Automatische Datenspeicherung des Autos & Drohnen: Das neue Zeitalter der Verkehrsüberwachung

Screenshot youtube.com Screenshot youtube.com

14.200 Euro an Bußgeld: Ihr eigenes Auto selbst wird für die Polizei als der „beste Zeuge“ beim Eintreiben von Verkehrsbußgeldern herangezogen: Das Auslesen des internen Fahrzeugdatenspeicher macht es möglich.

Automatische Datenspeicherung des Fahrzeugs plus viele geringe Verstöße: Wie 14.200 Euro an Bußgeld entstehen können?

Dieses Zukunftsszenarion ist teilweise schon längst eingetreten. Alle Rahmenbedingungen wurden hierfür schon längst geschaffen. Lediglich der gemeine Bürger will sich noch nicht so recht fügen. Immer wieder werden zerstörte Blitzer festgestellt.

Außerhalb der medialen-politischen Sphäre haben sich die „Blitzer“ längst zum Reizthema entwickelt

>>Staatsfunk „Rundfunk Berlin-Brandenburg“ <<

„Zwei Blitzer, die an einer Kreuzung der Bundestraße 97 zwischen Cottbus und Spremberg entwendet worden waren, sind wieder aufgetaucht.“

Blitzer im Spremberger Stausee: Viel Arbeit nur um eine Radarfalle zu zerstören?

Tatsächlich ist der „Blitzer“ wieder aufgetaucht und zwar im wahrsten Sinne des Wortes: Dieser wurde aus dem Spremberger Stausee gefischt. Zwar lassen sich leicht solche Taten – was sie auch sind – als Straftaten abtun, aber außerhalb der medialen-politischen Sphäre haben sich die „Blitzer“ längst zum Reizthema entwickelt.

„25.000 Euro mehr als im Jahr zuvor“ – Geldverdienen im Mittelpunkt?

Längst gehören zerstörte Radarfallen praktisch zum Alltag dazu. Außerdem findet sich bei all dem Geschwindigkeitskontrollen kaum die Verkehrssicherheit, sondern offensichtlich mehr das Geldverdienen im Mittelpunkt wieder: Das wird faktisch auch ganz offen kommuniziert.

„Wie viel Geld hat der Landkreis im vergangenen Jahr von geblitzten Rasern verlangt?“

>>Radio Lausitz<<

„Wie viel Geld hat der Landkreis im vergangenen Jahr von geblitzten Rasern verlangt?

Rund 374.000 Euro – und damit 25.000 Euro mehr als im Jahr zuvor.“

Verkehrssicherheit oder einträgliche Einnahmequelle?

Laut Medienstaatsvertrag müsste eigentlich der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk über solche gesellschaftlich-relevante Themen berichtet. Aber die verantwortlichen Redakteure knicken offenkundig regelmäßig vor der hohen Politik ein.

Öffentlich-Rechtliche Rundfunk & Verkehrsüberwachung – Totalschaden in der Berichterstattung?

Ohnehin haben sich Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen zu einer regelrechten Obsession entwickelt. Selbst offizielle Richter die an derartigen Gebaren auch nur leise rechtliche Zweifel äußern, die müssen ihren Stuhl räumen und werden in den einstweiligen Ruhestand versetzt.

Kritische juristische Gerichtsurteile zu Blitzern: Warum Richte ihren Stuhl räumen müssen

Es findet nicht mal eine kritische Auseinandersetzung mit seinen rechtlichen Argumenten statt: Selbst das scheint ein regelrechtes Tabuthema geworden zu sein. Immerhin stellt jedes „Blitzfoto“ quasi selbst eine Straftat dar, indem das in das Persönlichkeitsrecht eingegriffen wird. Da aber die allermeisten Geschwindigkeitsübertretungen nur geringfügige Ordnungswidrigkeiten darstellen: Da drängt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit sehr wohl auf? Doch das Persönlichkeitsrecht wurde bei „Blitzern“ quasi zweimal auf dem Kopf gestellt.

„Blitzer den Mittelfinger“ – Haben Blitzer Persönlichkeitsrechte?

>>inFranken.de<<

„Diese unüberlegte Geste hätte sich ein 26-Jähriger sparen können: Der Fahrer zeigte auf der B289 bei Kulmbach einem Blitzer den Mittelfinger – woraufhin er von den Polizeibeamten angezeigt wurde.“

„Blitzer den Mittelfinger – Woraufhin er von den Polizeibeamten angezeigt wurde“

Blitzer haben ein Persönlichkeitsrecht? – Im rechtlich Umkehrschluss irgendwie offenkundig schon. Aber um auf solche Ideen zu kommen, da muss schon ziemlich tief in die juristische Trickkiste greifen: Denn weder die Polizei als Ganzes oder die Radarfalle selbst kann man mit einem ausgestreckten Mittelfinger beleidigen. Also musste ein sehr weit hergeholte These her. Kurzum: Der Polizeibeamte der das Blitzerfoto kontrolliert, der soll nun der Beleidigte sein. Allerdings setzt ein solches strafrechtliches Vergehen normalerweise einem „persönlichen Bezugvoraus: Aber für Beamte scheinen irgendwie andere Rechte zu gelten.

