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Fairness – oder: Was bedeutet hier eigentlich Gewinn?

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Der Schutz des angesparten Geldes zählt zweifellos zu den grundlegenden Bedürfnissen eines Menschen, unabhängig davon, wie viel Kapital er angesammelt hat. Aus diesem Grund wurde erheblich in die Verbesserung der Risikoaufklärung für Investoren durch Bankberater investiert. Finanzprodukte mit hohen Preisschwankungen, wie zum Beispiel Aktien, werden als riskant eingestuft und sollten nur jenen Personen empfohlen werden, die in der Lage sind, mit diesen Risiken umzugehen und mögliche Verluste zu akzeptieren. Für Anleihen, Fonds und andere Anlageformen erstellen spezialisierte Analystenteams Risikoprofile, damit der Anleger eine fundierte Entscheidungsbasis für sein Investment hat. Merkwürdigerweise wurde in den zahlreichen Regulierungs- und Aufklärungsinitiativen das Thema Inflation und deren Auswirkungen auf den einzelnen Anleger nahezu vollständig „vergessen“.

Die Frage, was ein Sparer in einigen Jahren mit seinem Geld noch erwerben kann, findet regulatorisch erstaunlich wenig Beachtung. Letztlich geht es hierbei um eine Bewertung der politischen Maßnahmen hinsichtlich ihrer Fähigkeit, dem Individuum die Kaufkraft von Löhnen und Vermögenswerten zu bewahren. Historisch betrachtet ist diese Thematik mindestens ebenso bedeutend wie die Risiken, die durch kurzfristige Preisschwankungen verschiedener Anlageformen entstehen können. Wählt man beliebig ein beliebiges Land und ein beliebiges Jahr aus, so ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ein Anfangskapital, das dort über dreißig Jahre in Papiergeld investiert war, durch Inflation erheblich geschmälert wurde. Selbst bei einer jährlichen Inflationsrate von lediglich 3 Prozent – die im Alltag kaum wahrgenommen wird – beläuft sich die Gesamtinflation über diesen Zeitraum auf deutlich mehr als 100 Prozent.

Bei 4 Prozent pro Jahr steigt die Gesamtinflation über dreißig Jahre sogar auf über 200 Prozent. Dies bedeutet konkret, dass ein Großteil der Kaufkraft des Ersparten in besagtem Zeitraum verloren geht, sofern der Sparer keine Zinsen oder „Gewinne“ erzielt. Wer 100 Euro anlegt, die ihm nach Steuern verbleiben, um deren Kaufkraft über dreißig Jahre bei 3 Prozent Inflation stabil zu halten, muss etwa 200 Euro an Zinsen oder „Gewinnen“ versteuern. Der Anleger ist verpflichtet, Steuern auf bereits versteuertes Vermögen zu zahlen, selbst wenn er das Ersparte inflationsbereinigt nicht vermehrt hat. An dieser Stelle könnte man bezweifeln, ob der Staat sich fair gegenüber den Sparern verhält, die bemüht sind, ihr Geld sinnvoll anzulegen und dabei eine volkswirtschaftlich wichtige Rolle spielen. Je höher die Inflation ausfällt, desto größer werden die Steuereinnahmen des Staates auf „Pseudo-Gewinne“ – ein wahrlich wenig sinnvoller Anreiz für die Politik.

Der US-Ökonom Kenneth Rogoff weist in seinem Werk „This Time is Different“ darauf hin, dass auch entwickelte Volkswirtschaften in den letzten 200 Jahren immer wieder signifikante Inflationsschübe erlebt haben, beispielsweise während und nach dem Zweiten Weltkrieg. Auch in den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts hatten große europäische Volkswirtschaften wie Großbritannien und Italien mit einem Preisanstieg zu kämpfen, der im Jahresverlauf regelmäßig über 4 Prozent und teilweise sogar über 5 Prozent lag. Rogoff folgt nicht dem Argument, dass sich im heutigen Kontext vieles anders und besser darstellt und daher ein neuer Inflationsschub in westlichen Volkswirtschaften ausgeschlossen sei. Das Argument „diesmal ist alles anders“ findet bei ihm grundsätzlich keine Gnade. Preisstabilität ist laut den Erfahrungen eher die Ausnahme als die Regel. Dies gilt sowohl für Europa als auch für Asien und Südamerika. Wer mit 40 Jahren sein Erspartes anlegt, um ab 70 Jahren davon leben zu können, geht gerade dann erhebliche Risiken ein, wenn er sein Geld so investiert, wie es offiziell als risikoarm oder „mündelsicher“ angepriesen wird: in erstklassige Anleihen des eigenen Staates. All diese Erfahrungen beeinflussen verständlicherweise das Verhalten der Sparer, nicht nur in Deutschland, sondern weltweit.

