Bhutan: Strom und Wasser wegen Gottesdienst abgeschnitten
Ein Pastor und seine Gemeinde kämpfen darum, ihren Glauben leben zu können
In der südbhutanischen Stadt Damphu/Bezirk Tsirang müssen Pastor Rajen und 10 Mietparteien in seinem Haus seit mehreren Wochen ohne Strom und Wasser auskommen. Die zuständige Bezirksverwaltung hatte die Versorgung Mitte Oktober eingestellt, um die Einstellung der Gottesdienste im Keller des Hauses zu erzwingen. Pastor Rajen hat deshalb mittlerweile Klage eingereicht. Der Konflikt beleuchtet eine zentrale Herausforderung der christlichen Gemeinschaft im Land: das Fehlen legaler Versammlungsorte.
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Von Open Doors
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Erneute Lieferung erst nach Stopp der Gottesdienste
Das Haus von Pastor Rajen wurde erst im September 2024 fertiggestellt. Bereits während der Bauphase hatte er bei der Bezirksverwaltung von Tsirang einen Antrag gestellt, den Keller als Gottesdienstraum nutzen zu dürfen. Im Juli 2023 erhielt er darauf einen abschlägigen Bescheid mit der Begründung, dass der christliche Glaube in Bhutan keine offiziell registrierte Religion ist.
Da Pastor Rajen keinen anderen geeigneten Ort finden konnte, begannen seine Gemeinde und er trotz fehlender Genehmigung, sich sonntags im Keller seines Hauses zum Gottesdienst zu treffen. Am 15. Oktober 2024 kappte der Vorsitzende der Stadtverwaltung daraufhin die Wasserversorgung und schaltete einige Tage später auch den Strom für das Gebäude ab. Als Bedingung für die erneute Freigabe der Versorgung wurde Pastor Rajen mitgeteilt, dass die sonntäglichen Gottesdienste zuvor eingestellt werden müssten.
In dem Haus leben neben Pastor Rajen und seiner Familie noch zehn weitere Familien zur Miete. Das Leben ohne Strom und Wasser ist für sie zu einer großen Belastung geworden. Unter den Bewohnern sind auch zwei schwangere Frauen.
Buddhismus als offiziell „spirituelles Erbe Bhutans“
Die bekannte Wochenzeitung „The Bhutanese“ berichtete bereits im Oktober von dem aktuellen Konflikt um Pastor Rajen und seine Gemeinde. Darin heißt es unter anderem, dass die Verwaltung laut einer nicht näher benannten Quelle darüber besorgt sei, „dass sich die von Rajen vertretene Religion in Tsirang rasch ausbreitet und es zu zahlreichen Konversionen kommt“. In der bhutanischen Verfassung heißt es, dass der Mahayana-Buddhismus als „spirituelles Erbe“ der Nation geschützt ist und alle religiösen Institutionen die verfassungsmäßige Pflicht haben, dieses Erbe zu fördern.
Laut bhutanischem Strafrecht macht sich schuldig, wer „Zwang oder andere Anreize anwendet, um die Konversion einer Person von einer Religion oder einem Glauben zu einer/einem anderen zu bewirken“. Derartige Anschuldigungen weist Pastor Rajen klar zurück. Er betont, dass er lediglich sein verfassungsmäßiges Recht auf Religionsfreiheit ausübt. Dort heißt es: „Ein bhutanischer Bürger hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.“ (Artikel 7, Absatz 4)
Trotz der verfassungsrechtlich garantierten Religionsfreiheit haben Christen in Bhutan nur eine begrenzte Freiheit, ihren Glauben offen zu praktizieren. Wer sich vom Buddhismus abkehrt und Christ wird, muss mit massiven Widerständen in seinem privaten und beruflichen Umfeld rechnen. Es gibt keine staatlich anerkannten Kirchengebäude, was es den Gläubigen sehr schwer macht, sich zu Versammlungen zu treffen. Tun sie dies trotzdem, werden diese Treffen oft für illegal erklärt. Wenn sie um eine Genehmigung für die Abhaltung von Gottesdiensten bitten, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Behörden sie ablehnen. Daher ist es für Christen kaum möglich, ihren Glauben in Bhutan zu praktizieren, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
Auf dem Weltverfolgungsindex 2024 steht Bhutan an 36. Stelle unter den Ländern, in denen Christen am stärksten wegen ihres Glaubens verfolgt werden.