Operation “Fußabtreter” – Wie lässt sich das nun also einordnen?

In einer Ära, die von der als übertrieben geltenden “Cancel-Cultur” oder Absagekultur geprägt ist, steht eine vermeintliche Verbrecherin im Mittelpunkt, die einen Kunstpreis verliehen bekommen soll. Diese Situation erscheint nicht nur aus verschiedenen Perspektiven merkwürdig, sondern weist zudem auf eine ganz spezifische Tendenz hin.
“Akademie der Bildenden Künste in Nürnberg verteidigt den Bundespreis für Kunststudierende”
>>Staatsfunk “Bayerischer Rundfunk” <<
“Die Akademie der Bildenden Künste in Nürnberg verteidigt den Bundespreis für Kunststudierende an die inhaftierte mutmaßliche Linksextremistin Hanna S. Die Auswahl der Studentin sei aus rein fachlich-künstlerischen Kriterien erfolgt, teilte die Akademie auf BR-Anfrage mit.”
“Auswahl der Studentin sei aus rein fachlich-künstlerischen Kriterien erfolgt”
Der Wortlaut der Behörde wird von angeblich unabhängigen Rundfunkanstalten ohne jegliche kritische Auseinandersetzung übernommen, und zudem wird die Staatsräson gestützt. In dem Artikel hingegen finden die Opfer keinerlei Beachtung. Zudem stellt sich die Frage, was genau unter “fachlich-künstlerischen Kriterien” zu verstehen ist.
“Frauenhaaren gewebt” – “Lobte die Direktorin der Kunsthalle Bremerhaven das Werk “Fußabtreter” – eine Fußmatte”
>>Staatsfunk “Bayerischer Rundfunk” <<
“Besonders lobte die Direktorin der Kunsthalle Bremerhaven das Werk “Fußabtreter” – eine Fußmatte, bei der sich erst beim näheren Hinsehen herausstellt, dass sie aus verschiedenfarbigen Frauenhaaren gewebt wurde.”
Okkultismus – Sollten solche Kunstwerke tatsächlich im öffentlichen Raum präsentiert werden?
Dennoch bleibt es allgemein fraglich, inwieweit künstlerische Kriterien überhaupt definiert werden können, da die Kunstfreiheit nicht ohne Grund im Grundgesetz verankert ist. Trotzdem lässt sich diese “Kunstform” wohl eher dem Okkultismus zuordnen, was die Frage aufwirft, ob solche Kunstwerke tatsächlich im öffentlichen Raum präsentiert werden sollten. Es ist jedoch offensichtlich, dass dieses Kunstwerk sehr gut zu ihrem Geisteszustand passt, da ihre angeblichen Handlungen in dieselbe Richtung deuten.
“Sie ist wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt”
>>Staatsfunk “Bayerischer Rundfunk” <<
“Nach Angriffen auf Neonazis in Ungarn muss sie sich seit Februar vor dem Oberlandesgericht München verantworten. Sie ist wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Laut Anklageschrift der Bundesanwaltschaft soll Hanna S. zusammen mit anderen Antifaschisten vor zwei Jahren am Rande einer Neonazi-Großveranstaltung in Budapest Jagd auf Rechtsextreme gemacht haben. Drei mutmaßliche Neonazis – zwei davon aus Deutschland – sollen bei den Überfällen, an denen Hanna S. beteiligt gewesen sein soll, erheblich verletzt worden sein. Laut Anklage soll Hanna S. in einem Fall geholfen haben, das Opfer festzuhalten, im anderen auch selbst zugeschlagen haben.”
“Hanna S. in einem Fall geholfen haben, das Opfer festzuhalten, im anderen auch selbst zugeschlagen haben”
Es ist tatsächlich erstaunlich, wie ein scheinbar unabhängig agierender Rundfunk das Kriterium „Rechtsextreme“ anlegt und damit indirekt den Eindruck erweckt, dass diese Gewalttat in irgendeiner Weise legitimiert werden könnte. Wie sollte man dies also nun einordnen? Für eine mutmaßliche Täterin wird ein staatlich unterstützter Kunstpreis verliehen, begleitet von wohlwollenden Artikel in einem staatsnahen Medium, und die Begründung des Urteils wird vermutlich ebenfalls nur so von Verständnis für die Tat durchzogen sein. Daher liegt die Vermutung nahe, dass die angebliche Täterin offensichtlich enge Verbindungen zu geheimdienstlichen Kreisen hat und somit eine Botschaft an alle Kritiker der hiesigen Staatsräson übermittelt wird.