“Mit „Betretungsrecht“ ist der heimliche Einbruch in die ­Wohnung gemeint”

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Ist es heutzutage möglich, heimliche Durchsuchungen des eigenen Fahrzeugs und der Wohnung durchzuführen? Eigentlich sollte dies unvorstellbar sein, da solche Praktiken stark an vergangene Zeiten erinnern, von denen sich der Staat eigentlich distanzieren sollte.

“Geheimen und illegalen Wohnungsdurchsuchungen der Stasi inspizierten MfS-Offiziere die Einrichtung und mögliche Verstecke für kompromittierendes Material”

>>Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv<<

“Bei den selteneren geheimen und illegalen Wohnungsdurchsuchungen der Stasi inspizierten MfS-Offiziere die Einrichtung und mögliche Verstecke für kompromittierendes Material. Sie dokumentierten ihr Vorgehen detailliert mit Fotografien oder Videoaufzeichnungen. So gewannen nicht nur die Ermittler vor Ort, sondern auch alle mit der Auswertung befassten Personen einen umfassenden Eindruck vom privatesten Bereich des “Zielobjektes”. Auch mit Abhörmaßnahmen verletzte die Stasi das Menschenrecht auf Privatsphäre.”

“Abhörmaßnahmen verletzte die Stasi das Menschenrecht auf Privatsphäre”

Inwieweit es sich bei diesen Vorgängen tatsächlich um “illegale Wohnungsdurchsuchungen” gemäß dem Recht der DDR handelt, muss an dieser Stelle vorerst offen bleiben. Jedenfalls sollten diese beunruhigenden Begegnungen der Dritten Art noch einem völlig anderen Ziel dienen.

“Zersetzungsmaßnahmen” – “Wohnungseinbrüche als Drohung gegen die Bewohner”

>>Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv<<

“Es gab Fälle, bei denen das Eindringen in die Privatsphäre auch ein anderes Ziel als die Informationsbeschaffung verfolgte. Im Rahmen von “Zersetzungsmaßnahmen” nutzte die Stasi Wohnungseinbrüche als Drohung gegen die Bewohner und zur gezielten Erzeugung von psychischen Belastungszuständen. Dafür hinterließen MfS-Mitarbeiter in den Wohnungen der Opfer offensichtliche Spuren ihrer Anwesenheit, indem sie Gegenstände hinterließen, entfernten oder veränderten.”

“Zersetzungsmaßnahmen” – “Hinterließen MfS-Mitarbeiter in den Wohnungen der Opfer offensichtliche Spuren ihrer Anwesenheit”

Das Ganze hatte eindeutig das Ziel, eine einschüchternde Wirkung zu erzeugen. Dadurch war die betroffene Person nicht nur über den Einbruch informiert, sondern sie konnte niemandem davon berichten, ohne sich selbst der Lächerlichkeit auszusetzen. Denn wie würde das klingen? Ein Einbruch, und die angeblichen Diebe haben sämtliche Wertgegenstände zurückgelassen? Für Außenstehende klingt das zunächst eher nach einem Fall für einen Psychologen. Genau diese Wirkung war wahrscheinlich beabsichtigt. Gilt diese Zeit der DDR nun als überwunden oder vielleicht doch nicht?

“Hausfriedensbruch” – “Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Tagesschau-Journalistin”

>>X<<

“Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Tagesschau-Journalistin Stefanie D… wegen Hausfriedensbruch. Der Vorwurf: D… soll sich Zutritt zum Haus eines Berliner Unternehmers verschafft haben, laut Zeugenaussagen, um von dort das Haus von … auszuspähen. Der Unternehmer, der D… auf frischer Tat ertappte, sagt NIUS: „Sie waren in JEDEM Zimmer. Überall! Sogar im intimsten Raum: Sie standen in unserem Schlafzimmer!“ Die Staatsanwaltschaft bestätigt die Ermittlungen.”

“Hausfriedensbruch” – “Soll sich Zutritt zum Haus eines Berliner Unternehmers verschafft haben”

Die Angelegenheit hat zweifellos einen unangenehmen Beigeschmack, wenn eine Journalistin der Tagesschau des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks heimlich in eine Wohnung eindringt, um dort mit geheimdienstlichen Methoden Informationen zu erlangen. Dieses Vorgehen lässt sich kaum mit den Prinzipien des Journalismus in Einklang bringen. Der Vorfall mag im Einzelfall vielleicht mit einem Schulterzucken hingenommen werden, jedoch steht der staatsnahe Rundfunk mit seiner Auffassung eines “Betretungsrechts” keineswegs isoliert da.