Blitzerfoto versus Recht am eignen Bild: Warum Bürger hier keine Persönlichkeitsrechte mehr haben?

Überspitzt: Über diese rechtliche Hintertür haben „Blitzer“ ein Persönlichkeitsrecht erhalten, während gleichzeitig die Bürger bei ihren Grundrechten leer ausgehen. Die schöne neue Welt der Verkehrsüberwachung geht sowieso in ein neues Zeitalter über.

Daumenschrauben beim Bußgeldkatalog werden regelmäßig angezogen

Stationäre Radarkontrollen für Abstands- oder Geschwindigkeitsüberschreitung spülen längst nicht genügend Geld in die stets klamme Staatskasse hinein. Die Daumenschrauben beim Bußgeldkatalog werden regelmäßig angezogen. Persönlichkeitsrechte, Verhältnismäßigkeitsprinzip, informelle Selbstbestimmungsrecht oder das Recht am eigenem Bild sind praktisch schon längst also missliebige „Störfaktoren“ ausgemerzt. Solche Grundrechte stellen nur Hindernisse beim Geldverdienen dar. Richter die kritische Frage stellen, die müssen ebenfalls verschwinden. Das neue Zeitalter der Verkehrsüberachung fährt ganz andere „Geschütze“ auf.

„Polizei überwacht A12 mittels einer Drohne“

>>Nordkurier<<

„Polizei überwacht A12 mittels einer Drohne – Während die Lkw über diese Strecke fuhren, wurden sie aus der Luft gefilmt, denn eine Drohne der Polizei schwebte über der Autobahn.“

„Eine Drohne der Polizei schwebte über der Autobahn“ – „Wurden sie aus der Luft gefilmt“

Dabei stellen die Drohnen nur einem kleinen Baustein der Verkehrsüberwachung dar. Theoretisch ließen sich damit nicht nur Abstände, sondern sogar Geschwindigkeitsübertretungen feststellen. Sofern Hard- und Software es hergeben, könnten damit auch mehrere Fahrzeuge gleichzeitig kontrollieren. Kurzum: Eine ganze Autobahn ließe sich – theoretisch – mit eine paar Drohnen komplett überwachen. Die Kosten dafür wären im Handumdrehen wieder eingespielt. Doch die eigentlich neue Zeitalter der Verkehrsüberwachung setzt an einer ganz anderen Stelle an.

Automatische Datenspeicherung des Autos: „GPS-Position des Fahrzeugs sowie Statusdaten“

>>ADAC<<

„… etwa alle zwei Minuten werden die GPS-Position des Fahrzeugs sowie Statusdaten an das Mercedes-Backend übertragen … gefahrene Kilometer auf Autobahnen, Landstraßen und in der Stadt („highway-conditions“, „road-conditions“ und „urban-conditions“) werden getrennt gespeichert (erlaubt Rückschlüsse auf das Nutzungsprofil)“

Automatische Datenspeicherung des Autos: „Gefahrene Kilometer auf Autobahnen, Landstraßen und in der Stadt“

Das Auto selbst wird für die Polizei der „beste Zeuge“ beim Eintreiben von Bußgeldern herangezogen: Durch das Auslesen der Datenspeicher lassen sich alle Vergehen im Nachhinein sanktionieren. Wer nun die Meinung vertritt: Dieses Zukunftsszenarion sei viel zu abgedreht. Derjenige sollte sich schnell seine Meinung ändern: Denn die Zukunft hat schon längst begonnen.

„Aus 20-Euro-Parkverstoß werden 14.200 Euro Bußgeld“

>>Welt<<

„Aus 20-Euro-Parkverstoß werden 14.200 Euro Bußgeld – Im Kontrollzeitraum von 28 Kalendertagen wurden nicht nur diverse Tempoverstöße festgestellt, sondern auch fast tägliche Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten. Als die digitale Auslesesoftware ein Bußgeld in Höhe von 14.200 Euro errechnete, habe es auch den Polizisten die Sprache verschlagen.“

„Digitale Auslesesoftware ein Bußgeld in Höhe von 14.200 Euro errechnete“

Auslesesprogramme können schon heute vergangene Tempoverstöße feststellen: Binnen Sekunden kann der Computer daraus ein Bußgeld errechnen: Selbst geringfügige Verstöße können sich über einem langen Zeitraum zu astronomischen Strafen summieren.