Veruntreuung beim Jobcenter: Der etwas andere Raubzug
Die Kontrollen für Arbeitslosengeld II Empfänger sind streng und teilweise geraten die Behörden bei ihren Untersuchungen in eine ausgewachsene Paranoia hinein. Nur die eigenen Mitarbeiter werden offensichtlich kaum kontrolliert.
„Eine ehemalige Mitarbeiterin des Moerser Jobcenters hat knapp 50 000 Euro veruntreut“
„Eine ehemalige Mitarbeiterin des Moerser Jobcenters hat knapp 50 000 Euro veruntreut. Sie fingierte Ansprüche und leitete das Geld auf Privatkonten. … Sie fingierte in bestehenden Leistungsfällen einmalige Bedarfe wie Darlehen oder Mietkautionen. Auch verlängerte sie bereits vorhandene Zahlungszeiträume. Das ganze habe sie nach dem „Vier-Augen-Prinzip“ von nichtsahnenden Kollegen abzeichnen lassen oder alleine abgesegnet.“
„Sie fingierte in bestehenden Leistungsfällen einmalige Bedarfe“
„Ein Mitarbeiter des Kreis-Eigenbetriebs Neue Wege soll über Jahre 80 000 Euro veruntreut haben, die einem Bezieher von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) ausgezahlt worden seien. Dies bestätigte dieser Zeitung ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt, die gegen beide Männer ermittelt: gegen den Mitarbeiter der Behörde, die sich um Langzeitarbeitslose kümmert, und gegen den Leistungsbezieher wegen Leistungserschleichung.“
„Ein Mitarbeiter des Kreis-Eigenbetriebs Neue Wege soll über Jahre 80 000 Euro veruntreut haben“
„Mit einem Trick hat eine ehemalige Mitarbeiterin eines Jobcenters in Berlin insgesamt 280.000 Euro verschwinden lassen – und auf ihr eigenes und das Konto eines Freundes überwiesen. … Eine Lücke im System habe den Schwindel möglich gemacht. „Ich habe es getan, wenn ich mich schlecht fühlte, ich machte es für den kurzen Moment des Glücks, das Geld auszugeben“, erklärt sich die Frau vor Gericht.“
„Mit einem Trick hat eine ehemalige Mitarbeiterin eines Jobcenters in Berlin insgesamt 280.000 Euro verschwinden lassen“
„Fast 40 Prozent der Klagen im Zusammenhang mit der Grundsicherung gingen im vergangenen Jahr entweder ganz oder teilweise zu ihren Gunsten aus. Dies geht aus einer Übersicht des Bundesarbeitsministeriums hervor, über die die „Saarbrücker Zeitung“ berichtet.“
„Eine Lücke im System habe den Schwindel möglich gemacht“
Die Zahlen sind deswegen erstaunlich, weil die zuständigen Gerichte in den jeweiligen Verfahren immer das „öffentliche Interesse“ vertreten: Die Richter grundsätzlich geneigt sind, zu der Sichtweise der Behörde zu tendieren.