Es bedarf Glücks und Geschicklichkeit, um Vermögenswerte über Jahrzehnte so zu erhalten, dass man nach der Pensionierung davon leben kann. Im Gesamtkontext dieser Überlegungen wäre es angebracht, wenn Zinsen und Gewinne auf Erspartes nur insoweit besteuert würden, als sie über der Inflation liegen. Betrachtet man das Verhalten der Zentralbanken in Europa sowie die geschaffenen Geldmengen und aktuellen Lohnabschlüsse in Deutschland, ist eine Inflationswelle in den kommenden Jahren kaum auszuschließen. Analog gilt dies auch für die Schweiz aufgrund der von der Schweizerischen Nationalbank im Jahr 2011 eingeführten Mindestgrenze beim Wechselkurs zwischen Euro und Schweizer Franken. Aus Sicht des Sparers erscheint es absurd, wenn er mit seinem Vermögen einen Kaufkraftverlust erleidet und gleichzeitig darauf einen „Gewinn“ versteuern muss.

In einigen Ländern wie beispielsweise der Schweiz sind Kapitalgewinne zwar steuerfrei; jedoch werden Anlagen in Zinsprodukten mit Zinssätzen unterhalb der Inflationsrate besteuert – ebenso wie Dividenden von Wertpapieren und das Vermögen selbst. In Deutschland existiert keine Vermögenssteuer; dafür werden realisierte Kapitalgewinne sowie Dividenden und Zinserträge besteuert – ebenfalls unterhalb der Inflationsgrenze. Es ist erstaunlich festzustellen, dass das Thema der Besteuerung inflationsgeschädigter Einkommen und Vermögen in der breiten Öffentlichkeit vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit erhält und dass sich staatliche Gerichte nicht bereits viel früher intensiver damit auseinandergesetzt haben. Denn der Sachverhalt ist tatsächlich anstößig: Der einzelne Sparer legt nach vollständiger Begleichung seiner Einkommenssteuer etwas zur Seite und wird durch die Inflation vom Staat gewissermaßen kalt enteignet. Wenn es ihm dennoch gelingt, einen Teil des Kaufkraftverlusts durch Zinsen oder nominale Gewinne auszugleichen, wird er dafür erneut staatlich belastet.

Ein Gewinn stellt jedoch nicht einfach eine höhere Zahl auf einem Stück Papier dar; vielmehr bedeutet er die Möglichkeit, mit dem Geld mehr kaufen zu können. Dies zeigt sich exemplarisch am Preis von Immobilien: Der Wert einer Vierzimmerwohnung in guter Lage bleibt konstant; verkauft jemand seine Wohnung, erhält er grundsätzlich einen Betrag, der ausreicht, um sich eine gleichwertige Wohnung andernorts zu kaufen. Abgesehen von besonderen Umständen – etwa wenn eine Wohnung durch den Bau einer S-Bahn oder den Anschluss an eine Schnellstraße attraktiver wird – erzielt ein langfristiger Wohnungs- oder Hausbesitzer keinen Gewinn: Die Zahl auf dem Kauf- oder Verkaufsvertrag ist irrelevant; wenn diese Zahl steigt, liegt das nicht primär daran, dass der Immobilienwert gestiegen ist, sondern vielmehr daran, dass der Wert des Geldes gesunken ist.

