Recht am Eigentum: Das Recht auf Reparatur
David gegen Goliath oder in der Neuzeit: Kleine Handwerksbetriebe gegen internationale Konzerne. Das Recht auf Reparatur wird durch Konzerne immer weiter eingeschränkt. Ersatzteile bleiben unter Verschluss: Nur ausgewählte Spezialunternehmen dürfen Reparaturen durchführen. Als vorgeschobenes Argument, dient die Sicherheit der Bürger: Dabei geht es um etwas ganz anderes.
Handwerksbetrieben wird pauschal alle Fähigkeiten abgesprochen
„74 Prozent der Bundesbürger entscheiden sich für die Anschaffung eines neuen Elektrogeräts, weil die Reparatur des defekten Geräts zu teuer gewesen wäre. Dies ergab eine repräsentative Emnid-Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). … Zurzeit ist eine Reparatur oft nur direkt beim Hersteller möglich.“
Gründe der Wegwerfgesellschaft: Zu teure Reparatur
Neben der reinen Reparatur erstreckt sich das Problem: Auch auf die Software. Nach ungefähr einem Jahr, erfolgt die Auslieferung von Aktualisierungen nur noch schleppend oder unterbleiben ganz. Relevante Sicherheitslücken bleiben offen und für die Haftung von Schäden durch Hackerangriffe: Dafür müssen in der Regel die Eigentümer gerade stehen. Als Grund für diese Art von Firmenpolitik: Muss das vermeintliche „Wohl“ der Kunden herhalten.
Kopfschütteln: Technisch versierte Bürger soll es angeblich nicht geben
„Dabei führten sie an, eigene Reparaturen an iPhones wären gefährlich für Verbraucher und könnten zu Verletzungen führen. Wie Motherboard von Informanten erfuhr, besuchten Lobbyisten vor der entscheidenden Abstimmung Mitglieder des Ausschusses für Verbraucherschutz. Sie brachten ein iPhone mit, um den Gesetzgebern die internen Komponenten zu zeigen und die Gefahren einer Selbstreparatur zu demonstrieren. Bei einer unsachgemäßen Zerlegung, so argumentierten sie etwa, könnten Verbraucher die Lithium-Ionen-Batterie durchbohren und sich dabei selbst verletzen. Der Druck auf die technisch offenbar weniger versierten Abgeordneten reichte aus, um die Aussichten des Gesetzentwurfs so zu verringern, dass er zurückgezogen wurde.“
Naive Abgeordnete fallen auf einfache Taschenspielertricks rein
Oder anders formuliert: Schraubendreher in die Steckdose stecken oder Hand auf die Herdplatte legen. Die vorgebrachten Argumente sind zwar durchsichtig: Aber für technisch unbedarfte Abgeordnete reichen sie offensichtlich aus.
Forderung: „Gleichstellung aller Reparateure“
„Ein zentraler Aspekt zur Förderung der Reparatur ist neben Produktpolitik die Gleichstellung aller Reparateure. Ferner ist dabei das Recht jeder Person, die ein Produkt besitzt, das Gerät selbst zu reparieren oder es reparieren zu lassen zentral. Die VerbraucherInnen müssen im Garantie- und Gewährleistungsfall das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob das defekte Gerät repariert werden soll, oder ob sie einen anderen Ausgleich erhalten wollen.“
Recht am Eigentum und das Recht auf Reparatur
Der zentrale Aspekt: Alle Reparateure gleich zu stellen, sollte eigentlich zur Selbstverständlichkeit gehören. Einerseits, verfügen Handwerksmeister oder Handwerksgesellen – formal alle über die selben Fähigkeiten – und das unabhängig: Ob sie für eine große Markenfirma oder einen kleinen Reparaturbetrieb arbeiten. Anderseits, genießen Privatpersonen nach dem Kauf einer Sache ihr grundrechtliches geschützte Recht am Eigentum – Sprich: Die Bürger können mit ihren Eigentum machen was sie wollen.
„Gefahren einer Selbstreparatur“ – Ein aufgeblasener Mythos
Hinter der vorgeschobenen Sorge um die vermeintlichen „Gefahren einer Selbstreparatur“ verstecken sich kommerzielle Aspekte: Die Geschäfte rund um Reparatur und Ersatzteile, werden offenkundig als sehr lukrativ angesehen. Außerdem lässt sich über die Software: Die Lebenszeit eines Gerätes künstlich verkürzen. Die Leidtragenden sind alle kleinen Handwerksbetriebe und technisch versierte Bürger.