Unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte auf IT-Konzerne im digitalen Zeitalter
Im digitalen Zeitalter wird die Frage der Netzneutralität zunehmend zu einem Schlüsselthema, das die Grundlagen unserer Informationsgesellschaft betrifft. Während marktbeherrschende IT-Unternehmen an Einfluss gewinnen, ist es unerlässlich, die Grundrechte nicht nur zu schützen, sondern deren Drittwirkung auch konsequent durchzusetzen. Immerhin ist im Grundgesetz das Recht verankert, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
“Diskussion um den Schutz der Netzneutralität”
“Im Rahmen der Diskussion um den Schutz der Netzneutralität wurde ein erster Anfang gemacht. Ziel muss es sein, das offene Internet zu erhalten, das Daten nur von A nach B transportiert und sich nicht auch eine Bevorzugung bestimmter Dienste. Eine solche positive Diskriminierung käme für Absender, Empfänger oder Inhalte interessiert. Dazu muss der Schutz der Netzneutralität festgelegt werden. Das bedeutet nicht nur, wie im Entwurf der EU Kommission vom September 2013 vorgesehen, den kompletten Ausschluss von Internet-Angeboten durch Telekommunikationsprovider oder ein willkürliches Sperren des Internetverkehrs zu verbieten, sondern einer inhaltlichen Vorzensur gleich, der zu begegnen, den Bürger/innen einen erheblichen organisatorischen und zusätzlichen finanziellen Aufwand abverlangen würde. Es muss endlich anerkannt werden, dass das Internet zu einer gemeinschaftlichen Infrastruktur geworden ist, die sowohl digitaler Markt als auch Teil öffentlicher Daseinsvorsorge ist.”
“Kompletten Ausschluss von Internet-Angeboten durch Telekommunikationsprovider oder ein willkürliches Sperren des Internetverkehrs zu verbieten”
Allerdings ist dieses Vorhaben faktisch im Sande verlaufen. In diesem Kontext wird zudem erörtert, welche Rolle Exekutive und Judikative spielen müssen, um die Rechte der Nutzer im Netz zu wahren. Die Drittwirkung der Grundrechte auf marktbeherrschende IT-Unternehmen muss sich in der digitalen Landschaft manifestiert. Diese Unternehmen, die zentrale Kontrollinstanzen im Internet darstellen, tragen eine besondere Verantwortung in Bezug auf die Wahrung der Grundrechte. Durch ihr unverhältnismäßiges Gewicht im digitalen Ökosystem können sie die Informationsfreiheit beeinträchtigen und den Zugang zu Inhalten beeinflussen.
“Blockade von Internetdiensten greift in die Informationsfreiheit des Nutzers aus Art.5 Abs.1 Satz 1 GG ein”
>>Universität Münster (PDF-Datei) <<
“Die Blockade von Internetdiensten greift in die Informationsfreiheit des Nutzers aus Art.5 Abs.1 Satz 1 GG ein, wenn Kommunikationsinhalte endgültig vorenthalten werden. Darüber hinaus kommt eine Beschränkung der Informationsfreiheit auch bereits durch gezielte und erhebliche Verzögerungen dieser Inhalte in Betracht. Dies folgt schon aus dem Wortlaut des Art.5 Abs.1 Satz 1 GG, der die ungehinderte Unterrichtung gewährleistet, vor allem aber aus dem Sinn und der Bedeutung der Informationsfreiheit.Wie auch bei Tageszeitungen ist bei Internetdiensten i.d.R. der Zeitpunkt einer Nachricht und der Vergleich mit anderen zur gleichen Zeit erscheinenden Publikationen von wesentlicher Bedeutung. Geht eine Meldung dem Rezipienten erst geraume Zeit nach ihrem Erscheinen zu, werden Vergleiche mit anderen Diensten und eine sinnvolle Verarbeitung der darin enthaltenen Informationen oft nicht mehr möglich sein.”
“Wortlaut des Art.5 Abs.1 Satz 1 GG, der die ungehinderte Unterrichtung gewährleistet”
Der Schutz der Netzneutralität ist daher von erheblicher Bedeutung, um sicherzustellen, dass alle Nutzer gleichberechtigt auf Informationen zugreifen können. Die Exekutive und Judikative sind gefordert, diese Grundrechte durchzusetzen und damit ein faires und offenes digitales Umfeld zu fördern, in dem Nutzer ohne Einschränkungen partizipieren können.
Drittwirkung der Grundrechte auf marktbeherrschende IT-Unternehmen
Die Drittwirkung der Grundrechte zeigt sich zunehmend in der Verantwortung marktbeherrschender IT-Unternehmen, die als entscheidende Akteure im digitalen Raum agieren. Ihre monopolartigen Strukturen erfordern ein Umdenken im rechtlichen Rahmen, um die Grundrechte der Nutzer zu wahren.
