Rechtsstaatliche Nachvollziehbarkeit: Kohle hat einen biologischen Ursprung und könnte daher einfach als CO2-neutral eingestuft werden

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Könnte Kohlestrom als CO2-Neutral werden? Allgemein sind alle Rechnungen dieser Art mit allerlei sehr umstrittenen Annahmen und teil offenkundiger Weglassungen verbunden, welche kaum auf einer nachvollziehbaren Mathematik basieren. Das Umweltbundesamt macht dies selbst deutlich.

“Klimabilanz von Brennholz” – “Emissionen berücksichtigt werden, die bei Holzernte, Transport und Bearbeitung entstehen”

>>Umweltbundesamt<<

“Beim verbrennen von Holz entstehen neben gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffen auch klimaschädliches Methan und Lachgas. Bei der Klimabilanz von Brennholz müssen zudem Emissionen berücksichtigt werden, die bei Holzernte, Transport und Bearbeitung entstehen. Darüber hinaus ist der Wald auch Kohlenstoffspeicher. So wird in deutschen Wäldern die enorme Menge von 1,26 Mrd. Tonnen Kohlenstoff in oberirdischer oder unterirdischer ⁠Biomasse⁠ gespeichert, die zuvor der ⁠Atmosphäre⁠ durch ⁠Photosynthese⁠ entzogen worden sind. Kommt es zu einer Verringerung des Wald- oder Baumbestandes, so kommt es auch zu einer damit einhergehenden Abnahme des Kohlenstoffspeichers.”

Windräder – Wasserkraftwerke – Photovoltaikanlagen: Wie sieht hier die “Klimabilanz” aus?

Es wird jedoch die einfache Tatsache ignoriert, dass ein Baum lediglich ein Lebewesen mit einer begrenzten Lebensspanne ist. Ob er nun im Wald zersetzt wird oder sein Holz sinnvoll genutzt wird, sollte eigentlich irrelevant sein. Dennoch fließen in die CO2-Berechnung plötzlich die Holzernte, der Transport und die Verarbeitung ein, während bei Windkraftanlagen eine völlig entgegengesetzte Berechnung vorgenommen wird.

Experten(un)wesen: Was kann Professor für Meteorologie über Bauwirtschaft sagen?

>>Staatsfunk “Mitteldeutsche Rundfunk” <<

“Stimmt nicht: Windräder: Bau setzt mehr CO2 frei, als durch Betrieb gespart wird – Dazu erklärt der Experte …, dass durch eine Windkraftanlage mit sieben MW Leistung pro Jahr rund 6.790 Tonnen CO2 vermieden würden. Dagegen stünden rund 300 Tonnen CO2, die beim Bau entstehen. “Das heißt, das CO2 für den Beton ist rechnerisch in weniger als einem Monat wieder durch den Betrieb kompensiert”, so der Professor für Meteorologie.”

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Es stellt sich hierbei selbstverständlich die grundlegende Frage, was einen Professor der Meteorologie als Fachmann für die Bauwirtschaft qualifiziert. Offensichtlich genügt es beim Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk, einen beliebigen akademischen Titel zu besitzen, um als Experte für nahezu alles zu gelten. Dennoch ist die Bemerkung aufschlussreich, dass das CO2, welches für den Beton benötigt wird, rechnerisch in weniger als einem Monat durch den Betrieb wieder ausgeglichen sein soll. Hierbei wird jedoch lediglich der Beton für das Fundament betrachtet und keinesfalls das gesamte Windrad. Anscheinend bezieht sich diese Aussage zudem nur auf die Zementproduktion und ignoriert alle anderen Aspekte der Betonherstellung und -verbringung.

Rotorblätter der Windräder: Die Herstellung ist nur durch energieintensive Verfahren möglich

Tatsächlich bestehen die Rotorblätter der Windräder aus einem Verbundwerkstoff, dessen Herstellung nur durch energieintensive Verfahren möglich ist. Auch die anderen Stahlkomponenten sind keineswegs energiesparend in ihrer Produktion. Im Gegensatz dazu erscheint die Argumentation bezüglich Holz – hinsichtlich Ernte, Transport und Verarbeitung – wie ein schlechter Scherz. Gleichzeitig ist die wirtschaftliche Lebensdauer eines Windrades stark begrenzt.

“Fehlende Förderung” – “Landwirt in Baden-Württemberg nun sein Windrad wieder abbauen”

>>Agrarheute.com<<

“Die Bundesregierung mochte Erneuerbare Energien fördern und weiter ausbauen. Dennoch muss ein Landwirt in Baden-Württemberg nun sein Windrad wieder abbauen. … Wie das Fachmagazin efahrer.com berichtet, liege es an den bürokratischen Hürden der Ämter. Fehlende Förderung und zusätzlich Kosten für eine Modernisierung blockieren den weiteren Betrieb der Anlage. Der Eigentümer empfindet dies als „Zwangsabschaltung“.

 Kohle hat einen biologischen Ursprung und könnte daher einfach als CO2-neutral eingestuft werden

Der wesentliche Grund scheint in der fehlenden Förderung zu liegen. Nach etwa 20 Jahren endet die geförderte Einspeisevergütung, was für die meisten Anlagen das wirtschaftliche Aus bedeutet. Ob dieser kurze Zeitraum tatsächlich die hohen Investitionskosten sowie die Ausgaben für Abbau und Entsorgung rechtfertigt, ist durchaus fraglich. Würden Windkraftanlagen in der CO2-Berechnung ähnlich wie Holz behandelt, wären sie als CO2-Emittenten einzustufen, wodurch jegliche Fördermöglichkeiten entfallen würden. Im Gegensatz dazu verhält es sich bei Braunkohle und Steinkohle ganz anders. Diese Rohstoffe sind biologischen Ursprungs und geben bei der Verbrennung nur so viel CO2 ab, wie sie zuvor aufgenommen haben. Daher könnte man sie relativ leicht als CO2-neutral klassifizieren, womit der Kohleausstieg keinerlei Begründung mehr hätte. Auch die CO2-Steuer würde auf Kohle entfallen. Im Allgemeinen stellen die teilweise recht willkürlichen Berechnungen von CO2-Emissionen und die sich daraus ergebenden Folgen grundlegende Fragen zur rechtsstaatlichen Nachvollziehbarkeit.