„Informationen aus dem Staatsapparat abgreifen“ – Wie mit illegalen Informationshandel sich riesige Gewinne erzielen lassen

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“ … ein leckeres Brötchen mit Krabbensalat oder wie kürzlich ein kleines Fleischstückchen im Wert von 80 Cent, welches ein Arbeitnehmer unerlaubt verzehrte und deshalb die Kündigung kassierte.“ – Für gewöhnlich werden solche Entscheidungen durch Gerichte mühelos abgesegnet.

„Wert von 80 Cent“ – „Deshalb die Kündigung kassierte“

Besonders Gerichte und behördliche Vertreter fühlen sich hierbei regelrecht genötigt – sinngemäß – zu betonen: Das Recht und Gesetz gelte und alles bestraft werden müsse. Diese konsequente Haltung wird aber meist immer dann aufgegeben, sobald es sie selber betrifft. Mit Handel von Informationen lassen sich nicht nur Millionen an Vermögen erzielen, sondern auch die politische Richtung beeinflussen.

„Informationen aus dem Staatsapparat abgreifen“ – „Der Bewegung zuspielen“

>>Der Tagesspiegel<<

„In seinem Redebeitrag auf der Konferenz hatte Fürup erklärt: „Wir müssen diesen parlamentsfixierten Abgeordnetenbetrieb schwächen. Und das machen wir damit, dass wir feststellen, was die Aufgaben einer Linken sind. Staatsknete im Parlament abgreifen, Informationen aus dem Staatsapparat abgreifen, der Bewegung zuspielen.“ Zudem brauche man das Parlament als Bühne, denn „die Medien sind so geil auf dieses Parlament, das sollten wir doch nutzen“.

„Wir müssen diesen parlamentsfixierten Abgeordnetenbetrieb schwächen“

Diese durchaus „blumige Weltsicht“ hat ein offizieller Mitarbeiter des Deutschen Bundestages geäußert. Zwar wurde er später entlassen, aber das Innenleben seiner Gedanken steht wohl für sich selbst. Zumal der Deutsche Bundestag hierzu keinerlei Stellungnahme zum Informationshandel abgegeben hat. Formal mag die Weitergabe von Informationen unter Strafe stehen: Doch in der Rechtspraxis dürfte es kaum eine Bedeutung haben. Ohnehin hat das Rechtsstaatsprinzip einem sehr niedrigen Stand erreicht.

Vertrauliche Hintergrundgespräche – Oder wie geheime Informationen in der Öffentlichkeit landen

Trotz gegenteiligen Urteil werden noch immer in sogenannten „Hintergrundgesprächen“ diverse Informationen an Pressevertretern weitergespielt. Es brauch sich deshalb niemand wundern: Wenn auf vermeintlich „mysteriösen Wege“ plötzlich vertrauliche Daten – für jeden Einsehbar – quasi in der Zeitung stehen. Dieser Insiderhandel macht auch vor Immobilien nicht halt

„Vermeintlich herrenlosen Häuser“ – Und wie sich damit Geld verdienen lässt

>>Leipziger Volkszeitung<<

„Der Hintergrund sind ungeklärte Eigentumsverhältnisse nach dem Ende der DDR. Nach dem Mauerfall war es in Leipzig wie in anderen Städten üblich, für diese „vermeintlich herrenlosen Häuser“ so genannte gesetzliche Vertreter zu bestellen und die Immobilien zu verkaufen.“

Insiderhandel mit herrenlosen Immobilien?

Insoweit handelt es sich hierbei um normales Verwaltungshandeln: Denn nicht zu jeden herrenlosen Grundstück oder Immobilie lassen sich deren Eigentümer herausfinden. Mit vergleichbaren Problemen ist auch die Lausitz betroffen. Allerdings in diesem Fall wurde nicht mal der Versuch unternommen.

Warum vermeintlich „herrenlose“ Grundstücke doch Eigentümer hatten

>>Legal Tribune Online<<

„In Leipzig sollen Mitarbeiter der Stadtverwaltung „herrenlose“ Grundstücke an Investoren verkauft haben, ohne auch nur den Versuch zu unternehmen, die Eigentümer zu ermitteln.“

„Mitarbeiter der Stadtverwaltung „herrenlose“ Grundstücke an Investoren verkauft“

Zudem waren diese Immobilien keine Bauruinen irgendwo im Nirgendwo, sondern es handelten sich häufig um hochpreisige Vermögenswerte mit Spitzenlagen in der Innenstadt. Kurzum: Es war richtig viel Geld im Spiel.

Das große Geschäft mit herrenlosen Grundstücken: „Erzielten dabei Gewinne von bis zu 500 Prozent“

>>Frankfurter Rundschau<<

“ … sollen die Mitarbeiter des städtischen Rechtsamtes seit mehr als 15 Jahren angeblich herrenlose Grundstücke oftmals zu Schleuderpreisen an Investoren verkauft haben. Diese stießen in mehreren Fällen die Immobilien schon nach kurzer Zeit zu marktüblichen Grundstückspreisen ab und erzielten dabei Gewinne von bis zu 500 Prozent.“

„15 Jahren angeblich herrenlose Grundstücke oftmals zu Schleuderpreisen an Investoren verkauft“

Diese „lukrative Geschäft“ wurde im Nachgang quasi legalisiert: Die Verfahren wurden entweder eingestellt oder minimale Strafen verhängt. Das Verfahren hat auch keine Polizei oder Staatsanwaltschaft voran getrieben, sondern die echten Eigentümer mussten sich jahrelang gegen alle Widerstände durchsetzen. Außerdem dürfte der Fall gewiss keine Ausnahme sein: Im Zug der sogenannten „Fiskalerbschaften“ fallen den Staat jedes Jahr – Milliarden an Immobilienwerten zu. Trotz des reichen Erbes kann der Staat einfach keinen Gewinn aus seiner Erbschaft ziehen. Sprich: Häuser und Grundstücke werden mit Verlust verkauft. – So lautet zumindest der offizielle Tenor.

Fiskalerbschaften – Staat erbt jedes Jahr ein Milliardenvermögen an Immobilien

Gewiss mögen darunter auch sogenannte „Schrottimmobilien“ sein, aber alleine der Umfang sollte doch zu denken geben. Man sollte hierbei nicht vergessen: Das behördliche Vertreter hier immer einen Informationsvorsprung haben. Und genau dieser tritt auch in ganz anderen Bereichen hervor.

„Mitarbeiter der Finanzaufsicht Bafin bis kurz vor dem Zusammenbruch auf die Aktie gewettet hatten“

>>FinanzNachrichten.de<<

„Im Zuge des Wirecard-Skandals hatte sich herausgestellt, dass Mitarbeiter der Finanzaufsicht Bafin bis kurz vor dem Zusammenbruch auf die Aktie gewettet hatten. Grundsätzlich verboten waren derartige Geschäfte nicht. „Es ist erschreckend, dass es kein geordnetes Verfahren gibt, wie mit Insiderwissen innerhalb der Bundesministerien und Behörden umgegangen wird“, sagte FDP-Finanzexperte Frank Schäffler.“

„Kein geordnetes Verfahren“ – „Wie mit Insiderwissen innerhalb der Bundesministerien und Behörden umgegangen wird“

Mit solchen Information lässt sich ein riesiges Vermögen erzielen: Mit Optionsscheinen kann gezielt auf die Pleite eines Unternehmens gewettet werden, womit enorme Gewinnspannen möglich seien. Normalerweise ist für „Normalbürger“ der Insiderhandel verboten und deswegen sind börsennotierte Unternehmen zu Ad-hoc-Publizität verpflichtet.