrieren und zu manipulieren.” Das Berliner Kammergericht ist Berlins höchste Instanz für Straf- und Zivilsachen, vergleichbar mit einem Oberlandesgericht in anderen Bundesländern.”

“Angreifer höchstwahrscheinlich in der Lage gewesen ist, (…) den gesamten Datenbestand des Kammergerichts zu exfiltrieren”

Viele Behörden und Gerichte sammeln munter Daten und machen somit zum lohnenden Ziel von Hackerangriffen. Zu allen Überfluss: Die dortigen Verantwortlichen scheinen Aufgrund von Gesprächen: Nichtmal das grundlegende Konzept von IT-Sicherheit verstanden zu haben. Je weniger Daten anfallen, desto weniger Daten können gestohlen werden. Außerdem sind die betroffenen des Hackerangriffs offenkundig nicht ausreichend informiert worden zu sein.

Pseudonyme & VPN-Netzwerke: Wie sich Identitätsdiebstahl verhindern lässt

Mit diesem Datensätzen lässt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nämlich Identitätsdiebstahl betreiben: Es stellt zugleich ein weiteres Problem der Klarnamenpflicht dar. Auf diese Weise lassen sich viele Daten über eine bestimmte Person zusammentragen und Anhand dieser Datensätze kann die Identität übernommen werden. Laut Bundeskriminalamt stellt der Identitätsdiebstahl ein ernsthaftes Problem dar. Die Nutzung von VPN-Netzwerken und Pseudonymen – statt Klarnamen – lässt auch als Eigenschutz verstehen.

“VPNs sind ein Dorn im Auge jeder Regierung”

>>NordVPN.com<<

“VPNs sind ein Dorn im Auge jeder Regierung, die sich stark auf Online-Überwachung oder Zensur verlässt. Denn ein leistungsfähiges VPN wie NordVPN hilft Anwendern, diese beiden Praktiken zu umgehen – indem es deinen Datenverkehr vor Regierungen und Internetanbietern schützt.”

“Deinen Datenverkehr vor Regierungen und Internetanbietern schützt”

Mit VPN-Netzwerken lässt nun mal die Bevölkerung schlechter überwachen, weshalb die Forderungen nach Klarnamenpflicht oder VPN-Verboten recht durchsichtig erscheinen. Aus Sichtweise der IT-Sicherheit sind VPN-Netzwerke klar zu bejahen. Zudem sind viele VPN-Anbieter sind besser vor staatlichen Übergriffen geschützt: Als viele Menschen vielleicht vermuten.

“Visier der Behörden” – Wie können VPN-Anbieter sein?

>>Der Standard<<

“Nun ist einer dieser VPN-Anbieter ins Visier der Behörden gelangt. Die niederländische Polizei hat zwei Server von Perfect Privacy beschlagnahmt, berichtet Torrentfreak. … Bei Perfect Privacy betont man, dass die Polizei durch die Beschlagnahme keinerlei Daten gewinnen werde, da man prinzipiell keine Logs erstellt, die Rückschluss über reale Identitäten geben könnten.”

“Beschlagnahme keinerlei Daten gewinnen werde, da man prinzipiell keine Logs erstellt”

Trotz lautstarken Trompetenkonzert muss die “Ausbeute” sehr ernüchternd gewesen sein. Häufig sind es wenige zu ermittelnde Fälle, aber für gewöhnlich nimmt die Polizei große Teile der IT-Technik einfach mit. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird nur noch selten gewahrt und es drängt sich der Eindruck auf: Einfach mal alle Daten pauschal zu durchsuchen. Es geht also weniger um Prinzipien des Rechtsstaates, sondern mehr um eine lückenlose Überwachung der Bevölkerung.