Fall Schlesinger – Öffentlich-rechtlicher Rundfunk nicht reformierbar und muss weg
Der Fall Schlesinger zeigt exemplarisch, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner heutigen Form nicht weiter existieren kann. Er ist zum Selbstbedienungsladen seiner Funktionäre geworden, bei denen die persönlichen Vorteile und Luxusversorgung im Vordergrund stehen. Der sogenannte Grundversorgungsauftrag, der die Existenzberechtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks war, spielt so gut wie keine Rolle mehr.
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Von Stephan Brandner
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Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher, dazu:
„Eine deutliche Mehrheit der Deutschen ist für die Abschaffung des Zwangsfunks. Längst erfüllt er seinen Auftrag nicht mehr: weder ist eine Grundversorgung gegeben, noch wird politische Ausgewogenheit gelebt, ganz zu schweigen von einem Bildungsauftrag. Stattdessen dient er den Regierenden einzig und allein dazu, ihre Ideologien zu verbreiten, die Bürger zu erziehen und die Opposition zu verunglimpfen. Schlesinger dürfte nur die Spitze des Eisberges sein.
Ich hoffe, dass das Aufklärungsbedürfnis in der nächsten Zeit bestehen bleibt. Als AfD stehen wir dafür: der öffentlich-rechtliche, durch Zwangsgebühren finanzierte Rundfunk muss weg. Er ist nicht mehr reformierbar.“