„Ich werde mich dem Terror beugen“ – Mit der Klarnamenpflicht zum Ende der Meinungsfreiheit
„Auf der Flucht vor meinen Landsleuten – Bin ich nun nach Finnland gelangt. Freunde – Die ich gestern nicht kannte, stellten ein paar Betten In saubere Zimmer. Im Lautsprecher Höre ich die Siegesmeldungen des Abschaums.“ – Diese Zeilen hat Bertolt Brecht im Jahre 1940 in seinem finnischen Exil geschrieben: Und dabei hat er sich mit vielen kritischen Geistern in bester Gesellschaft befunden.
„Auf der Flucht vor meinen Landsleuten“ – Autoren mit Pseudonymen
Allerdings noch vor der NS-Diktatur musste Bertolt Brecht auf Pseudonyme zurückgreifen. Einer der berühmtesten Schriftsteller des 20. Jahrhunderts musste unter falschen Namen publizieren. Doch diese Geschichte scheint fast vergessen: Denn mittlerweile fordern nicht nur Politiker, sondern auch zunehmend auch Gerichte die Klarnamenpflicht ein. Aber ohne Pseudonyme wären sicherlich Bertolt Brecht nie der berühmte Schriftsteller geworden.
Bertolt Brecht: Warum mit der Klarnamenpflicht viele Werke nie erschienen wären?
„Bertolt (Bert) Brecht – Einer der einflussreichsten Dramatiker und Lyriker des 20. Jhs. Lange Jahre meistgespielter Autor auf deutschen Bühnen. … Begründer des „epischen Theaters“: B. stellt der „klassischen“ („aristotelischen“) Form des Theaters die „epische“ („nicht-aristotelische“) gegenüber; sein pädagogisches Theater will den Eindruck von der „Wirklichkeit des Spiels“ zerstören (Verwendung desillusionierender Mittel, sog. „Verfremdungseffekte“: rampenlose Bühne, Zwischentexte, Songs, kommentierende Sprecher, Plakate etc.), um so ein komplexes Weltbild darstellen und mit Hilfe von Kommentaren die Richtung des zu Lehrenden angeben zu können.“
Bertolt Brecht: „Einer der einflussreichsten Dramatiker und Lyriker“
Die Lebensleistung des Schriftstellers Bertolt Brecht ließe sich sicherlich noch verlängern. Doch der schillernde Werdegang lässt besonders die unschöne Kapitel aus. Denn Bertolt Brecht musste viele Jahre seines Lebens im Exil verbringen und viele seiner Publikationen sind im Original nur unter Pseudonymen erschien. Unter seinem wahren Namen hätte er ansonsten seine Schriften – wegen übler Nachstellungen – nicht veröffentlichen können. Allerdings mit solchen geschichtlichen Details will sich ein modernes Gericht in der heutigen Zeit nicht mehr beschäftigen, obwohl die Parallelen ins Auge springen.
„Verpflichtung der Nutzer zur Verwendung ihres wahren Namens“
„Das von der Beklagten mit der Verpflichtung der Nutzer zur Verwendung ihres wahren Namens verfolgte Interesse erschöpft sich nicht darin, Nutzer bei Verstößen gegen ihre Nutzungsbedingungen leichter identifizieren zu können. Angesichts eines mittlerweile weitverbreiteten sozialschädlichen Verhaltens im Internet – Cyber-Mobbing, Belästigungen, Beleidigungen und Hassrede – hat die Beklagte ein legitimes Interesse daran, bereits präventiv auf ihre Nutzer einzuwirken.“
Gerichtliche Klarnamenpflicht: Oder wie ein Oberlandesgericht erfolgreich die Wirklichkeit ausblendet
Die Richter am Oberlandesgericht München sind mit ihrem Urteil weitestgehend der Regierungslinie gefolgt: So manche Politiker in Regierungsverantwortung fordern schon länger eine Klarnamenpflicht ein. Ohnehin dürfte weniger die Begründung des Gerichts, sondern mehr die verschwiegenen Fakten entscheidend sein.
