Kirgisistan: Gemeinden erst ab 500 Mitgliedern legal

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Neues Gesetz schränkt Religionsfreiheit empfindlich ein

Am 1. Februar ist in Kirgisistan ein neues Religionsgesetz in Kraft getreten, dessen Vorgaben unter anderem viele christliche Kirchen in die Illegalität drängen. Anfang dieser Woche trat zudem ein Änderungsgesetz in Kraft, welches das Strafmaß bei Übertretungen verschiedener Vorschriften im Bereich der Religion verschärft. Während Christen die Schließung zahlreicher Kirchen befürchten, weisen Beobachter darauf hin, dass Kirgisistan mit den neuen Gesetzen eine Reihe seiner internationalen rechtlichen Verpflichtungen verletzt.

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Von Open Doors

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Registrierung gilt nur für zehn Jahre

Das neue Religionsgesetz schreibt vor, dass jegliche Ausübung einer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung nur innerhalb staatlich registrierter Gemeinschaften erlaubt ist – diese Auflage ist nicht neu. Während ein legaler Status jedoch bislang Gruppierungen mit mindestens 200 Mitgliedern vorbehalten war, wurde die geforderte Zahl nun auf 500 erhöht.

Gegenüber der Menschenrechtsorganisation Forum 18 äußerten einige Christen, die aus Angst vor staatlichen Repressalien anonym bleiben wollten, im Blick auf diese Zahl Zweifel daran, dass überhaupt noch eine Gemeinde eine staatliche Registrierung erlangen könne. Dazu komme: „Sollte eine Kirche doch eine Registrierung erhalten, so muss sie diese alle 10 Jahre erneut beantragen und den gleichen langwierigen Prozess nochmals durchlaufen.“ Damit werde es praktisch unmöglich sein, neue Kirchen zu registrieren.

Zahlreiche Kirchenschließungen befürchtet

Kirgisistan ist auf dem aktuellen Weltverfolgungsindex das Land mit der stärksten Verschlechterung im Bereich der Religionsfreiheit gegenüber dem Vorjahr. Daran hat neben gewaltsamen Übergriffen gegen christliche Einrichtungen und einzelne Christen das restriktive Vorgehen der kirgisischen Regierung maßgeblichen Anteil. Die oft als Maßnahmen zur Eindämmung von religiösem Extremismus deklarierten Regelungen schränken Christen und andere religiöse Minderheiten in der freien Ausübung ihres Glaubens spürbar ein.

Das neu verabschiedete Religionsgesetz und das ebenfalls vor einigen Tagen neu in Kraft getretene Änderungsgesetz enthalten zahlreiche Beispiele für die Missachtung rechtsverbindlicher internationaler Menschenrechtsverpflichtungen durch das Regime. Neben der generellen Verpflichtung zur Registrierung für Glaubensgemeinschaften und anderen bereits genannten Punkten zählen dazu auch eine Reihe von Einzelbestimmungen im Gesetz, die den Behörden weitreichende Befugnisse zur Ablehnung von Registrierungsanträgen eröffnen.

Der Leiter der Staatlichen Kommission für religiöse Angelegenheiten verteidigte das neue Gesetz gegenüber Forum 18 mit den Worten: „Wir haben wirklich alles dafür getan, damit die Bürger ihre verfassungsmäßigen Rechte [auf Religionsfreiheit] ausüben können.“ Ihm zufolge vereinfache das neue Religionsgesetz die obligatorische Registrierung religiöser Organisationen. Demgegenüber erklärte ein kirgisischer Christ gegenüber Forum 18: „Ich befürchte, dass viele Kirchen geschlossen werden, wenn diese Änderungen angenommen werden und die Behörden ihre bisherigen Strategien fortsetzen.“

Auf dem Weltverfolgungsindex 2025 steht Kirgisistan an 47. Stelle unter den Ländern, in denen Christen am stärksten wegen ihres Glaubens verfolgt werden.