“Nichts sehen, nichts hören und nichts sagen” – Und das völlig obsolete Privacy Shield-Abkommen
“Nichts sehen, nichts hören und nichts sagen” – Diese Sprichwort ist sicherlich vielen Menschen geläufig und besonders beim Thema Datenschutz ist es allgegenwärtig. Für das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung fühlt sich niemand verantwortlich, oder anders ausgedrückt: “Nichts sehen, nichts hören und nichts sagen”
“Nichts sehen, nichts hören und nichts sagen: Völlig passiv kommen die bekannten drei Affen daher”
“Nichts sehen, nichts hören und nichts sagen: Völlig passiv kommen die bekannten drei Affen daher, die vollkommen meinungslos und desinteressiert sind.”
“Drei Affen” – “Die vollkommen meinungslos und desinteressiert sind”
“Nichts sehen, nichts hören und nichts sagen” – Normalerweise versucht die staatliche Justiz – nach außen hin – genau das Gegenteil darzustellen. Je härter das Strafmaß, desto höher fällt das öffentliche Ansehen aus. Mit sichtbaren Stolz nehmen manche sogar dem Titel “Richter Gnadenlos” an, obwohl der Grundsatz des Verhältnismäßigkeit sich direkt aus dem Grundgesetz ableiten lässt.
“Richter Gnadenlos” – “Der des Kokain-Konsums bezichtigt wurde”
“Ronald Schill als “Richter Gnadenlos” Nach seinem Abitur studierte Ronald Schill erstmal drei Semester Psychologie an der Hamburger Universität, ehe er zu den Rechtswissenschaften wechselte. … Da er in dieser Zeit Urteile mit hohem Strafmaß fällte, bekam Ronald Schill schnell den Beinamen “Richter Gnadenlos”. Das brachte ihm zunehmend Bekanntheit in Deutschland und vermehrte Medienauftritte ein. … Anfang 2002 gab es einen öffentlichen Eklat um Ronald Schill, der des Kokain-Konsums bezichtigt wurde.”
Kokain-Konsum in der Richterschaft? – “Nichts sehen, nichts hören und nichts sagen”
Einen Richter – in Amt und Würden – des aktiven Drogenkonsums öffentlich zu bezichtigen: Das hat sich noch niemals als gute Idee herausgestellt. Deshalb sollte über solche Dinge nach dem Prinzip der drei Affen verfahren, also: “Nichts sehen, nichts hören und nichts sagen” – Sollte jemand wider erwarten doch etwas gesehen haben, dann wären plötzlich auftretende “Gedächtnislücken” nützlich. Insbesondere beim Thema Datenschutz wird dieses Verfahren großzügig praktiziert: Denn das Privacy-Shield Abkommen ist längst obsolet, obwohl alle es ignorieren.
Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung? – “Nichts sehen, nichts hören und nichts sagen”
“Sollen personenbezogene Daten von EU-Bürgern in Drittländer übermittelt werden, müssen Garantien vorliegen, dass diese Daten auch dort einem vergleichbar hohen Schutzniveau unterliegen. Eine dieser Garantien war eine Zertifizierung nach dem EU-U.S. Privacy-Shield Abkommen. Dieses Abkommen haben die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) nunmehr gekippt. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, … fordert datenverarbeitende Stellen in Berlin auf, in den USA gespeicherte personenbezogene Daten nach Europa zu verlagern.”
“In den USA gespeicherte personenbezogene Daten nach Europa zu verlagern”
Da viele Anwendung auf Basis einer Cloud nur funktionieren können, ist der rechtskonforme Einsatz viele Programme und Betriebssysteme schlicht unmöglich. – Das ist auch allgemein bekannt und hat man hat sich hierfür eine blumige Erklärung ausgedacht.
Privacy Shield-Abkommen: Ist das Sprichwort “des Kaisers neue Kleider” bereits Realität geworden?
>>Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg<<
“Richtig an der EuGH-Entscheidung ist, dass das von der EU-Kommission mit den USA ausgehandelte Privacy Shield-Abkommen EU-Bürger nicht wirksam davor schützte, dass US-Geheimdienste anlasslos, zeitlich unbegrenzt und ohne wirksame Zweckbindung Daten von Europäern bei als Dienstleistern fungierenden US-Unternehmen abgreifen können. Doch es stellt europäische Unternehmen auch vor eine nahezu unlösbare Situation. Können sie Dienstleister wie Microsoft, Zoom und Co. nicht dazu bringen, die Daten auf Servern in den EU-Mitgliedstaaten wirksam vor dem Zugriff der US-Behörden zu schützen, dürften sie diese Dienstleister nicht mehr nutzen. Andernfalls drohen den hier ansässigen Unternehmen Bußgelder der Datenschutzbehörden.”
“Daten von Europäern bei als Dienstleistern fungierenden US-Unternehmen abgreifen können”
Für die allermeisten europäischen Unternehmen dürfte es sehr wohl eine lösbare Situation sein. Selbstverständlich kann auf europäische Server ausgewichen werden. Vielmehr haben sich die staatliche Institutionen – aus freien Stücken – in ihren eigenen Widersprüche verstrickt. Die Landeshauptstadt München hat ihre IT-Systeme umgestellt und das Thema Datenschutz wurde dabei nicht mal erwähnt. Kurzum: Es werden riesige Mengen an Daten verarbeitet und niemand ist für das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung verantwortlich. Mehr noch: Studenten sind regelrecht dazu gezwungen, andernfalls müssen sie woanders studieren.
“Andernfalls drohen den hier ansässigen Unternehmen Bußgelder der Datenschutzbehörden”
“Im Rahmen des Microsoft Landesvertrages haben eingeschriebene Studierende der Hochschule Zittau/Görlitz und weiterer teilnehmender sächsischer Universitäten und Hochschulen die Möglichkeit, Microsoft Office 365 ProPlus (ohne Cloud-Dienste) auf bis zu fünf Geräten unter Windows und MacOS kostenfrei zu nutzen.”
“Rahmen des Microsoft Landesvertrages” – Und die Bußgelder einer Datenschutzbehörde sind plötzlich vergessen?
Die vermeintliche “kostenfreie Nutzung” wird auch nur durch die Öffentlichkeit bezahlt. Viele Studenten hätten vermutlich stattdessen eine bessere Studiumfinanzierung lieber gesehen.