Hinrichtung von Jeanne d’Arc: „Wurde sie dem Volk ganz nackt gezeigt“

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Jeanne d’Arc oder Jungfrau von Orleans: Gilt als Frankreichs Nationalheilige. Anders als viele andere Heilige: Umschwebt sie noch heute ein sagenumwobener Mythos. Da sie bereits in jungen Jahren in einem aussichtslosen Krieg: Zahlreiche Schlachten gewann. Und mehr noch, durch ihr Charisma die Herzen vieler ihrer Mitmenschen im Sturm eroberte: Bleibt sie für viele Menschen bis heute Unsterblich. Auch ihre Gefangennahme, Hinrichtung als Hexe und viele ungeklärte Umstände rund um ihren Tod: Geben noch immer viele Rätsel auf. Selbst die geführten Hexenprozesse, wirken noch bis in die heutige Zeit hinein.

Jeanne d’Arc: Der Mythos ist bis heute lebendig

>>Erlöste und Verdammte von Thomas Kaufmann (Buch) <<

„Nach der erfolgreichen Beendigung des (mehr als) Hundertjährigen Krieges mit England von 1337 bis 1453 hatte das Königtum der Valois in Frankreich seine Herrschaft stabilisiert, sein Territorium arrondiert, den Wohlstand des Landes gemehrt. Die letzten Bastionen der Engländer in der Normandie waren zurückerobert. Mit Jeanne d’Arc (um 1410–1431), der von den Engländern auf dem Marktplatz von Rouen als Ketzerin hingerichteten «Jungfrau von Orleans», war eine nationale Heiligengestalt erkoren worden. Unter den Nachfahren der Gallier bildete sich das Bewusstsein, erwählt zu sein.“

Jungfrau von Orleans: Einst Hexe und heute „Eine nationale Heiligengestalt“

>>Geo<<

„Jeanne d’Arc – verteufelte Hexe und gefeierte Heldin Gott habe ihr den Auftrag gegeben, Frankreich und den König zu retten, behauptet die 17-jährige Jeanne d’Arc. Und tatsächlich führt die junge Frau die Truppen des Monarchen zu einem Sieg gegen die Engländer. Doch dann gerät sie in die Fänge der Inquisition.“

Charisma von Jeanne d’Arc: Die Angst der Mächtigen

So ganz stimmt die Geschichte nicht: Jeanne d’Arc kämpfte auf französischer Seite und geriet bei Kampfhandlungen in englische Gefangenschaft. Zu dieser Zeit waren beide Nationen Katholisch – obwohl sie gegeneinander Krieg führten. Allerdings war Jeanne d’Arc keine einfache englische Kriegsgefangene. Sie hatte Charisma und konnte mit ihren Reden, Menschen regelrecht in ihrem Bann ziehen: Und genau das war für die Engländer ein großes Problem. Mit einer „einfachen“ Hinrichtung, hätten die Engländer eine französische Märtyrerin erschaffen. Deshalb mussten verwegenere Pläne geschmiedet werden. Da beide Nationen Katholisch waren, drängten sich „religiöse“ Gründe für die Hinrichtung regelrecht auf. Die Engländer wussten, dass bei einer religiösen Verurteilung, die Franzosen still halten würden – wie es letztlich auch kam. Aber schon lange vor jeder Verhandlung: Stand der Richterspruch bereits vorher fest.

Hinrichtung von Jeanne d’Arc: Sollte den Mythos zerstören

>>Welt<<

„Zudem übernahmen englische Söldner die Bewachung der in Ketten gelegten Jungfrau und nicht, wie in einem solchen Verfahren üblich, weibliche Aufseher.“

Erniedrigung von Jeanne d’Arc: Männliche Söldner übernahmen die Bewachung

Solchen Tricks dienten vorwiegend dazu: Um an Geständnisse zu gelangen und Menschen zu erniedrigen. Zeigten diese Erniedrigungen nicht die erwünschten Erfolge, traten – für gewöhnlich – „grobere“ Verhörmethoden an deren Stelle. Ob bei Jeanne d’Arc tatsächlich Folter stattfand: Lässt sich aus heutiger Sicht nicht mehr zweifelsfrei klären. Fest steht: Das sie über Monate hinweg – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – befragt wurde. Zwar sind die dazugehörigen Protokolle erhalten geblieben, was sich aber tatsächlich bei der „Befragung“ abspielte: Das bleibt ein großes Geheimnis. Streng genommen gab es im Mittelalter keine Folter: Denn – rein formal – waren es „peinliche Befragungen“ .

„Peinliche Befragungen“ – Ein anderes Wort für Folter

Selbst heute noch ist der Begriff „Folter“ in verschiedenen Staaten umstritten. Die „peinliche Befragung“ aus dem Mittelalter, wurde durch „erweiterte Verhörmethoden“ der Neuzeit ersetzt: Aber im eigentlichen Sinne, hat sich nicht viel geändert. Demzufolge befindet sich der moderne „Rechtsstaat“ in bester Gesellschaft mit dem Mittelalter. Schon damals war die sogenannte „weiße Folter“ bekannt – wenn auch der heutige Begriff dafür unbekannt war. Weiße Folter: Gemeint sind damit Foltermethoden, die nachträglich als solche nicht zu erkennen sind. Beispielsweise – Auspeitschen, hinterlässt – als schwarze Folter – unübersehbare Verletzungen. Hingegen dem Kopf zwangsweise eine Zeitlang Unterwasser zu drücken, erzeugt – bei weißer Folter – für gewöhnlich keinerlei verräterische Spuren. Folglich: Die „weiße Folter“ ist im Nachhinein viel schwerer Nachweisbar.

