Abmahnkanzleien: „Ein hinterhältiges Geschäftsmodell“
Sogenannte Abmahnanwälte betreiben schon seit Jahrzehnten ein einträgliches Geschäftsmodel: Der Versand von unzähligen Abmahnungen wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Urheberrechtsverstöße: Kleine Online-Händler und andere Firmen mussten deswegen schon aufgeben. Problem: Die Rechtslage ist sehr kompliziert und die wirtschaftlichen Risiken sind unvertretbar. Die Abmahnkanzleien schwingen sich hingegen zu immer neuen Größen auf: Diese sind finanziell gut aufgestellt und Bestens nach allen Seiten vernetzt.
Wenn kleine Händler von großen Abmahnkanzleien platt gemacht werden
“ … auf , Redakteur für das schwedische Magazin Breakit, zeigte sich Axel Voss unwissend über den Inhalt seines eigenen Gesetzes (via , den ). Konkret spricht Karlsten den Politiker darauf an, dass laut dem verabschiedeten Reformentwurf jeder Mitschnitt (Foto oder Video) einer Sportveranstaltung als Urheberrechtsverletzung gewertet werden könnte (Memes, Zusammenschnitte auf Youtube, etc.). Voss reagiert erstaunt auf die Frage und erklärt: »Ja, das war ein Fehler, denke ich, vom JURI-Kommittee, jemand hat diesen Zusatz hinzugefügt und niemand hat es bemerkt.« Als Karlsten anmerkt, dass man doch heute darüber abgestimmt habe, gibt Voss zurück, »Ach, das war heute?« Daraufhin greift einer seiner Assistenten ein und erklärt, es sei bei dem Zusatz um Webseiten gegangen, die Online-Wetten anbieten. Weitere kritische Nachfragen seitens Karlstens wiegeln Voss und sein Assistent mit der Bemerkung ab, dass man darüber noch verhandeln werde.“
Lobbyismus im Endstadium: Warum Abgeordnete nicht mal mehr ihre eignen Gesetze kennen
Selbstverständlich hat man nicht wirklich darüber nachverhandelt. Es hätte ja auch nichts gebracht: Die Abstimmung war ja bereits gelaufen. Interessant ist in den Zusammenhang: Axel Voss war der entscheidende Abgeordnete gewesen, der das Gesetz maßgeblich vorangetrieben hat. Die übrigen Abgeordneten dürften den Gesetzesinhalt noch weniger gekannt haben. Als Anschauungsbeispiel zeigt dieser Fall recht deutlich: Wie fest die Urheberrechtslobby die Parlamente im Griff hat. Ein vergleichbares Landschaftsbild eröffnet sich den Betrachter, beim Anblick auf die hiesige Abmahnszene. Schon seit Jahrzehnten betreiben Abmahnanwälte ein recht einträgliches Geschäftsmodell, dabei geht es schon lange nicht mehr nur um Urheberrechtsfälle. Einige haben sich spezialisiert und suchen beispielsweise nach Fehlern beim Datenschutz.
Wachstum der Abmahn-Lobby: Nachschub an neuen Gesetzen und Verordnungen geht ungebremst weiter
Da der Nachschub an neuen Gesetzen und Verordnungen nicht ausgeht, wächst die Abmahnszene mit ihren „Aufgaben“ und eine Ende der Expansionsphase ist nicht absehbar.
„Wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung zu verschicken, ist ein hinterhältiges Geschäftsmodell. Ganze Rechtsanwaltskanzleien haben sich darauf spezialisiert, macht es doch kaum Arbeit und bringt viel Geld. Viele der Abgemahnten bezahlen die Forderung, auch wenn sie gar nichts getan haben. Weil sie nicht wissen, wie sie sich wehren sollen. Weil sie einen Rechtsstreit und damit noch höhere Kosten fürchten.“
Abmahnkanzleien kennen keine „normalen“ Mandanten
Nicht selten sind es hochspezialisierte Rechtsanwaltskanzleien: Diese haben keine „normalen“ Mandanten und beschäftigen sich auch mit keinen anderen Thema. Als juristischer Laie dagegen vorzugehen, ist in vielen Fällen ein aussichtsloses Unterfangen. Außerdem ist die Abmahn-Lobby ziemlich gut vernetzt, finanziell bestens aufgestellt und wissen recht genau, bei welchen Gerichten und Richtern sie gute Chancen haben, das Verfahren in ihren Sinne durchzubekommen. Zu allen Überfluss sehen sich einige Gerichte und Richter auch noch dazu berufen: Ihren einschlägigen Ruf in der Szene zu verteidigen. Viel anders lassen sich bestimmte Urteile nicht interpretieren. Die hiesige Politik hat faktisch bereits vor langer Zeit die urhebergeschützte Kapitulationsurkunde unterschrieben. Und mal abgesehen von bedeutungslosen kosmetischen Änderungen: Wollen die meisten Parteifunktionäre ebenfalls ein Stück von Kuchen abhaben. Das bereits alle Hemmungen gefallen sind, zeigt der Fall mit der Dragon Box.
Wirtschaftlicher Ruin: Die Strategien der sogenannten „Rechteverwerter“
„Manche gerichtliche Auseinandersetzung entscheidet sich schlicht nicht daran, welche Seite Recht hat. Vielmehr sind es die finanziellen Ressourcen, die für eine möglicherweise sehr lange Auseinandersetzung zur Verfügung stehen – oder eben nicht. Das zeigt sich jetzt auch bei der Dragon Box, die von einer breiten Koalition aus dem Markt geklagt wurde. Der Anbieter Dragon Media nimmt die in erster Instanz festgesetzten Schadensersatz-Verpflichtungen und Auflagen hin und wird nicht versuchen, in einer höheren Instanz vielleicht mehr Verständnis für die eigene Argumentationslinie zu bekommen. … Die Klage gegen den Anbieter hatte formal die Alliance for Creativity and Entertainment (ACE) ins Rollen gebracht. Hinter dieser stecken diverse finanzkräftige Konzerne – darunter verschiedene Hollywood-Studios, Netflix und Amazon. Diese haben notfalls eben auch die Ressourcen, um kleine Unternehmen wie Dragon Media einfach mit ausufernden Verfahren in den Ruin zu treiben und damit aus dem Markt zu verbannen.“
Vor Gericht sind alle gleich und die die Geld haben sind etwas gleicher
Vor Gericht sind alle gleich und die die Geld haben, sind dann offensichtlich vor dem Richter etwas gleicher. Besonders kleine Unternehmen haben mit der Urheberrechtslobby zu kämpfen und einige werden regelrecht in den wirtschaftlichen Ruin getrieben.