“Strafverfolgungsbehörden unserer Hansestadt nicht der Mut besteht, in dieser Sache den Dingen auf den Grund zu gehen”
Wie weit kann oder darf die Weisungsgebundenheit einer deutschen Staatsanwaltschaft reichen? Eigentlich müsste darüber eine notwendige Diskussion geführt werden. Und was hat es mit mit einen Putsch in Niger zu tun?
“Rebellierende Militärs haben den nigrischen Präsidenten für entmachtet erklärt”
>>Frankfurter Allgemeine Zeitung<<
“Putsch in Niger – General ernennt sich zu De-facto-Präsident – Rebellierende Militärs haben den nigrischen Präsidenten für entmachtet erklärt. Nun hat sich der Chef der Präsidentengarde zum neuen Machthaber ernannt.”
“Putsch in Niger – General ernennt sich zu De-facto-Präsident”
Ein Gerneral lehnt sich also gegen seine eigene Regierung auf. Und wie passt es mit der deutschen Diskussion um die Weisungsgebundenheit der deutschen Staatsanwaltschaft zusammen? Der CumEx-Skandal und der damit verbundene Skandal um die Warburg-Bank haben erneut eine Diskussion über die Weisungsgebundenheit der deutschen Staatsanwaltschaft entfacht. Es stellt sich die Frage, inwieweit Beamte der Staatsanwaltschaft Anweisungen ihrer Vorgesetzten befolgen müssen und ob dies Auswirkungen auf ihre Unabhängigkeit hat. Neben Formalitäten gibt es auch recht banale Gründe, was so manches Ablehnungsschreiben zeigt.
CumEx-Skandal und die Diskussion über die Weisungsgebundenheit der deutschen Staatsanwaltschaft
“Im Ablehnungsschreiben zeigten sich die Hamburger Staatsanwälte zudem pikiert, dass … seine Anzeige gleichlautend in Köln eingereicht hat. Das liege „einfach schlicht daran, dass ich schon aus dem Ausgangsbescheid der Staatsanwaltschaft Hamburg den Eindruck gewonnen hatte, dass bei den beiden Strafverfolgungsbehörden unserer Hansestadt nicht der Mut besteht, in dieser Sache den Dingen auf den Grund zu gehen“, … “
“Strafverfolgungsbehörden unserer Hansestadt nicht der Mut besteht, in dieser Sache den Dingen auf den Grund zu gehen”
Überspitzt: Bei mittellosen Falschparken dürfte dieser Mut sicherlich vorhanden sein, nur bei der Obrigkeit scheint er offenkundig zu fehlen. dEs arf man nicht außer Acht lassen, dass eine zu starke Einflussnahme seitens der Politik die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft gefährden kann. Wenn Beamte gezwungen sind, gegen ihre Überzeugung zu handeln oder gar politisch motivierte Anklagen oder eben diese Aufheben durchführen müssen, leidet das Vertrauen in den Rechtsstaat. Doch bei genauer Betrachtung stellt sich die Angelegenheit ganz anders dar.
“Als Staatsanwalt hat man den erteilten Weisungen nachzukommen”
“Als Staatsanwalt hat man den erteilten Weisungen nachzukommen, schließlich handelt es sich um eine interne Weisung innerhalb eines Beamtenverhältnisses. … Eine Weisung kann der Staatsanwalt nur verweigern, wenn er ihr gegenüber ernsthafte und vertretbare Bedenken hat. Dann muss der vorgesetzte Beamte seine Weisung gemäß § 145 GVG selbst ausführen – oder aber einen anderen Beamten damit beauftragen.”
“Eine Weisung kann der Staatsanwalt nur verweigern, wenn er ihr gegenüber ernsthafte und vertretbare Bedenken hat”
Trotzdem handelt es sich hierbei vermutlich nur um eine Halbwahrheit. Auch die Strafvereitelung im Amt und die Verfolgung Unschuldiger sind Straftaten. Es ist daher wichtig, diese Thematik ruhig zu betrachten und alle Argumente abzuwägen. Selbst die Abgabe einer rechtswidrigen Weisungen könnte als Amtsanmaßung geahndet werden. Auch der Grundsatz von Befehl und Gehorsam bei der Bundeswehr ist vergleichbar aufgebaut, worauf das Prinzip Bürger in Uniform basiert. Aus dieser Perspektive ließe sich der Putsch in Niger ganz anders bewerten.
Niger: “Wolle man eine neue Verfassung ins Leben rufen”
“Nigers Machthaber Abdourahamane Tiani will eine Übergangsregierung einsetzen, die »nicht länger als drei Jahre« im Amt bleiben solle. Zuvor möchte er innerhalb von 30 Tagen einen »umfassenden nationalen Dialog« abhalten und dabei alle Nigrer konsultieren, verkündete Tiani am Abend im staatlichen Fernsehen. Darauf basierend wolle man eine neue Verfassung ins Leben rufen, so Tiani. Der Anführer der Militärjunta betonte, dass die Entscheidungen »ohne Einmischung von außen« getroffen würden.”
“Der Anführer der Militärjunta betonte, dass die Entscheidungen »ohne Einmischung von außen« getroffen würden”
Über die Entwicklung in Niger kann sich jeder seine eigene Meinung bilden. Dennoch kann eine Tatsache unumwunden festgestellt werden: Im kleinen Finger von Abdourahamane Tiani ist offenkundig mehr Mut vorhanden, als in allen deutschen verbeamteten Staatsanwälten: Letztere müssten keinen Putsch organisieren, sondern nur auf die Einhaltung von Gesetzen bestehen. Die Diskussion über die Weisungsgebundenheit der deutschen Staatsanwaltschaft sollte daher konstruktiv geführt werden.