[Video] Sollten Radfahrende gezwungen werden, einen Radhelm zu tragen?
Alles Wissenswerte zum Thema Radhelmpflicht und deren Wirkung auf den Radverkehr finden Sie in unserem Dossier.
Der Guardian-Journalist Peter Walker versucht der Frage auf den Grund gehen, die stets für große Kontroversen sorgt und mit viel Emotion diskutiert wird: Sollte für Radfahrende die Pflicht bestehen, einen Fahrradhelm zu tragen?
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In dem unaufgeregten Video wird die Komplexität des Themas sehr gut dargestellt: während das Tragen eines Fahrradhelmes auf individueller Ebene durchaus Sinn machen kann und die Entscheidung aus diesem Grund im persönlichen Entscheidungsbereich gut aufgehoben ist, ist die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer allgemeinen Radhelmpflicht weitaus schwieriger zu beantworten.
Zum einen lässt sich ein Rückgang des Radverkehrs nach Einführung einer Radhelmpflicht beobachten. Auch wenn man für sich selber einen Komfortverlust durch das Tragen eines Helmes verneinen mag, zeigen ganzheitliche Betrachtungen und Verkehrszählungen den negativen Effekt nach Einführung einer Radhelmpflicht auf das Radverkehrsaufkommen (Beispiel Kanada, Beispiel Neuseeland). Staatliches Handeln sollte stets das Gemeinwohl im Blick haben, sodass der Nutzen einer allgemeinen Radhelmpflicht einerseits mit dem Nutzen einer freiwilligen Lösung und andererseits mit den allgemeinen Gesundheitseffekten des Radverkehrs (mehr Bewegung senkt die Zahl der Typ-2-Diabetes-Erkrankungen, der Bluthochdruckpatienten, der Fettstoffwechselstörungen und von Osteoporose sowie das Herzinfarkt- und Schlaganfall-Risiko) verglichen werden muss.
Zum anderen ist der Radverkehr mit 10,69 getöteten Radfahrenden je eine Milliarde geradelte Kilometer (Bezugsjahr 2015; ~0,01 Tote / 1 Mio. km) grundsätzlich eine sichere Verkehrsart (Verbesserungspotenzial besteht natürlich trotzdem). Im Vergleich mit dem Fußverkehr (15,34 getötete Fußgänger / 1 Mrd. gelaufene km) ist er sogar sicherer.
Im Jahr 2015 wurden laut polizeilicher Verkehrsunfallstatistik auf deutschen Straßen 383 Radfahrende getötet, 14.230 schwer und 63.563 leicht verletzt. Dem gegenüber stehen 35,8 Milliarden mit dem Fahrrad zurückgelegte Personen-km. Zur Sicherheit des Radverkehrs siehe auch ITF 2013 sowie Pucher und Buehler 2008, 2016 und 2017.
Im Kombination mit dem Phänomen einer Risiko(über)kompensation und zur Verfügung stehenden Alternativmaßnahmen in den Bereichen Radverkehrsinfrastruktur und allgemeine Verkehrssicherheit (bspw. Tempo 30) kann man zu dem Schluss kommen, dass ein Fahrradhelm zwar die Zahl der schweren Kopfverletzungen reduzieren könnte, aber daraus gleichzeitig nicht abgeleitet werden kann, dass eine Radhelmpflicht ebenfalls einen positiven Gesamteffekt erzielt.
Aus staatlicher Fürsorgeposition scheint es angebracht, zunächst jene Maßnahmen umzusetzen, die den größten positiven Gesamteffekt im Gesundheitsbereich erzeugen. Die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur oder eine Verringerung des Geschwindigkeitsunterschiedes zwischen Radfahrenden und sonstigem Straßenverkehr verhindert oder verringert Kopfverletzungen sowie eine Vielzahl weiterer Verletzungsarten und deren Folgen (ganzer Körper). Hinzu kommen weitere positive Effekte durch die gestiegene körperliche Aktivität wegen der höheren Attraktivität des Radverkehrs. Sind die Zusammenhänge verstanden und die Komplexität der Thematik durchdrungen, können die richtigen Entscheidungen getroffen werden.
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