Versicherungsbeiträge: „Die derzeitige Rechtslage benachteiligt die gesetzlich Krankenversicherten“

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Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung müssen eine Vielzahl von Ungleichbehandlungen – im Vergleich zu den Privaten – in Kauf nehmen: Die Gründe kommen in der Regel daher, dass die privaten Krankenverischerungen besser für die Behandlungen zahlen. Nur stammen die Beiträge für die privaten Versicherungen häufig direkt aus den Steuertopf und die privaten Versicherungsunternehmen tun so einiges, damit dies auch so bleibt.

„Abgeordnete haben die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Kranken- und Pflegeversicherung”

>>Welt<<

„Abgeordnete haben die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Kranken- und Pflegeversicherung. Bei Mitgliedern der gesetzlichen Kassen (rund 40 Prozent der Parlamentarier) trägt der Bundestag die Hälfte des Beitrags. Die übrigen zahlen die Beiträge selbst, die aber nur ein Teil des Risikos decken. Für den Rest springt bei ihnen die Beihilfe wie bei Beamten ein.“

“Krankheitskosten von Beamten werden zu 50 % bis 80 % als sogenannte Beihilfe vom Steuerzahler getragen”

>>Beamte – Was die Adeligen von heute wirklich verdienen von Torsten Ermel (Buch) <<

„Die Krankheitskosten von Beamten werden zu 50 % bis 80 % als sogenannte Beihilfe vom Steuerzahler getragen. Lediglich gegen das Restrisiko in Höhe von 20 % bis 50 % der Krankheitskosten muss der Beamte sich privat versichern. Gegen die Existenz von privaten Krankenversicherungen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Aber es muss einen fairen Wettbewerb geben. Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Privaten nicht subventionieren. Die derzeitige Rechtslage benachteiligt die gesetzlich Krankenversicherten, das sind überwiegend Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, jedoch mehrfach: Erstens, weil Beamte sich, unabhängig vom Einkommen, privat versichern dürfen, und es in aller Regel dann auch tun, weil es günstiger für sie ist. Die Privatkassen verfügen damit über eine hohe Zahl zahlungskräftiger Mitglieder, die niemals arbeitslos werden und niemals Sozialfälle. Die Mühseligen und Beladenen müssen von den gesetzlichen Kassen durchgeschleppt werden. Wenn dagegen auch Beamte, die weniger als die Beitragsbemessungsgrenze verdienen, pflichtversichert in den gesetzlichen Kassen wären, könnten deren Beiträge, aufgrund der dann günstigeren Mitgliederstruktur, gesenkt werden. Und zweitens knöpfen Ärzte Privatversicherten in der Regel das 2,3-fache dessen ab, was sie gesetzlich Versicherten berechnen. Die Behandlung Privatversicherter ist also teurer. Die Beihilfe jedoch, die 50 % bis 80 % der Krankheitskosten von Beamten übernimmt, wird aus Steuermitteln finanziert, und damit ganz überwiegend von den pflichtversicherten Arbeitnehmern. Arbeitnehmer werden hier im Vergleich zu Beamten also doppelt geschröpft. Wenn die ärztliche Behandlung eines Arbeitnehmers 100 € kostet, so kostet die gleiche Behandlung für den Beamten 230 €. Anders formuliert: Jedes Mal, wenn ein Beamter sich behandeln lässt, legt der Steuerzahler auf die Behandlungskosten noch einmal 130 % oben drauf. Nochmals andersherum gerechnet: Die Krankheitskosten für Beamte, für den Steuerzahler, würden um 57 % sinken, wenn es die Beihilfe nicht gäbe und Ärzte auch für Beamte nur den einfachen Gebührensatz abrechnen dürften.“

“Jedes Mal, wenn ein Beamter sich behandeln lässt, legt der Steuerzahler auf die Behandlungskosten noch einmal 130 % oben drauf”

>>Spiegel<<

„Der ehemalige FDP-Gesundheitsminister macht noch einmal Karriere. Nach Informationen des manager magazin rückt Daniel Bahr zum Jahreswechsel in den Vorstand der Allianz-Krankenversicherung auf. … Im Laufe des Dezembers soll der Aufsichtsrat der Allianz Private Krankenversicherung die Berufung absegnen. Weder Allianz noch Bahr wollten zu der Personalie Stellung nehmen.“

“Die derzeitige Rechtslage benachteiligt die gesetzlich Krankenversicherten”

Aus Sicht der privaten Krankenversicherungen stellen Abgeordnete und Beamte – als Kunden – eine üppige Einnahmequelle da, weil für die Hauptlast der Kosten der Steuerzahler aufkommt. Damit dies auch so bleibt: Dafür sorgen treue Parteifunktionäre auf erlesenen Posten.