Wie hat sich die steuerliche Belastung der Bürger im Laufe der Jahrzehnte verändert?

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Wie hat sich die steuerliche Belastung der Bürger im Laufe der Jahrzehnte verändert? Betrachtet man beispielsweise das gesamte Steueraufkommen in Deutschland, so belief sich dieses im Jahr 1950 – inflationsbereinigt – auf etwa 10,7 Milliarden Euro. Heute entspricht dies einem Betrag von 51,2 Milliarden Euro. Im Jahr 2013 betrug das tatsächliche Steueraufkommen jedoch rund 620 Milliarden Euro. Absolut betrachtet hat sich das Steueraufkommen somit mehr als verzwölffacht.

Besonders interessant ist jedoch die Analyse der Steuerlast pro Kopf. Seit 1950 haben sich schließlich grundlegende Veränderungen ergeben. So ist die Bevölkerungszahl erheblich angestiegen. Die zuvor genannten Zahlen berücksichtigen das Saarland erst ab dessen Angliederung im Jahr 1957, das Steueraufkommen in West-Berlin bleibt unberücksichtigt und bis zur Wiedervereinigung 1990 wird lediglich die Bevölkerung der „alten“ Bundesrepublik Deutschland einbezogen. Wenn man also einen statistischen Neuanfang wagt, ergeben sich andere Werte: Die inflationsbereinigten circa 51 Milliarden Euro Steueraufkommen von 1950 mussten von einer Bevölkerung von ebenfalls 51 Millionen Menschen getragen werden.

Den 620 Milliarden Euro von 2013 standen hingegen 80,8 Millionen Bundesbürger gegenüber. Dies bedeutet, dass die Steuerlast pro Einwohner im Jahr 1950 bei 1.004 Euro lag und inzwischen auf etwa 7.567 Euro pro Einwohner angestiegen ist. Aufgrund der Inflationsbereinigung spielen hier Entwicklungen der Kaufkraft keine Rolle. Somit hat sich die Steuerlast je Einwohner im Verlauf von über sechs Jahrzehnten nahezu verachtfacht. Anders formuliert: Heutzutage entrichtet jeder Bürger achtmal so viel Steuern wie noch im Jahr 1950.

Doch es kommt noch dicker: Diese absolute Zunahme der Steuereinnahmen sowie auch die relative und reale Erhöhung des Steueraufkommens pro Kopf haben dem Staat nicht ausgereicht. Denn mit den erhaltenen Finanzmitteln allein war es ihm nicht möglich, die tatsächlich oder vermeintlich notwendigen Aufgaben zu finanzieren, die ihm von außen auferlegt oder selbst geschaffen wurden. Daher griff er auf eine alternative Finanzquelle zurück und verschuldete sich parallel zur Erhöhung des Steueraufkommens zunehmend. Im Jahr 1950 betrug die Staatsverschuldung umgerechnet 9,5 Milliarden Euro.

Damit kam die damalige Bevölkerung von 51 Millionen Bundesbürgern auf eine Pro-Kopf-Verschuldung von 186 Euro. Diese Marke wurde mittlerweile weit überschritten; sie lag im Jahr 2013 bei über 25.000 Euro für jeden Bürger, vom Neugeborenen bis zum Rentner. Die Verschuldung der öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden hat zusammen eine erstaunliche Höhe von 2 Billionen Euro erreicht. Ja, der Staat hat sich zu einer Art Nimmersatt entwickelt. Dies betrifft nicht nur den Bund und die Bundesländer, sondern auch die gesamte öffentliche Hand sowie die Kommunen. Denn Gemeinden, Städte und Landkreise übernehmen viele Aufgaben für die Bürger und sind aufgrund unserer Finanzverfassung chronisch klamm. Darauf reagieren sie immer wieder innovativ und entwickeln Ideen für neue Steuern und Abgaben. So plante die Stadt Remscheid in Nordrhein-Westfalen eine Steuer auf Handymasten einzuführen, was jedoch von der Landesregierung verhindert wurde. Erfolgreicher war die Stadt Bad Sooden-Allendorf in Hessen; sie führte eine Pferdesteuer ein, die sich mittlerweile als rechtssicher erwiesen hat.

Der Staat hat sein Steueraufkommen sowohl absolut als auch relativ pro Bundesbürger vervielfacht und sich darüber hinaus stark verschuldet. Diese Verschuldung spiegelt jedoch nicht einmal das vollständige Ausmaß wider. Denn neben der sichtbaren Verschuldung, die sich aus den in der Regel verbrieften Staatsverbindlichkeiten wie Bundesanleihen oder Kommunalanleihen ergibt, wächst zudem eine implizite Verschuldung heran, die aus den zukünftigen staatlichen Verpflichtungen wie Renten- und Pensionszahlungen resultiert. Diese ist allerdings nur schwer zu beziffern, da sie von zahlreichen Annahmen über zukünftige Zahlungsströme und Zinssätze abhängt. Bei den Rentenzahlungen beruht sie zunächst lediglich auf Anwartschaften, deren Höhe wiederum von unterschiedlichsten und kaum vorhersehbaren Faktoren wie vorzeitigem Tod oder vorzeitiger Pensionierung abhängt.

Dennoch hat die Stiftung Marktwirtschaft im November 2013 die langfristigen Perspektiven der öffentlichen Haushalte der EU-Mitgliedsstaaten anhand neuester Wirtschaftsdaten analysiert. Dabei wurde besonderes Augenmerk auf die impliziten Schulden gelegt. In den meisten Mitgliedsstaaten der EU übersteigt ihr Niveau deutlich das der offiziell ausgewiesenen expliziten Schulden. Nach Auffassung der Stiftung Marktwirtschaft ist daher die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten noch weit von einer echten Konsolidierung und einer nachhaltigen Entwicklung ihrer Staatsfinanzen entfernt, was durch zahlreiche Verletzungen der offiziellen Kriterien in den einzelnen Ländern deutlich wird.

Für Deutschland weist die Stiftung Marktwirtschaft im Jahr 2012, bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt, eine explizite Staatsverschuldung von 81 Prozent sowie eine implizite Staatsverschuldung von weiteren 73 Prozent aus. Es kann also davon ausgegangen werden, dass die tatsächliche Pro-Kopf-Verschuldung der öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden pro Bürger eher bei 50.000 Euro liegt als bei den explizit ausgewiesenen 25.000 Euro.

Das muss man sich einmal vor Augen führen: In dem Moment, in dem in Deutschland ein Neugeborenes zur Welt kommt, wird ihm bereits eine staatliche Schuldenlast von annähernd 50.000 Euro auferlegt. Zwar mögen diese Zahlen nicht mehr aktuell sein, doch sie weisen in eine sehr klare Richtung hin.

Das muss man sich einmal vor Augen führen: In dem Moment, in dem in Deutschland ein Neugeborenes zur Welt kommt, wird ihm bereits eine staatliche Schuldenlast von annähernd 50.000 Euro auferlegt. Zwar mögen diese Zahlen nicht mehr aktuell sein, doch sie weisen in eine sehr klare Richtung hin.