Chancen und Risiken: Die Kreditvergabe auf Basis von Kryptowährungen
In Zeiten von Negativzinsen stellen Kredite in Kryptowährung eine interessante Alternative dar. Denn Kreditgeber und -nehmer sind nicht an die Vorgaben der Zentralbank mit ihrer Leitzinspolitik für staatliche Währungen gebunden. Doch trotz der steigenden Beliebtheit bei der Kreditvergabe mit Kryptowährung ist einiges zu beachten.
„Kreditvergabe mit Kryptowährung erfreut sich in Deutschland einer steigenden Beliebtheit“
„Die Kreditvergabe mit Kryptowährung erfreut sich in Deutschland einer steigenden Beliebtheit, so dass immer Verbraucher ein Darlehen beantragen und dafür einige Krypto-Assets verpfänden. Kryptowährungen für einen Kredit zu nutzen ist dabei keineswegs neu, doch wird die Möglichkeit einen Kredit durch Bitcoins und Co. zu erhalten immer populärer.“
„Kryptowährungen für einen Kredit zu nutzen“
Die Kreditvergabe auf Basis von Kryptowährungen ist – technisch betrachtet – längst nichts ungewöhnliches mehr: Da es auch Kryptogeld-Kreditkarten gibt, wird quasi bei jeder Zahlung automatisch ein Kredit auf Basis des verfügbaren Kreditrahmens vergeben.
„Kryptowährungen verfügbares Vermögen als Sicherung für einen normalen Kreditrahmen zu hinterlegen“
„Krypto-Kredite (oder Krypto-Darlehen) ermöglichen es, als Kryptowährungen verfügbares Vermögen als Sicherung für einen normalen Kreditrahmen zu hinterlegen. … In der Regel beträgt die Sicherung mindestens 150 % des verfügbaren Kreditrahmens. Während der Kredit offen ist, werden wie auch bei normalen Krediten Zinsen fällig.“
Vergaben von Krypto-Darlehen: „Wie auch bei normalen Krediten Zinsen fällig“
Ansonsten laufen die Vergaben von Krypto-Darlehen auch nicht viel anders als bei gewöhnlichen Kreditvergaben ab. Für gewöhnlich wollen die Anbieter einige Sicherheiten haben und fordern die Zahlung von Zinsen ein. Im Prinzip handelt es sich dabei um ein Kredit auf Basis einer Fremdwährung, wo ebenfalls Währungsrisiken oder – je nach Sichtweise – Chancen greifen. Allerdings treten hier rechtliche Bedenken auf.
Krypto-Darlehen: Kursschwankungen müssen beachtet werden
>>Rechtsanwalt Lutz Auffenberg<<
„Doch auch wenn der Erlaubnistatbestand in diesen Konstellationen ausscheidet, benötigen Anbieter von Kryptowährungen nach dem Kreditwesengesetz dennoch eine BaFin Lizenz, wenn Sie ihr Geschäft in oder aus Deutschland heraus betreiben wollen, vorausgesetzt, es handelt sich bei den zu überlassenden Kryptowährungen um Rechnungseinheiten und damit um Finanzinstrumente im Sinne des deutschen Bankaufsichtsrechts.“
Warum die meisten gewerblichen Krypto-Darlehensvermittler im Ausland sitzen
Die meisten gewerblichen Krypto-Darlehensvermittler sind in Ausland anzutreffen. Denn die rechtliche Einordnung von Kryptowährungen in der Rechtspraxis sehr willkürlich verläuft. Ohnehin können viele behördliche Entscheidungsträger ihrer Ablehnung von privaten Kryptowährungen kaum verhehlen.