Meinungsäußerung: Die große Furcht vor Klarnamenzwang und die Angst vor Repressalien im Bürgertum

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Klarnamenpflicht – „Mit dem echten Namen würden Hass und Hetze im Netz nachlassen“ – So die gängige Argumentation. Doch unter echten Namen würde kaum jemand noch einen Kommentar verfassen, denn schon heute sind die allermeisten Kommentare: Anonym.

Schon Bertolt Brecht griff auf Pseudonyme zurück

Schon Bertolt Brecht griff auf Pseudonyme zurück: Die Angst vor Repressalien ist also nicht neu. Diejenigen die eine Klarnamenpflicht fordern, wissen meistens nichts über die Geschichte: Denn sonst würden sie so nicht argumentieren. Hinzu kommt: Die Klarnamenpflicht wird gerne von – ganz speziellen Personen – gefordert: Die selbst nichts zu befürchten haben und insgeheim an der Anonymisierung von Behörden arbeitet.

Bürgertum: Die Angst vor Repressalien

>>Focus<<

„Die Argumentation: Mit dem echten Namen würden Hass und Hetze im Netz nachlassen.“

„Mit dem echten Namen würden Hass und Hetze im Netz nachlassen“

Zuerst müsste erst einmal eindeutig – Juristisch – geregelt werden: Was „Hass und Hetze“ eigentlich sein sollen? Außerdem ist noch ein weiterer Punkt interessant: Wer eine Klarnamenzwang für gewöhnlich fordert.

„Wer Klarnamen im Netz fordert, hat Bürgerrechte nicht verstanden“

>>Süddeutsche Zeitung<<

„Wer Klarnamen im Netz fordert, hat Bürgerrechte nicht verstanden – Die Botschaft lautet: Ihr werdet geoutet; niemand von euch hat das Recht, sich hinter Pseudonymen zu verbergen. Annegret Kramp-Karrenbauer, die Parteivorsitzende, hat sich gerade in einem Interview mit der Bild am Sonntag entsprechend geäußert, sie hat sich für die sogenannte Klarnamenpflicht in sozialen Netzwerken ausgesprochen. Der Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat das kürzlich auch schon getan, der gemeinsame Europa-Spitzenkandidat von CDU und CSU, Manfred Weber, ebenfalls.“

„Niemand von euch hat das Recht, sich hinter Pseudonymen zu verbergen“

In der Regel sind es Personen im Amt und Würden: Die ohnehin schon die politisch „richtige“ Meinung vertreten. Selbst wenn ein Politiker – aus welchen Gründen auch immer – zurücktreten muss, kommt er in der Regel in einer parteinahen Organisation unter. Oder er wechselt zu einen anderen lukrativen Posten hin. Für den gewöhnlichen Bürger stehen selbstverständlich solche Optionen nicht offen.

Eine „falsche“ Meinungsäußerung kann leicht die Existenz kosten

Eine „falsche“ Meinungsäußerung kann – für Normalbürger – leicht die wirtschaftliche Existenz kosten. Der Geheimdienst hat – Kraft seiner Selbstehrlichkeit – gleich mal nebenbei festgelegt: Das zu viel Kritik bereits Verfassungsfeindlich sei: Auf welche Gesetze oder Gerichtsurteil er sich dabei bezieht: Das hielt er hingegen für unnötig zu erwähnen. – Würden Sie in einen solchen Umfeld ihre Meinung noch frei äußern?

Klarnamenzwang – Zersetzung von Menschen

Schon heute hat so manche fragwürdige geheimdienstnahe Organisationen so ihre Probleme mit Pseudonymen. Insbesondere dann: Wenn sie sich auch Diffamierungen spezialisiert haben. Solche Organisationen verfolgen dass schon bei der DDR-Staatssicherheit beliebte Mittel der Zersetzung.

„Die „Zersetzung“ ist eine spezifische Repressionsmethode“

>>Jugendopposition<<

„Die „Zersetzung“ ist eine spezifische Repressionsmethode des Staatssicherheitsdienstes, die darauf abzielt, die psychische Konstitution eines Menschen anzugreifen, seine Persönlichkeit zu zerstören (oder zumindest erheblich zu beschädigen) und seine sozialen Kontakte einzuengen.“

Zersetzung: „Die psychische Konstitution eines Menschen anzugreifen“

Es ist daher kaum verwunderlich, dass die meisten Kommentare und Meinungsäußerung unter Pseudonymen erfolgen. Doch es existieren auch ganz andere Bereiche: Die in der Diskussion um dem Klarnamenzwang keinerlei Rolle spielen.

„Automatisiertes Verwaltungsverfahren“ – Wenn kein Schuldiger zu finden sei

>>Nationales E­-Government Kompetenzzentrum (PDF-Datei) <<

„Automatisiertes Verwaltungsverfahren – Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde der Erlass von vollständig automatisierten Verwaltungsakten geregelt. … Der Gesetzgeber trifft hier drei grundlegende Entscheidungen, die einen großen Einfluss auf die weiteren Entwicklungen des E-Governments und auch von KI in der öffentlichen Verwaltung haben.“

„Automatisiertes Verwaltungsverfahren“ – Kultur der organisierten Verantwortungslosigkeit

Automatisiertes Verwaltungsverfahren: Praktisch jeder dürfte damit schon einmal konfrontiert worden sein.

Kein Beamter muss mehr irgendeinen Bescheid ausstellen oder persönliche Verantwortung übernehmen

Hintergrund: Über die Jahre hat sich in dem Amtsstuben eine Kultur der organisierten Verantwortungslosigkeit breit gemacht. Jeder schiebt die Schuld auf dem Anderen und die – mit Abstand – beliebteste Erklärung lautet: Der Computer sei der Schuldige. Kein Staatsbediensteter will noch für irgendwas Verantwortung übernehmen. Eine moderne Behörde tritt heutzutage als anonyme-gesichtslose Verwaltung in Erscheinung.

Doppelmoral: Die anonyme-gesichtslose Verwaltung

In genau jene Lücke passen automatisiertes Verwaltungsverfahren bestens hinein: Kein Beamter muss mehr irgendeinen Bescheid ausstellen, eine Unterschrift leisten oder gar persönliche Verantwortung übernehmen. Und ausgerechnet von dieser Seite: Da kommt die Forderung nach Klarnamenzwang. Wie hieß es noch: „Niemand von euch hat das Recht, sich hinter Pseudonymen zu verbergen“ – Gemeint ist damit aber nur der gemeine Bürger.