Patente auf Leben: Das mögliche Ende der konventionellen Landwirtschaft
Patente auf Pflanzen und Tiere nehmen beständig zu. Dieses Einfallstor ermöglicht auf lange Sicht Konzernen eine uneingeschränkte Marktmacht zu garantieren. Der Anbau von konventionellen Pflanzen könnte langfristig für Bauern und Kleingärtnern praktisch unmöglich werden.
„Alle Schweine patentiert, Brokkoli im Besitz von Konzernen, konventionell arbeitende Landwirte, die zur Zahlung von Lizenzgebühren gezwungen”
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„Alle Schweine patentiert, Brokkoli im Besitz von Konzernen, konventionell arbeitende Landwirte, die zur Zahlung von Lizenzgebühren gezwungen werden – solche Geschichten hört man immer wieder. Unabhängig davon, ob sie stimmen oder nicht – sie zeigen, dass viele Menschen beunruhigt sind, wenn sich Konzerne Pflanzen oder Teile davon patentieren lassen können. … Werden etwa durch ein neues mikrobiologisches Verfahren („Erfindung“) Tiere oder Pflanzen mit bestimmten Eigenschaften erzeugt, dann können auch diese unter den Patentschutz fallen, ebenso die Nachkommen dieser Tiere oder Pflanzen. Ein solches Patent kann aber immer nur die mit dem jeweiligen „neu erfundenen“ Verfahren gezüchteten Pflanzen einschließen, nie alle anderen Pflanzen einer Kulturart.“
“Patente auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung erteilt”
„Das EPA hatte in den letzten Jahren immer wieder Patente auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung erteilt, darunter auch Patente auf Brokkoli und Tomaten. … Patente wie die von Carlsberg & Heineken können erhebliche Folgen haben: Schon jetzt gehören diese Konzerne zu den fünf größten Brauereien der Welt. Zu ihnen gehören bekannte Marken wie Holsten, Astra, Hacker-Pschorr, Kulmbacher, Paulaner (Deutschland) und Gösser und Zipfer (Österreich). Die Brauereien könnten ihren Lieferanten vorschreiben, dass sie nur die patentierte Gerste einsetzen dürfen. So können die Konzerne gleichzeitig an Bier und Gerste verdienen und ihre Marktmacht weiter ausweiten – zum Schaden von Landwirten, anderen Brauereien, Züchtern und Verbrauchern. „Diese Patente sind nicht erfinderisch, sie beruhen vielmehr auf einem Missbrauch des Patentrechts und müssen deswegen verboten werden“, sagt Annemarie Volling von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). „Nachdem weder die Konzerne noch das Patentamt einsichtig sind, muss jetzt die Politik das Europäische Patentamt in die Schranken weisen.“
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“Einzelfall zu treffen sein und gegebenenfalls der Rechtsprechung überlassen bleiben”
„In einem Brief, der der WirtschaftsWoche vorliegt, betont der Staatssekretär im Bundesjustizministerium, … zwar die grundsätzliche Ablehnung der Bundesregierung von patentierbaren Pflanzen, räumt aber ein: Die Unterscheidung zwischen patentierbaren und nicht-patentierbaren Züchtungen werde auch nach dem Beschluss des EPA-Verwaltungsrats „im Einzelfall zu treffen sein und gegebenenfalls der Rechtsprechung überlassen bleiben.“
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“Unterscheidung zwischen patentierbaren und nicht-patentierbaren Züchtungen”
Auf diese Weise können nicht nur Konzerne ihre Marktmacht weiter ausbauen, sondern es trifft auch Bauern, ja teilweise sogar Privatpersonen, die einen Garten haben und selbst Pflanzen ziehen: Die Pollen von genveränderten Pflanzen können je nach Witterungsbedingungen mehrere Kilometer weit fliegen oder durch Insekten aktiv verbreitet werden. Die daraus entstandenen Pflanzensamen sind kontaminiert und der Anbau derselbigen würde eine juristische Patentrechtsverletzung nach sich ziehen. An kagewilligen Abmahnkanzleien herrscht beileibe kein Mangel. Langfristig könnte es das Ende der konventionellen Landwirtschaft einläuten, weil genetisch unveränderte Produkte – für die meisten – unbezahlbar würden.