Weiße Folter: Wurde Jeanne d’Arc heimlich gefoltert?

Jeanne d’Arc hat bei ihrer Befragung keine Geständnis oder ein anderes Dokument unterschrieben – erst nach dem Urteilsspruch und kurz vor ihrer Hinrichtung. Dennoch widerlegt dieser Umstand keineswegs die Abwesenheit von Folter. Auch heute noch sind Fälle von Menschen bekannt, die selbst schwersten Misshandlungen standhalten können. Speziell bei Jeanne d’Arc, war grobe mittelalterliche Folter eher kontraproduktiv. Schließlich ging es seinerzeit darum, einem lebenden Mythos zu entzaubern und keine neue Märtyrin zu erschaffen. Deshalb war es – aus der Logik heraus – wichtig, dass zumindest nach außen hin: Ihr kein Haar gekrümmt wurde. Auf alles andere, konnte man getrost verzichten.

Prozess als Farce: Das Todesurteil stand von Anfang an fest

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„Der Prozess in Rouen, eröffnet am 9. Januar 1431, war mit seinen 95 Gerichtsmitgliedern eine bloße Farce, da von Anfang an das Urteil, die Verbrennung Jehannes als Ketzerin und Hexe, feststand. Einen Rechtsbeistand erhielt Jehanne deshalb nicht. Jeder, der sich in diesem Gerichtsverfahren für sie einsetzen wollte, wurde von den Engländern mit dem Tode bedroht.“

Rechtsbeistand verweigert – Zeugen und Fürsprecher bedroht

Vieles von mittelalterlichen Gerichtsprozessen hat bis in unsere heutige Zeit überlebt. Voreingenome Richter und ein Heer von Staatsbediensteten arbeiten gemeinschaftlich gegen einem mittellosen Angeklagten. Auch Tendenzen den Angeklagten in ein schlechtes Licht zu rücken, um ihn auch noch das letzte bisschen Würde zu nehmen, sind recht weit verbreitet. So auch bei Jeanne d’Arc. Kaum eine Gelegenheit wurde ausgelassen, um sie zu Erniedrigen und das Endete nicht mal mit ihrer Hinrichtung.

Jeanne d’Arc: Schauprozess diente nur der Erniedrigung

>>Welt<<

„Über die Hinrichtung am 30. Mai berichtete ein anonymer Bürger von Paris: „Sie wurde an einen Pfahl gebunden, der auf dem Gerüst war und aus Gips, und das Feuer über ihr, und da war sie bald erstickt und ihr Kleid ganz verbrannt, und dann wurde das Feuer niedrig gehalten, und wurde sie dem Volk ganz nackt gezeigt und alle Geheimnisse, die an einem Weib sein können oder sollen, um die Zweifel des Volkes wegzunehmen. Und als man genügend und nach Belieben sie ganz tot, an den Pfeiler gebunden, gesehen hatte, da schürte der Henker das Feuer wieder hoch über ihre arme Leiche, die bald ganz verbrannt war, und Knochen und Fleisch zu Asche geworden.“

„Wurde sie dem Volk ganz nackt gezeigt“

Selbst nachdem Jeanne d’Arc schon tot war, wurde alles unternommen, um ihre Würde zu nehmen und ihr Andenken zu vernichten. Normalerweise sorgten die Henker dafür, das es schnell ging. Manchmal wurden die Todeskandidaten auch heimlichvor den eigentlichem Feuertod – erdrosselt: Um ihnen unnötige Qualen zu ersparen. Jedoch bei Jeanne d’Arc versuchte der Henker: Dem Todeskampf künstlich in die Länge zu ziehen. Die Umstände der Hinrichtung von Jeanne d’Arc, deuten mehr darauf hin: Dem Mythos Jeanne d’Arc zu vernichten. Erst viele Jahre später wurde sie Rehabilitiert und Postum zur Nationalheiligen erklärt. Bisweilen waren diese Art von „Gerichtsprozesse“ nichts ungewöhnliches und jene wirken teilweise noch in die Gegenwart hinein. Denn viele dieser eher fragwürdigen Urteil: Besitzen – nach wie vor – Rechtskraft.

Viele Hexenurteile besitzen immer noch Rechtskraft

Im Jahre 1589 wurde Dietrich Flade wegen Hexerei hingerichtet. Aus dieser Zeit bestehen noch immer „Verpflichtungen aus dem Fladeschen Nachlass“ – sprich: Jedes Jahr bezahlt die Stadt Trier eine dreistellige Summe an die Kirche. So abenteuerlich die Prozesse – mit Folter und Hinrichtung mit Verbrennen – auch wirken mögen: Viele diese Urteile aus dem Hexenprozesse sind noch immer Rechtsgültig. Nur sehr wenige dieser Hexenurteile wurden bisher revidiert. Wie bei vielen fragwürdigen Urteilen – auch bei neuzeitliche Fehlurteile – fühlt sich dafür niemand richtig zuständig. Und so ergeben sich daraus ein paar bizarre Konsequenzen: Nicht nur das barbarische Folterungen und Hinrichtungen rechtsstaatlich akzeptiert, sondern auch Schadzauber, Geisterbeschwörungen und noch vieles mehr juristisch voll anerkannt bleiben. – Bis in die heutige Zeit.