“Um die neuen Ermittlungsmaßnahmen effektiv und praxistauglich einsetzen zu können”

>>taz<<

„Doch schon ein Jahr später soll die Strafprozessordnung nachgebessert werden. „Um die neuen Ermittlungsmaßnahmen effektiv und praxistauglich einsetzen zu können“, fordern Bayern und Rheinland-Pfalz „die Schaffung eines gesetzlichen Betretungsrechts zum Zwecke der Aufbringung der Software“. Bundesjustizministerin … soll einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, so der Antrag. Mit „Betretungsrecht“ ist der heimliche Einbruch in die ­Wohnung gemeint. Dabei ­sollen wohl Nachschlüssel und ­ähnliche spurenlose Methoden benutzt werden, denn der ­Wohnungseigentümer soll ja nicht merken, dass die Polizei seine Geräte manipuliert hat.“

“Mit „Betretungsrecht“ ist der heimliche Einbruch in die ­Wohnung gemeint”

Im Artikel 13 des Grundgesetzes wird zwar sinngemäß festgehalten, dass die Wohnung unantastbar ist, doch erscheint dies in Anbetracht der aktuellen rechtlichen Entwicklungen lediglich als ein überholtes Überbleibsel. Die neuartige Sichtweise auf das sogenannte “Betretungsrecht” scheint bereits seit geraumer Zeit merkwürdige Auswüchse anzunehmen. Da das Grundgesetz im Jahr 1949 in Kraft trat und die Fortschritte in der Fahrzeugtechnologie zu jener Zeit noch nicht abzusehen waren, wurden Privatautos im Grundgesetz einfach nicht berücksichtigt.

“Polizei soll Zweitschlüssel von Autos kriegen”

>>Bild<<

“Polizei soll Zweitschlüssel von Autos kriegen – Auf der Tagesordnung steht auch ein Punkt, der es in sich hat: „Gesetzliche Verpflichtung Dritter zur Mitwirkung bei der Fahrzeugöffnung“. … Bei Ermittlungen gegen Schwerkriminelle gelingt es der Polizei immer seltener, verdeckt Wanzen in deren Autos zu platzieren. Die Ministerin zu BILD: „Angesichts des Umstands, dass Fahrzeuge neueren Herstellungsdatums ihre Besitzer regelmäßig über die Öffnung des Fahrzeugs informieren, wird die Zusammenarbeit mit den Fahrzeugherstellern bei der Umsetzung verdeckter Ermittlungsmaßnahmen immer wichtiger.“ In der Beschlussvorlage heißt es: „Die Mitwirkung der Hersteller bei der Überwindung von Diebstahlalarmanlagen oder anderweitiger Warnfunktionen durch Herausgabe der Schließcodes bzw. von Zweitschlüsseln ist daher unabdingbar.“

“Polizei” – “Verdeckt Wanzen in deren Autos zu platzieren”

Da die Bezeichnung eines Politikers als “Schwachkopf” inzwischen wohl auch als “schwere Straftatdurchgeht, ist es wohl abzusehen, was die Staatsvertreter wirklich beabsichtigen. Bemerkenswert ist zudem die Tatsache, dass die Herausgabe von Schließcodes und Ersatzschlüsseln gesetzlich gefordert wird. Letztendlich könnten diese Informationen auf mysteriöse Weise ins Darknet gelangen und niemand trägt die Verantwortung dafür, weil möglicherweise ein Staatsangestellter sich nebenbei ein paar Euro dazuverdienen wollte. Doch damit nicht genug. Zeitgemäße Fahrzeuge sind nicht nur mit Diebstahlalarmanlagen und verschiedenen Warnsystemen ausgestattet, sondern verfügen auch über zahlreiche Kameras und Sensoren, sowohl außen als auch innen. All diese Systeme müssen folglich überwunden werden, was also zu einem erheblichen Hackerangriff führt und die IT-Sicherheit von Fahrzeugen erheblich gefährdet.