Trotz gezahlter Beiträge: Wirkungsloser Schutz der Arbeitslosenversicherung
Trotz gezahlte Arbeitslosenbeiträge: Beziehen nur Wenige Menschen daraus ein Arbeitslosengeld. Gründe: Die bürokratischen Hürden wurden die letzten Jahre raufgeschraubt, bei gleichzeitig sinkender Bezugsdauer. Dafür verschwinden immer mehr Versicherungsbeiträge in ominöse Schattenhaushalte, auch „Versicherungsfremde Leistungen“ genannt. Oder: Die gezielte Zweckentfremdung des Arbeitslosengeldes.
„Für viele Menschen greift der Schutz der Arbeitslosenversicherung nicht“
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„Für viele Menschen greift der Schutz der Arbeitslosenversicherung nicht“, sagte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sabine Zimmermann. Wie eine Sprecherin der BA erläuterte, handelt es sich unter anderem um Menschen, die noch keine Anwartschaft auf Arbeitslosengeld erworben haben. Es zählen auch Menschen dazu, bei denen die Bezugsdauer für Arbeitslosengeld abgelaufen ist und die deshalb in das Hartz-IV-System fallen würden, die aber dafür nicht bedürftig genug sind. Dies kann etwa aufgrund des Partnereinkommens im Haushalt der Fall sein.“
Hohe Hürden: Trotz gezahlter Beiträge direkt ins Hartz-IV-System
Von ungefähr sieben Millionen Arbeitslosen, bezieht nicht mal eine Million Menschen Leistungen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Selbst die regierungsnahe Bundeszentrale für politische Bildung musste eingestehen: Die Zahl der Arbeitslosengeld-Empfänger ist gesunken.
Arbeitslosenversicherung: Wenige beziehen daraus Leistungen
>>Bundeszentrale für politische Bildung<<
„Die Zahl der Arbeitslosengeld-Empfänger ging in den Jahren 2005 bis 2011 stark zurück: Von 1,73 Millionen auf 829.193 Personen (minus 52,0 Prozent).“
Minus 52 Prozent: Die stille Abschaffung von Arbeitslosengeld
Die Agenda 2010 und die Hartz-Reformen haben dazu geführt: Nur noch Wenige haben Anspruch auf Arbeitslosengeld. Einerseits, wurde die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld massiv gekürzt und die Arbeitslosenhilfe einfach ganz abgeschafft. Anderseits, wurden die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld immer weiter in die Höhe geschraubt. Zwar ist die gesetzliche Versicherung für jeden Arbeitnehmer – inklusive den teuren Beiträgen – immer noch Pflicht: Aber die Leistungen aus dieser gesetzlichen „Versicherung“ wurden in der Praxis mehr und mehr zu einer willkürlichen Kann-Leistung.
Anspruch Arbeitslosengeld: In der Praxis eine Kann-Leistung
Ein echter gesetzlicher Anspruch, existiert bestenfalls in der Verwaltungstheorie. Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld 1 beträgt ohnehin nur wenige Monate: Jedoch gerichtliche Verfahren können sich über mehrere Jahre hinziehen. Da es keinen einstweiligen Rechtsschutz gibt, können die Sozialbehörden den Rechtsanspruch des Arbeitslosen ganz Bequem einfach aussitzen. Bedeutet: Trotz gezahlter Versicherungs-Beiträge, fallen immer mehr Bürger bereits bei kurzer Arbeitslosigkeit in ein schwarzes Loch: Mit den Namen Hartz IV.
Schwarzes Loch: Das Hartz-IV-System
„Es zählen auch Menschen dazu, bei denen die Bezugsdauer für Arbeitslosengeld abgelaufen ist und die deshalb in das Hartz-IV-System fallen würden, die aber dafür nicht bedürftig genug sind. Dies kann etwa aufgrund des Partnereinkommens im Haushalt der Fall sein.“
Wie das Hartz-IV-System Familien zerstört
Doch auch die geringen Leistungen von Hartz IV: Stellen hohe Voraussetzungen und dringen tief in die Privatsphäre ein, obwohl das Grundgesetz dazu eigentlich etwas anderes sagt: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Im Sprachgebrauch der Sozialämter werden „Ehe und Familie“ als „Bedarfsgemeinschaft“ verunglimpft.
Ehe und Familie: Als „Bedarfsgemeinschaft“ verunglimpft
Der Partner, der selbst mit seinen Einkommen kaum über die Runden kommt, soll nach Willen der Behörden bei Arbeitslosigkeit, nun sogar gleich zwei Menschen versorgen. Nicht nur das es weit an der finanziellen Realität vorbei geht, sondern diese Regel zerstört sowohl langjährige Ehen, als auch frische Beziehungen. Denn schon kurzes Zusammenleben führt führt zur Einstufung: Eine sogenannte „Bedarfsgemeinschaft“ zu bilden. Neben finanziellen Gesichtspunkten, führen so auch berechtigte Existenzsorgen zur Trennung mit den Partner. Vereinsamung und Kinderlosigkeit haben also auch behördliche Ursachen.
Versicherungsfremde Leistungen: Die verschwundenen Beitragsgelder
„Die Rentenversicherung erhält zudem einen Bundeszuschuss; bei der Bundesanstalt für Arbeit (seit 2004: Bundesagentur für Arbeit) ist der Bund verpflichtet, das Defizit auszugleichen. Unterm Strich machen die Bundeszuschüsse aber nicht wett, dass die Sozialversicherungen für Leistungen aufkommen, die eigentlich von der Allgemeinheit getragen werden müssten, also aus Steuermitteln. 83,7 Milliarden Euro blieben 2002 als versicherungsfremde Leistungen übrig – dabei geht das DIW von einer weiten Definition der „versicherungsfremden Lasten“ aus. Selbst wenn man diese enger fasst, bleiben nach Berechnungen des Instituts 35,3 Milliarden Euro, die falsch – zu Lasten von Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern – finanziert sind.“
Versicherungsfremde Leistungen: Ein ominöser Schattenhaushalt
Versicherungsfremde Leistungen: Hinter den Begriff verbirgt sich ein ominöser Schattenhaushalt. Weder tauchen die Mittel in irgendeinen Haushalt auf, noch gibt es schlüssige Zahlen über deren genaue Verwendung, nicht mal der Begriff „Versicherungsfremde Leistungen“ ist eindeutig definiert. Etwas wage fallen in dem Zusammenhang Begrifflichkeiten wie „Arbeitsförderung“ – die jedoch mehr verschleiern als aufklären. Hinter den Arbeitsförderungsmaßnahmen verbergen sich zahlreiche Leistungen, die weniger den Arbeitslosen helfen, sondern mehr einer nachgeschalteten „Helferindustrie“ ein finanzielles Auskommen sichern. Über Rechtschreibkurse auf Grundschulniveau, über Einkaufladen spielen, bis hin zu Lamas in der Stadt spazieren: Keine Freizeitbeschäftigungen für Kinder eines Kindergartens, sondern Maßnahmen zur sogenannten „Arbeitsförderung“ . Statt Arbeitslosengeld, gibt es also behördlich verordnete Erniedrigung.