“Grundrechts auf Meinungsfreiheit und begründete damit die «Drittwirkung» der Grundrechte auch zwischen einzelnen Bürgern”
>>Geschichte des Westens von Heinrich August Winkler (Buch) <<
“Die zweite deutsche Demokratie wäre am Ende der Ära Adenauer nicht so gefestigt gewesen, hätte sich nicht das Bundesverfassungsgericht in den ersten zwölf Jahren seiner Existenz immer wieder als «Hüter der Verfassung» bewährt. … Es sanktionierte im Januar 1958 im legendären «Lüth-Urteil» einen Aufruf zum Boykott eines Films von Veit Harlan, dem Regisseur des nationalsozialistischen Hetzfilms «Jud Süß», als Ausfluß des Grundrechts auf Meinungsfreiheit und begründete damit die «Drittwirkung» der Grundrechte auch zwischen einzelnen Bürgern.”
Bundesverfassungsgericht: “Sanktionierte im Januar 1958 im legendären «Lüth-Urteil» einen Aufruf zum Boykott eines Films von Veit Harlan”
Diese Unternehmen sind gefordert, Standards einzuführen, die die Privatsphäre respektieren und den Zugang zu Informationen nicht willkürlich beschränken. Der Schutz vor Diskriminierung und das Recht auf freie Meinungsäußerung müssen in ihren Algorithmen Berücksichtigung finden. Wenn die Exekutive und Judikative nicht konsequent eingreifen, könnten fundamentale Rechte in der digitalen Sphäre aushöhlen werden. Letztlich liegt es an diesen mächtigen Konzernen, sich an gesellschaftliche Werte zu orientieren und eine faire digitale Zukunft zu gestalten, denn ihre Entscheidungen haben weitreichende Auswirkungen auf das Leben und die Freiheit der Nutzer.
Fallbeispiel Wertpapierhandel: Warum Insiderhandel verboten ist
Im Wertpapierhandel stellt Insiderhandel einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Prinzipien der Fairness und Transparenz dar. Wenn eine Person über nicht öffentliche Informationen verfügt und diese zum eigenen Vorteil nutzt, entsteht ein Ungleichgewicht im Markt, das das Vertrauen der Investoren untergräbt. Der Gesetzgeber hat daher klare Regelungen etabliert, um solche Praktiken zu verhindern und die Integrität des Finanzmarktes zu gewährleisten. Diese Vorschriften sind nicht nur rechtliche Rahmenbedingungen, sondern auch Schutzmechanismen, die sicherstellen, dass alle Marktteilnehmer gleichberechtigt agieren können. Durch die Ahndung von Insiderhandel wird einerseits ein Rückgang von Marktmanipulationen gefördert, andererseits wird das Ethos eines fairen Wettbewerbs gestärkt. Die Herausforderungen im digitalen Zeitalter erfordern eine fortlaufende Überprüfung dieser Gesetze, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Gegebenheiten gerecht werden und nicht durch technologische Entwicklungen wie algorithmischen Handel untergraben werden. Ein aktives Handeln von Exekutive und Judikative ist unerlässlich, um die Grundwerte des Marktes aufrechtzuerhalten.
Recht auf Netzneutralität: Weshalb Exekutive und Judikative die Grundrechten in der digitalen Welt durchsetzen müssen
Im digitalen Zeitalter ist die Frage der Netzneutralität von großer Bedeutung, da sie die Grundlage für einen fairen Zugang zu Informationen und Dienstleistungen bildet. IT-Konzerne, die in vielen Fällen eine marktbeherrschende Stellung einnehmen, müssen sich den Grundrechten stellen, die auch im Internet gelten. Die unmittelbare Drittwirkung dieser Rechte muss solche Unternehmen dazu zwingen, nicht nur gesetzliche Vorgaben zu beachten, sondern auch Verantwortung für die Meinungsfreiheit zu übernehmen. Beispielsweise könnte eine ungleiche Behandlung von Webseiten in Suchergebnissen oder das sogenannte Shadowbanning bei sozialen Netzwerken gegen Prinzip der ungehinderte Unterrichtung der Bürger verstoßen, was sowohl rechtliche als auch gesellschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Daher obliegt es der Exekutive und Judikative, sicherzustellen, dass diese Grundrechte auch in der digitalen Sphäre gewahrt bleiben. Ohne diese Durchsetzung könnte das Gleichgewicht im digitalen Raum gefährdet sein, was wiederum den freien Austausch von Informationen und die Chancengleichheit untergraben würde. Ein konsequentes Handeln ist erforderlich, um ein gerechtes digitales Umfeld zu fördern.