“Fluglotsen” – “Alter von 52 Jahren mit 60 Prozent ihres letzten Gehalts in den Ruhestand gehen”

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Schon mal darüber nachgedacht, vielleicht mit 40 Jahren in Rente zu gehen und es sich einfach gut gehen zu lassen? Während die Diskussion über eine Renteneintrittsgrenze von 70 Jahren voranschreitet, existieren im Beamtensystem äußerst großzügige Regelungen bezüglich des Alters, von denen auch Politiker Gebrauch machen.

“Berliner Senatoren können dem Regierungsbericht zufolge nach zehn Jahren Amtszeit sofort Pension kassieren – ohne Altersbeschränkung”

>>Bild<<

“Weil es großzügige Sonderregelungen für die Altersversorgung der Politiker gibt. In Hessen und Sachsen-Anhalt können Abgeordnete schon ab 55 Jahren (mit Abschlägen) in Pension gehen. In Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Thüringen liegt die Altersgrenze bei 57 Jahren. Die Pensionen richten sich zudem nach der Höhe der Diäten. Auch für Ex-Regierungsmitglieder liegt die Altersgrenze oft weit unter dem Rentenalter von 67 Jahren. Berliner Senatoren können dem Regierungsbericht zufolge nach zehn Jahren Amtszeit sofort Pension kassieren – ohne Altersbeschränkung. In Hessen kann es schon ab erreichten 55 Jahren, in Baden-Württemberg ab 57 Jahren Pension geben.”

“In Hessen kann es schon ab erreichten 55 Jahren, in Baden-Württemberg ab 57 Jahren Pension geben”

Diese Altersgrenzen könnten möglicherweise viele Personen überraschen, doch sie sind tatsächlich eng mit den Bestimmungen des gesamten Beamtensystems verbunden. Viele Beamte haben nämlich die Möglichkeit, deutlich früher in den Ruhestand zu treten.

“Fluglotsen” – “Alter von 52 Jahren mit 60 Prozent ihres letzten Gehalts in den Ruhestand gehen”

>>Spiegel<<

“Der normale Rentenversicherte kann davon nur träumen: Fluglotsen können nach SPIEGEL-Informationen im Alter von 52 Jahren mit 60 Prozent ihres letzten Gehalts in den Ruhestand gehen – auch sonst zahlt die Deutsche Flugsicherung Toprenten.”

“60 Prozent ihres letzten Gehalts in den Ruhestand gehen – auch sonst zahlt die Deutsche Flugsicherung Toprenten”

Es ist wichtig zu wissen, dass sich die 60 Prozent des – letzten Gehalts – auf das Bruttogehalt beziehen, welches in der Regel am höchsten ausfällt. Im Gegensatz dazu müssen gewöhnliche Rentnerstark vereinfacht dargestellt – mit dem Netto-Durchschnittsgehalt auskommen, das in zweifacher Hinsicht geringer ist. Nicht nur ist das Nettogehalt erheblich niedriger, auch als Berufsanfänger sind Einschnitte hinnehmbar. Dennoch ist eine Frühpensionierung bereits mit 52 Jahren sogar noch steigerbar.

Jetpiloten in der Bundeswehr: “Wenn sie als fluguntauglich eingeschätzt werden, geht das auch schon mit 40”

>>Berliner Morgenpost<<

“Den vermeintlichen Jackpot haben die Jetpiloten gewonnen. Sie haben auch innerhalb der Bundeswehr eine besondere Altersgrenze und können mit 41 Jahren in den Ruhestand. Wenn sie als fluguntauglich eingeschätzt werden, geht das auch schon mit 40. In beiden Fällen gibt es dann aber Abzüge auf das sogenannte Ruhegehalt. … Für jedes Jahr Dienstzeit werden laut Bundeswehr also 1,79375 Prozent des anrechenbaren Soldatengehalts zum Ruhegehalt hinzugerechnet mit einem Maximum 71,75 Prozent nach 40 Jahren Dienstzeit.”

“71,75 Prozent nach 40 Jahren Dienstzeit”

Im Rahmen der Altersversorgung wird ein Rentenniveau von 43 Prozent des Nettogehalts angestrebt. Auffällig ist, dass sich kaum jemand ernsthaft mit der Finanzierung dieser Frühpensionäre auseinandersetzt, während im staatlichen Rentenversicherungssystem nahezu kein Thema als tabu angesehen wird.

