Lausitzer Kriminalität: “Oft griffen Polizisten privat auf die Datenbank der Polizei zu”

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Hat das Recht auf Akteneinsicht seinen Wert verloren und ist zu einem bedeutungslosen Papiertiger geworden? Im digitalen Zeitalter werden immer weniger Vorgänge in Papierform, sondern vielmehr elektronisch abgewickelt. Dies hat zur Entstehung zahlreicher Datenbanken geführt, wodurch der Einzelne kaum noch die Chance hat, zu erfahren, welche Informationen über ihn gespeichert sind und wer darauf Zugriff hat.

Grund für Personenabfragen im Polizeisystem: „Thema Sensibilisierung ,Mickey Mouse‘ hineingeschrieben hat“

>>Frankfurter Rundschau<<

„Polizisten dürfen Personenabfragen im Polizeisystem nicht für persönliche Interessen nutzen. … Die Zahl der Fälle, bei denen ein Verdacht auf Missbrauch bestehe, sei gestiegen, berichtete das hessische Innenministerium auf Anfrage dieser Zeitung. … „Wir hatten am Anfang einmal den Fall, dass jemand in das Feld zum Thema Sensibilisierung ,Mickey Mouse‘ hineingeschrieben hat“, berichtete der Polizeipräsident.“

„Polizisten dürfen Personenabfragen im Polizeisystem nicht für persönliche Interessen nutzen“

Immer mehr Datenbanken werden erstellt, und auch deren Umfang wächst kontinuierlich. Dennoch ist deutlich erkennbar, dass es bei den Abfragen an einer echten Nachvollziehbarkeit und Kontrolle mangelt.

“Bei unserer Überprüfung hat sich gezeigt, dass es nicht zu allen Abfragen der Polizeidatenbank nachvollziehbare Begründungen gab”

>>Golem<<

“Insgesamt sind laut Polizei rund 20.0000 Beschäftigte zu Abfragen im Polizeilichen Landessystem für Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (Poliks) berechtigt. Nach Angaben eines Polizeisprechers wurden die 83 Angestellte, um die es nun geht, bereits in der Vergangenheit darauf angesprochen, dass sie sich nicht an die Vorgaben gehalten haben. Die ehemalige Berliner Datenschutzbeauftragte … kritisierte die Berliner Polizei im vergangen Jahr deutlich. “Bei unserer Überprüfung hat sich gezeigt, dass es nicht zu allen Abfragen der Polizeidatenbank nachvollziehbare Begründungen gab”, … . Dies habe man nach wie vor nicht aufklären können, da die Sicherheitsbehörden mauerten. “Die Polizei ist besonders aufgefordert, keinen Zweifel an ihrer demokratischen und neutralen Gesinnung aufkommen zu lassen.” Oft griffen Polizisten privat auf die Datenbank der Polizei zu und verschafften sich Zugang zu Informationen im System, etwa “um Informationen über Nachbarn zu bekommen oder den Schwager zu ärgern”, … .”

“Oft griffen Polizisten privat auf die Datenbank der Polizei zu”

Transparenz, Kontrolle und Nachvollziehbarkeit scheint indes von den Verantwortlichen kaum gewollt zu sein. Nicht mal die Verfolgung offener Gesetzesverstöße scheint gewollt zu sein. Das Totschlagargument hierfür lautet häufig die Bekämpfung der Kriminalität. Allerdings manche Vorgänge lassen Zweifel an dieser Darstellung aufkommen.

“25-jährige Polizeikommissar für seinen Bruder” – “Fahndungs- und Fallbearbeitungsplattform “VIVA” abgefragt haben”

>>Presseportal<<

“Wie der “Kölner Stadt-Anzeiger” (Dienstagausgabe) unter Berufung aus Justizkreise berichtet, soll der 25-jährige Polizeikommissar für seinen Bruder, der bei den Staatsschützern wegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung ins Blickfeld geraten ist, die Fahndungs- und Fallbearbeitungsplattform “VIVA” abgefragt haben. … Entsprechende Aufnahmen zu den Abfragen fanden sich auf dem beschlagnahmten Handy des beschuldigten Beamten auf Probe. Zudem stießen die Ermittler auf Chats, in denen der Polizist von einem inzwischen inhaftierten Dealer, der in den Drogenkrieg verstrickt ist, je Personenabfrage im Polizeicomputer 50 Euro verlangte.”

“Je Personenabfrage im Polizeicomputer 50 Euro verlangte”

Es haben sich offenkundig mittlerweile bereits Preise auf dem Schwarzmarkt für derartige Abfragen herausgebildet. Der illegale Handel mit Daten gedeiht, während der gewöhnliche Bürger kaum die Gelegenheit hat, seine eigenen Informationen einzusehen und ebenso wenig herausfinden kann, welcher Beamte aus welchem Grund Zugriff auf diese Daten erhalten hat. Eine besonders aufschlussreiche Aussage lautet: “Entsprechende Aufnahmen zu den Abfragen fanden sich auf dem beschlagnahmten Handy des beschuldigten Beamten auf Probe.” – Offensichtlich ist die Polizei nicht einmal in der Lage, selbst zu ermitteln, welche Daten aus ihren Polizeicomputern abgerufen wurden. Der illegale Datenhandel blüht, was sich auch anderen Beispielen zeigt.

“Mit dem Ankauf dieser Steuer-CDs hat der deutsche Staat quasi einen Markt geschaffen”

>>Abgezockt und kaltgestellt: Wie der deutsche Steuerzahler systematisch ausgeplündert wird von Peter Lüdemann (Buch) <<

“Mit dem Ankauf dieser Steuer-CDs hat der deutsche Staat quasi einen Markt geschaffen. Plötzlich kursierten Dutzende solcher CDs von zahllosen Banken. Da heutzutage Daten nicht mehr auf Papier gedruckt aus der Bank geschmuggelt werden müssen, sondern tausende von Kundendatensätzen auf einen einfachen USB-Stick passen, ist die Versuchung ja auch groß. Gleichzeitig lassen sich Kundendaten in einem Banksystem nicht vor den eigenen Mitarbeitern geheim halten und damit auch nicht gegen einen hausinternen Datenmissbrauch schützen. Auf diese Weise kann ein ansonsten vielleicht unbescholtener Bankmitarbeiter viele Millionen verdienen. Er hat ja einen ebenso zahlungswilligen wie zahlungskräftigen Abnehmer: den deutschen Fiskus. Dieser agiert damit als Hehler von Diebesgut. Und wie das zu bewerten ist, weiß der Volksmund: Der Hehler ist nicht besser als der Stehler.”

“Der Hehler ist nicht besser als der Stehler”

Zumal mit diesem sensiblen Daten weitaus größerer Schaden anrichten lässt. Eine Gesetzeslücke ist also unbestreitbar vorhanden. Ein Recht auf Auskunft sollte eingeführt werden, vergleichbar mit der Datenschutz-Grundverordnung. Demnach hat jede betroffene Person das Recht, von dem für die Verarbeitung der Daten zuständigen Verantwortlichen Informationen darüber zu verlangen, welche Daten über sie gespeichert sind und wer darauf Zugriff hatte.