Warum die Rundfunkgebühr sozial ungerecht ist
„Die gesellschaftlichen Verhältnisse in Deutschland sind durch tiefe soziale Spaltungen gekennzeichnet. Die Ungleichheit in der Einkommens- und Vermögensverteilung nimmt zu. … Trotz zuletzt positiver Lohnzuwächse steigt die Einkommensungleichheit im längerfristigen Trend weiter an. Sowohl Armut als auch Reichtum breiten sich aus. Die gesellschaftliche Mitte dünnt aus. Eine Gesellschaft, in der sich eine Minderheit zu Lasten der Mehrheit bereichert, ist ungerecht. Wachsende Ungleichheit und soziale Gerechtigkeit sind unvereinbar. Die Fraktion DIE LINKE steht für soziale Gerechtigkeit.“ Das versteht die >>Linkspartei<< unter der Sozialen Gerechtigkeit.
„Seit 2013 gibt es ein neues Gebührenmodell für den Rundfunkbeitrag der ehemaligen Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Seitdem ist jeder deutsche Haushalt verpflichtet, einmal monatlich eine Grundpauschale von 17,50 Euro zu zahlen (auch vierteljährige, halbjährige oder ganzjährige Zahlungen möglich). Diese Pauschale ist unabhängig davon, ob oder wie viele Empfangsgeräte man besitzt. Auch Azubis müssen ihren Beitrag zahlen, sofern sie eine eigene Wohnung haben. Auch wenn man kein TV-Gerät, kein Küchenradio und keinen PC in seiner Wohnung stehen hat, ja nicht einmal ein Smartphone besitzt – der Gesetzgeber verpflichtet bei eigener Wohnung zum bezahlen.“
„Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied beim Deutschen Gewerkschaftsbund kritisiert, dass die Hartz-IV-Regelsätze regelmäßig runtergerechnet würden. … Ein Arbeitnehmer verdient bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro und einer 40 Stunden-Woche 1.473 Euro Brutto. Nach den Abgaben für Steuern und Sozialversicherung bleiben ihm netto 1.079,33 Euro. Der Regelbedarf eines alleinstehenden Hartz-IV-Empfängers beträgt 399 Euro. Ihm werden allerdings zusätzlich Miete, Nebenkosten und Krankenversicherung bezahlt. In einer Stadt wie München beträgt der Gesamtbedarf, den das Amt übernimmt, deshalb 1.078,18 Euro. De facto haben also beide Singles gleich hohe Einnahmen.“
Auch wenn die Zahlen zwischenzeitlich überholt sind, ist die Kernaussage dennoch aktuell: Die Hartz-IV-Regelsätze und der Mindestlohn laufen – ungefähr – auf das selbe finanzielle Ergebnis hinaus.
“ WDR-Intendant Tom Buhrow (58) hat sein Jahresgehalt von 399 000 Euro verteidigt. „Man kann das immer weiter treiben mit dem Neid“, erklärte der ehemalige „Tagesthemen“-Moderator am Mittwoch in Köln bei einer Pressekonferenz nach der ARD-Hauptversammlung. „Ich kann absolut zu den Gehältern stehen. Man kann immer sagen „weniger, weniger, weniger“.“ Dann lande man am Ende bei Milliardären, die es sich leisten können, den Job ehrenamtlich zu machen. Ob das so gut wäre für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wolle er bezweifeln.“
Arroganz mag keine exklusive Eigenschaft von Intendanten des Staatsfunks sein: Aber sie sind besser darin, als alle anderen. Neid ist ein subjektives Gefühl, dagegen ist Soziale Gerechtigkeit mathematisch berechenbar und rechtsstaatlich ausformuliert: Intendanten von Staatsfunk zahlen exakt den selben Rundfunkbetrag, wie Auszubildende oder Geringverdiener, obwohl deren Anteil gemessen am Gehalt unterschiedlicher kaum sein kann. Der Rundfunkbeitrag stellt das Prinzip des Sozialstaates faktisch auf den Kopf.