Es wäre für die Steuerehrlichkeit förderlich, wenn sich der Staat mehr Vertrauen erarbeiten würde – nicht zuletzt durch die Korrektur solcher systemischer Fehler, die die Geldentwertung ignorieren. Aus Sicht des Sparers ist es absolut grotesk, wenn er mit seinem Vermögen einen Kaufkraftverlust hinnehmen muss und gleichzeitig darauf einen „Gewinn“ versteuern soll. Breite Bevölkerungsschichten wurden in der Geschichte durch Inflationsschübe in allen Weltregionen schrittweise enteignet und teilweise vollständig verarmt. Maßnahmen zur Beschleunigung der Teuerung werden daher von Finanzwelt bis Politik besonders genau beobachtet. Diese Aufmerksamkeit ist nachvollziehbar; eine stark ansteigende Inflation führt letztendlich immer zu sozialen Spannungen und wirtschaftlichen Verwerfungen.

Daher kann es nicht überraschen, dass Ängste vor schleichender Enteignung auch Treibstoff für politische Diskussionen sowie gerichtliche Auseinandersetzungen darstellen. Die Sorgen um Einkommens- und Vermögensverluste sind keineswegs theoretischer Natur; sie haben seit dem massiven Ankauf von Anleihen insbesondere südeuropäischer Länder durch die Europäische Zentralbank zugenommen – eine Maßnahme zur Stabilisierung niedriger Finanzierungskosten dieser Staaten durch Senkung der Renditen von Staatsanleihen. Dagegen formiert sich Widerstand durch eine Interessengemeinschaft namens Zivile Koalition; sie hat beim Gericht der Europäischen Union Klage gegen diese EZB-Politik eingereicht.

Das Gericht hat die Klage angenommen; bisher jedoch keine materielle Stellungnahme dazu abgegeben. Die Vereinsvorsitzende Beatrix von Storch betont: „Ziel der Klage ist es, die Inflationspolitik der EZB zu stoppen und die Einkommen sowie Ersparnisse der Bürger zu schützen.“ Das Deutsche Verfassungsgericht plant zudem einen Entscheid im Jahr 2014 darüber zu fällen, ob die EZB mit ihrem massiven Ankauf von Staatsanleihen aus Euro-Mitgliedsländern gegen das Grundgesetz verstößt; unter den Klägern befinden sich unter anderem der Verein Mehr Demokratie unter Leitung der ehemaligen Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) sowie CSU-Politiker Peter Gauweiler. Angesichts der bereits erwähnten Untergrenze beim Wechselkurs zwischen Euro und Schweizer Franken dürfte das Ergebnis dieser Klagen auch für südlich des Rheins erhebliche Bedeutung haben. Inflationsschutz ist ohne Zweifel ein Thema von großer Relevanz für viele Menschen und stellt letztlich sogar eine Herausforderung für Richter dar.

Deutschland mag in dieser Thematik besonders sensibilisiert sein; jedoch haben auch andere Länder Gerichte mit Klagen besorgter Bürger zu beschäftigen gehabt. Britische Richter etwa mussten einst klären, ob die Regierung dem öffentlichen Pensionssystem eine akzeptable Inflationsberechnung zugrunde legt. Auch die bereits erwähnte Prozesswelle gegen die Sozialversicherung ANSES in Argentinien – an welcher sich 450000 Pensionierte beteiligten – verdeutlicht eindringlich das Thema Inflationsschutz als einen Punkt von großer Bedeutung für breite Bevölkerungsschichten sowie Arbeitnehmerorganisationen bis hin zu einfachen Bürgern.

Offenkundig begegnet die Bevölkerung Forderungen nach Inflationsschutz und Teuerungsausgleich meist mit Verständnis – besonders wenn diese Forderungen aus Rentnerkreisen kommen; doch grundsätzlich bleibt unverständlich warum Anleger und Investoren nicht denselben Anspruch auf Fairness haben sollten wie Rentner oder andere Gruppen. Jeder Staat sollte gegenüber seinen Geldgebern – insbesondere gegenüber den Rechten von Anleihegläubigern (Obligationären) – Fairness zeigen; schließlich sind es diese Gläubiger:innen ,die helfen jegliche Finanzierungslücken des Staates zu schließen. Ohne Obligationäre müsste der Staat seine Finanz- und Sozialpolitik grundlegend ändern: Ausgaben müssten stets im Gleichgewicht mit Einnahmen stehen . Doch allzu oft sehen sich Obligationäre sowie andere Investoren aufgrund inflationärer Entwicklungen mit Verlusten ihrer Kaufkraft konfrontiert – während Schuldner – oft auch Staaten – durch Inflation teilweise von finanziellen Verpflichtungen befreit werden.