„Unbekannte Täter in Dresden-Striesen den Mitsubishi des Politikwissenschaftlers Werner Patzelt angezündet“
„Hass, Gewalt und Selbstjustiz scheinen in Dresden eine neue Dimension erreicht zu haben. Am frühen Dienstagmorgen haben unbekannte Täter in Dresden-Striesen den Mitsubishi des Politikwissenschaftlers Werner Patzelt angezündet. Der graue Van brannte komplett aus. Die Feuerwehr konnte nur die qualmenden Überreste des Autos des Professors der TU Dresden an der Ecke Niederwald-/Voglerstraße löschen. Ein Citroen C4 Picasso wurde durch Hitzeabstrahlungen beschädigt. Da die Polizei einen politisch motivierten Hintergrund nicht ausschließen kann, hat das Operative Abwehrzentrum (OAZ) den Fall sofort übernommen. „Wir ermitteln in alle Richtungen“, sagte Sprecherin Anke Müller.“
„Sozialschädlichen Verhaltens im Internet“ versus reale unaufgeklärte Straftaten
Die „Hassrede“ soll laut Oberlandesgericht München also ein „sozialschädliches Verhalten“ sein: Jedoch Brandstiftung eines Autos scheint demnach irgendwie kein Problem mehr zu sein. Der Politikwissenschaftler Werner Patzelt ließ sich zumindest äußerlich davon wohl nicht einschüchtern: Aber nicht jeder will oder kann soviel Mut aufbringen.
Klarnamenpflicht hilft Gewalttätern: „Auf seine Wohnungstür wurde in roter Farbe geschmiert“
>>CHAOS mit SYSTEM – Dr. Konrad Kustos (Webseite) <<
„Auf seine Wohnungstür wurde in roter Farbe geschmiert: „Hier wohnt ein Nazi“, und sein Auto wurde fahruntauglich gemacht. Der materielle Schaden ist beherrschbar, der mentale nicht. Der Hass und die Gewalt derjenigen, die sich für die Gerechten halten, sind in meiner persönlichen Lebenswirklichkeit angekommen, und ich weiß derzeit nicht, ob und wie es enden wird. Was ich weiß, ist, wie ich damit umgehen werde: Meine körperliche Verfassung erlaubt mir nicht, den Kampf aufzunehmen; ich werde mich dem Terror beugen. Von heute an ruht dieser Blog dauerhaft in der Hoffnung, seinen Autor aus der Schusslinie der Intoleranz zu führen.“
„Ich werde mich dem Terror beugen“ – Ende der Meinungsfreiheit
Mit der Klarnamenpflicht ist es verhältnismäßig einfach die Adresse herauszubekommen. Zudem brauchen die Gewalttäter – in der praktischen Wirklichkeit – weder Polizei, noch Strafjustiz zu fürchten. Für gewöhnlich bleiben die Ermittlungen sehr oberflächlich und werden sang- und klanglos nach ein paar Wochen eingestellt. Diese surreale Welt der praktischen Recht- und Gesetzlosigkeit hat mittlerweile sogar Eingang in die offizielle Gerichtsbarkeit gefunden.
Klarnamenpflicht hilft Gewalttätern: „Durch die Straßen jagen und ihre Wohnungen niederbrennen könnten“
„Das Göttinger Amtsgericht gibt einer Vermieterin im Streit mit einem AfD-Politiker Recht. Der hätte seine Identität offenlegen müssen. … In dem Film hatte Steinke geäußert, dass die Gegner der AfD sie durch die Straßen jagen und ihre Wohnungen niederbrennen könnten – und damit nach Ansicht des Gerichts gezeigt, dass er kein Mieter sei wie jeder andere. Und dass daher das Vorgehen beim Anmieten der Wohnung „arglistige Täuschung“ gewesen sei.“
Göttinger Amtsgerichts gibt indirekt anarchische Zustände zu
Das Urteil des Göttinger Amtsgerichts ist deshalb interessant, weil es die offenkundige Hilflosigkeit des offiziellen Rechtsstaat mittlerweile selbst eingestehen muss. Die gerichtliche Klarnamenpflicht dürfte damit der um sich greifenden Anarchie weiter helfend unter die Arme greifen. Die freie Meinungsäußerung ist am Ende davon abhängig: Ob die Meinung der amtlichen Regierungslinie entspricht.