“Forscher wollen Rentenalter an Lebenserwartung koppeln”

>>Spiegel<<

“Forscher wollen Rentenalter an Lebenserwartung koppeln – Um die Rente zu sichern, müssen die Menschen nach Ansicht von Experten länger arbeiten. … Das Ifo-Institut hat nun einen Vorschlag gemacht, wie die Finanzierung des umlagefinanzierten Rentensystems dauerhaft auf sicherere Füße gestellt werden könnte. Die Forscher befürworten die Koppelung des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung.”

“Um die Rente zu sichern, müssen die Menschen nach Ansicht von Experten länger arbeiten”

Tatsächlich kann das Pensionssystem ebenfalls als ein umlagefinanziertes Modell betrachtet werden, das von sämtlichen Steuerzahlern unterstützt wird, jedoch profitieren lediglich einige wenige Menschen davon. Darüber hinaus stellen sich weitere Fragen hinsichtlich der Gerechtigkeit.

„Für einige Beamte gibt es besondere Altersgrenzen“ – Doch nicht für Arbeiter

>>Beamte – Was die Adeligen von heute wirklich verdienen von Torsten Ermel (Buch) <<

„Für einige Beamte gibt es besondere Altersgrenzen. Polizisten, Justizbeamte, Feuerwehrleute und einige andere gehen wegen besonders hoher beruflicher Anforderungen teilweise schon mit 60 Jahren in den Ruhestand, also glatte fünf Jahre früher als Arbeitnehmer. Beamte bei der Flugsicherung und Flugkontrolle beenden ihr Berufsleben gar schon mit 55 Jahren. Wer mit 30 Jahren beamteter Fluglotse wird, dessen Arbeitsleben dauert ganze 25 Jahre. Polizisten, Feuerwehrleute, Justizbeamte, Fluglotsen – das sind verantwortungsvolle Berufe. Das soll hier gar nicht in Abrede gestellt werden. Dennoch muss es erlaubt sein zu fragen, ob eine vorgezogene Altersgrenze heute überhaupt noch erforderlich ist. Warum gibt es dieses Privileg?

Die körperliche Belastung kann keine Begründung dafür sein. Irgendwelche Belege dafür, dass Polizisten oder Justizbeamte körperlich stärker belastet sind als etwa Handwerker oder Landwirte, gibt es nicht. Und schließlich arbeiten auch Frauen im Polizeidienst. Mangelnde Körperkraft bei älteren Menschen kann deshalb ebenfalls kein Grund dafür sein. Ein 65-jähriger Mann ist immer noch kräftiger als etwa eine 40-jährige Frau. Wenn es um die Körperkraft ginge, dann müssten Frauen von diesen Diensten ganz ausgeschlossen sein. Die Fitness kann hier nicht als Begründung dienen. Vielleicht aber sind diese Berufe besonders gefährlich? Der Versicherungsdienst »Map-Report« hat anhand von Versicherungsstatistiken die gefährlichsten Berufe in Deutschland ermittelt (Map-Report 627-628). Es handelt sich um Dachdecker, Krankenpfleger, Schlachter, Tiefbauer, Maurer, Maler, Sozialarbeiter, Hilfsarbeiter und Betonbauer. Polizisten und Feuerwehrleute gehören nicht dazu. Und wofür gibt es eigentlich bereits seit langem die Polizeizulage, die Feuerwehrzulage und die Zulage für Justizvollzugsbeamte?

Dachdecker erhalten keine Dachdeckerzulage und dürfen auch nicht aufgrund ihres gefährlichen Berufs früher in den Ruhestand gehen. Wenn die Gefährlichkeit des Berufs überhaupt ein tragfähiges Argument ist, so ist sie auf jeden Fall mit der monatlichen Zulage abgegolten. Für einen bis zu fünf Jahre früheren Ruhestand kann sie nicht als Rechtfertigung herangezogen werden. Auch die psychische Belastung kann kein Argument dafür sein, diesen Beamten fünf Jahre zu schenken. Es gibt heutzutage viele Berufe, in denen man psychisch hoch belastet ist. Auch beispielsweise Krankenschwestern, Sanitäter oder Sozialarbeiter bekommen in ihren Berufen viel menschliches Elend zu sehen.“

„Wer mit 30 Jahren beamteter Fluglotse wird – Dessen Arbeitsleben dauert ganze 25 Jahre“

Die vorliegende offenkundige Ungleichbehandlung ist nicht durch eine nachvollziehbare Argumentation zu rechtfertigen und kann auch nicht im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Grundgesetzes verteidigt werden. Vielmehr bergen solche Privilegien das Risiko, den sozialen Frieden zu gefährden, da die Verantwortlichen für die Kürzungen selbst nicht unter den Auswirkungen leiden.