Hacker-Operationen: Die dunkle Seite des Staatstrojaners

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Schon bei der Einführung von Staatstrojanern gab es genügend warnende Stimmen. Neben den aktiven Kauf von Sicherheitslücken auf den Schwarzmarkt, sollen nun sogar Wohnungseinbrüche möglich sein. Alles für die Sicherheit? Staatliche Behörden gleiten mit den Staatstrojaner selbst immer weiter ins kriminelle Milieu ab. Dabei warnt sogar der wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem geheimen Gutachten indirekt: Vor den sogenannten „Hacker-Operationen“ .

Staatstrojaner: Beamte als professionelle Einbrecher

>>Golem<<

„Verfassungsschutzbehörden sollen künftig Staatstrojaner auch mithilfe von Wohnungseinbrüchen installieren dürfen. Auf diese bislang wenig beachtete Passage im geplanten Gesetz zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts hat der Jura-Professor Fredrik Roggan in einem Aufsatz für die Zeitschrift Die Öffentliche Verwaltung hingewiesen. Entsprechende Befugnisse hatten die Justizminister von Bund und Ländern im vergangenen Jahr für die Strafverfolgungsbehörden gefordert.“

Unter Kriminellen: Wenn der Verfassungsschutz in eine Wohnung einbricht

Kurzum: Geheimdienst und Polizei dürfen in die Wohnung einbrechen um den sogenannten „Staatstrojaner“ zu installieren. Das Ganze gut versteckt in einen komplizierten Gesetz, damit es kein allzu großes Geschrei gibt. Wie dieses Gebaren mit der viel gepriesenen „freiheitlich-demokratischen“ Grundordnung noch zusammen passen soll? Diese Frage muss Unbeantwortet bleiben. Offizielle Stellen wollen sich zu dem Thema am Liebsten überhaupt nicht mehr äußern. Wie dem auch sei. Zwangsläufig stellen sich da auch ganz praktische Fragen: Wie man eigentlich einen gewöhnlichen Einbrecher von einen einbrechenden Beamten – der praktisch das Selbe tut – unterscheiden soll? Polizei rufen? Bringt auch nicht viel – die ist ja schon da. Wer haftet für Sachschäden bei aufgebrochenen Wohnungstüren? Übernimmt eine Versicherung die verursachten Schäden für den „hoheitlichen“ Einbruch?

Installation von Staatstrojaner: Die verbeamteten Einrecher

Die ganze Entwicklung mit den Staatstrojaner ist allerdings kaum verwunderlich. Die Büchse der Pandora wurde ohne Not geöffnet und nun ist eine Entwicklung eingetreten: Die von Niemanden mehr beherrscht werden kann. Alleine die Einführung des Staatstrojaners – hebelt so manches Grundrecht – aus. Jeder Beschuldigte hat das Recht bei einer Hausdurchsuchung dabei zu sein: Mit den heimlichen Installation eines Schadprogramms wird dieses – Recht einfach für Null und Nichtig – erklärt. Staatliche Behörden gleiten damit selbst immer tiefer ins kriminelle Milieu ab. Ein Staatstrojaner ist in erster Linie ein Trojaner oder eine Schadsoftware. Diese wird gewöhnlich von Virenprogrammen erkannt oder der Computernutzer kann Anhand von Diagnoseprogrammen erkennen: Das auf seinen Rechner ein Programm arbeitet, was da nichts verloren hat. Also sind für den Staatstrojaner Sicherheitslücken erforderlich und die gibt es praktisch nur auf illegale Wege zu beschaffen.

Staatstrojaner: Für Sicherheitslücken und Wohnungseinbrüche haften die Bürger

Hinzu kommt: Die Allermeisten Computer sind für Schadprogramme auf herkömmlichen Wege unerreichbar. Dieses „Dilemma“ haben offenkundig auch Beamte erkannt und flugs ein passendes Gesetz geschrieben. Die „Operation Staatstrojaner“ ist nun so weit gediehen, dass man mit Kriminellen gemeinsame Sache machen und auf den Schwarzmarkt Sicherheitslücken kaufen muss. Die Wohnungseinbrüche wurden nebenher auch noch legalisiert.

Operation Staatstrojaner: Die Büchse der Pandora

>>Deutscher Bundestag<<

„Aber der Erfolg ist dem Maßstab der Gerechtigkeit, dem Willen zum Recht und dem Verstehen für das Recht untergeordnet. Erfolg kann auch Verführung sein und kann so den Weg auftun für die Verfälschung des Rechts, für die Zerstörung der Gerechtigkeit. „Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“, hat der heilige Augustinus einmal gesagt.“

„Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“ 

Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“ – So hatte es Papst Benedikts XVI in seiner Rede ein Zitat des heilige Augustinus den Politikern im Bundestag gesagt: Viel Wirkung haben diese Worte augenscheinlich nicht entfaltet. Indirekt gibt ihn sogar der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages Recht.

Hackbacks – „Ineffektiv und Gefährlich“ 

>>Netzpolitik<<

„Geheimes Bundestagsgutachten attackiert Hackback-Pläne der Bundesregierung – Deutschland sollte IT-Sicherheit defensiv ausrichten, Sicherheitslücken schließen und widerstandsfähige Systeme bauen. Das schreibt der Wissenschaftliche Dienst in einem eingestuften Gutachten, das wir veröffentlichen. Die Bundesregierung arbeitet an offensiven Kapazitäten und Hackbacks, doch das ist ineffektiv und gefährlich.“

Geheim eingestuften Gutachten? Für Leser der Lausitzer Allgemeine Zeitung: Kalter Kaffee von Vorgestern

In dem Fall geht es nicht um Staatstrojaner, sondern um das sogenannte „Zurück-Hacken“ . Also nach einen Cyberangriff wollen die Behörden nicht die eignen Bürger, sondern in diesem Fall: Fremde Staaten über IT-Systeme „angreifen“ . Aus technischer Sicht dürfte es – wie beim Staatstrojaner – auf das Selbe hinauslaufen. Für die Leser der Lausitzer Allgemeine Zeitung stehen in den Gutachten allerdings keine neuen Informationen drin. Denn auch der wissenschaftlich Dienst des Bundestages weiß nützliche Nachrichtenquellen zu schätzen. Lausitzer Allgemeine Zeitung: Geben Sie sich nicht mit Weniger zufrieden.