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Der Solidaritätszuschlag kann und sollte trotz des Karlsruher Urteils fallen

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden gegen den Solidaritätszuschlag abgelehnt. Das Gericht schließt aufgrund widerstreitender ökonomischer Einschätzungen nicht aus, dass es womöglich immer noch Finanzbedarfe aufgrund der Wiedervereinigung gibt, die der Bund zu tragen hat.

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Von Peter Boehringer

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Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, teilt dazu mit:

„Die Karlsruher Richter spielen mit ihrem Urteil den Ball zurück ins Feld der Politik. Es wäre jedoch höchste Zeit, dass die Politik die Zeichen der Zeit erkennt. Statt immer neuer Ausgaben – und Kostenblöcke und – wenn es nach der SPD geht – sogar Steuererhöhungen, brauchen die Bürger und Unternehmen dieses Landes vor allem eines: finanzielle Entlastung!

Die AfD setzt sich seit Jahren für die Abschaffung des Solidaritätszuschlags ein und würde das – im Gegensatz zu Union und FDP – auch umsetzen, wenn sie in Regierungsverantwortung käme. Ob es tatsächlich noch nachlaufende Belastungen aus der Wiedervereinigung gibt, ist dabei müßig zu diskutieren. Ganz sicher findet sich immer ein willfähriger Sachverständiger, der das behaupten wird. Unumstößlicher Fakt ist aber, dass dieser Staat kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem hat und dass das Soli-Aufkommen bei vernünftiger Prioritätensetzung ohne Weiteres einzusparen wäre, etwa beim Bürgergeld, bei der Energiewende oder bei der Bürokratie. Hierzu fehlt allein der politische Wille.“