“Von Digitalzwang betroffen – und damit von wichtigen Diensten ausgeschlossen”

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Personen, die auf bestimmte Dienstleistungen angewiesen sind, haben das Recht, diese auch in analoger Form in Anspruch zu nehmen. Der Verein Digitalcourage hat ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben.

Ein analoges Angebot zur Vermeidung von Diskriminierung 

>>Digitalcourage<<

“Von Digitalzwang betroffen – und damit von wichtigen Diensten ausgeschlossen – können sehr unterschiedliche Menschen sein. Junge und alte. Menschen, die unsicher im Umgang mit manchen Technologien sind, aber auch sehr technikaffine.”

“Von Digitalzwang betroffen – und damit von wichtigen Diensten ausgeschlossen”

Es gibt Menschen, die digitale Angebote nicht nutzen können, weil sie sich beispielsweise die erforderlichen Geräte und Internetanschlüsse nicht leisten können, nicht über die notwendige Medienkompetenz verfügen oder aufgrund von Einschränkungen Schwierigkeiten mit bestimmten digitalen Angeboten haben.

“Es gibt Menschen, die digitale Angebote nicht wahrnehmen können”

>>Netzpolitik<<

“Es gibt Menschen, die digitale Angebote nicht wahrnehmen können, weil sie sich zum Beispiel die nötigen Geräte und Anschlüsse nicht leisten können, nicht über die nötige Medienkompetenz verfügen oder aufgrund einer Beeinträchtigung Schwierigkeiten mit bestimmten Angeboten haben.”

Datenschutz – Warum Bürger digitale Dienste zu meiden?

Andere Bürger ziehen es vor, digitale Dienste zu meiden, da sie Bedenken hinsichtlich des Umgangs mit ihren persönlichen Daten haben. Die Verfasser des Gutachtens stützen das Recht auf ein analoges Angebot unter anderem auf den Datenschutz, das Verbot von Diskriminierung, die staatliche Schutzpflicht gegenüber Menschen mit Behinderungen, älteren Personen oder sozial benachteiligten Gruppen, das Recht auf Daseinsvorsorge, das Recht auf Informationsfreiheit und Meinungsäußerung sowie das Prinzip des Rechtsstaats. Das Gutachten listet beispielhaft einige Dienstleistungen auf, die mittlerweile ausschließlich digital verfügbar sind. So wird die Energiepreispauschale beispielsweise nur an Studierende ausgezahlt, die sich bei BundID registriert haben. Die bayerische Künstlerförderung kann ebenfalls nur digital beantragt werden. Einige Banken akzeptieren keine Papierüberweisungen mehr.

Verbot von Diskriminierung, die staatliche Schutzpflicht gegenüber Menschen mit Behinderungen

>>Deutscher Bundestag (PDF-Datei) <<

“Analoge bzw. andere Zugänge zu den Verwaltungsleistungen müssten aber für Notfälle wie z.B. den Ausfall des Internets oder andere technische Probleme aufrechterhalten bleiben. … Die Wahl des Zugangs zu Verwaltungsleistungen, ob digital oder analog, sei grundsätzlich im gleichen Umfang von dem Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG gedeckt. Daneben vermittele Art. 3 Abs. 1 GG ein Recht auf diskriminierungsfreien Zugang zur Verwaltung.”

“Art. 3 Abs. 1 GG ein Recht auf diskriminierungsfreien Zugang zur Verwaltung”

Viele Dienstleistungen sind somit nur noch in digitaler Form erhältlich. Es gibt Anbieter von Strom, Wasser, Gas oder Telekommunikation, die ausschließlich digital mit ihren Kunden kommunizieren. Ohne eine Smartphone-App ist es nicht mehr möglich, Pakete aus Packstationen abzuholen. In zahlreichen Arztpraxen können Termine lediglich online vereinbart werden. Die Bahncard wird nicht mehr als physische Karte angeboten. Eintrittskarten für verschiedene Museen oder Schwimmbäder sind ebenfalls nur noch elektronisch erhältlich.