Der undurchdringliche Dschungel des deutschen Steuerrechts: Verlustausgleich als Beispiel für fehlende Logik und Gerechtigkeit

Es fällt auf, dass der Staat seine Steuern nach Kriterien erhebt, die für die meisten Bürger nicht nachvollziehbar sind und einer zugänglichen Logik entbehren. Anstatt sich an nachvollziehbare Grundsätze oder gar an einen universellen Gerechtigkeitsmaßstab zu halten, werden Steuern auf eine Art und Weise gestaltet, die scheinbar willkürlich ist und jeden Versuch, sie als fair zu begreifen, im Keim erstickt. Es bleibt der Wunsch nach einem transparenten und verständlichen Steuerrecht, das es jedem ermöglicht, die eigenen steuerlichen Pflichten und die dahinterstehende Logik nachzuvollziehen. Doch dieser Wunsch ist seit Jahrzehnten unerfüllt geblieben und scheint in immer weitere Ferne zu rücken.
Historische Perspektive und gescheiterte Reformen
Das Problem der fehlenden Nachvollziehbarkeit ist keineswegs ein neues Phänomen. Schon zu Zeiten des berühmten Physikers Albert Einstein wurde darüber gescherzt, dass selbst ein Genie seines Kalibers nicht in der Lage sei, seine Steuererklärung ohne weiteres zu verstehen. Nicht umsonst wird ihm das Bonmot zugeschrieben, man müsse Philosoph sein, um das deutsche Steuerrecht zu begreifen. In jüngerer Vergangenheit hat der bekannte Steuerrechtler Paul Kirchhoff mit großem Engagement für eine grundlegende Steuerreform gekämpft. Seine Vorschläge blieben jedoch erfolglos; im politischen Betrieb wurden sie von widerstreitenden Interessen zermahlen und verschwanden schließlich in den Schubladen. Selbst Parteien und Regierungen, die sich die Vereinfachung des Steuerrechts auf die Fahnen geschrieben hatten, haben nie ernsthaft daran gearbeitet, das deutsche Steuerrecht auch nur ansatzweise klarer, verständlicher oder transparenter zu gestalten.
Die Praxis: Ausnahmen, Gegenausnahmen und unverständliche Sonderregelungen
Stattdessen ist das Gegenteil eingetreten: Mit jeder neuen Regelung, jeder Gesetzesänderung und jedem politischen Kompromiss wächst das Dickicht aus Ausnahmen, Gegenausnahmen und Sonderregelungen. Zu jeder Regel gibt es nicht nur eine Ausnahme, sondern zu dieser wiederum eine Gegenausnahme und oft noch weitere Unterfälle, die zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen führen. Wer sich als Steuerpflichtiger in diesen Paragrafendschungel wagt, fühlt sich schnell verloren.
Der Verlustausgleich – ein exemplarisches Chaos
Ein besonders anschauliches Beispiel für die Intransparenz des deutschen Steuerrechts ist der Umgang mit Verlusten. Grundsätzlich klingt es vernünftig: Verluste dürfen mit positiven Einkünften verrechnet werden, um die steuerliche Belastung an die tatsächliche Leistungsfähigkeit anzupassen. Doch schon der erste Fehler droht, wenn die Verluste im Ausland entstehen, insbesondere außerhalb der EU. Das Gesetz listet detailliert auf, aus welchen Quellen ausländische Verluste nicht berücksichtigt werden. Der Fiskus unterstellt offenbar, dass Verluste im Ausland weniger schmerzlich sind als im Inland. Doch selbst diese harte Regel kennt Ausnahmen: Verluste aus bestimmten Betriebsstätten im Ausland werden anerkannt, sofern sie etwa mit der Produktion von Waren oder dem Abbau von Bodenschätzen zusammenhängen – aber nicht, wenn es sich um Waffen oder bestimmte Dienstleistungen handelt. Es folgt eine Kaskade an Einschränkungen, die kaum noch jemand durchdringen kann.
Europäische Besonderheiten und weitere Hürden
Sobald die Grenze zur Europäischen Union überschritten wird, gelten wiederum andere Regeln. Nationale Steuervorschriften dürfen innerhalb der EU keine Benachteiligung für grenzüberschreitende Aktivitäten bedeuten, um den gemeinsamen Binnenmarkt und die Freiheiten der EU zu wahren. Verluste aus dem EU-Ausland werden daher anders behandelt. Allerdings hat der Gesetzgeber auch hier Wege gefunden, die steuerliche Anerkennung zu begrenzen, etwa durch den sogenannten Progressionsvorbehalt, der wiederum für bestimmte Einkünfte abgeschafft wurde. Das Ergebnis ist ein undurchschaubares System, das weder den Betroffenen noch ihren Beratern wirklich klar ist.
Inländische Verluste und die Tücken der Verlustverrechnung
Auch bei rein inländischen Verlusten ist die Situation alles andere als einfach. Viele Verluste dürfen nur mit bestimmten Gewinnen verrechnet werden – etwa solche aus gewerblicher Tierzucht oder privaten Veräußerungsgeschäften. Wer in sogenannte Steuerstundungsmodelle investiert hat, kann entstandene Verluste nur mit Gewinnen aus genau diesen Anlagen ausgleichen. Die Liste an Sonderfällen und Stolpersteinen scheint endlos zu sein, sodass der erhoffte Verlustausgleich häufig ins Leere läuft.
Zeitliche und finanzielle Begrenzungen beim Verlustvortrag
Ein weiteres Problem ergibt sich, wenn Verluste eines Jahres die positiven Einkünfte übersteigen. Dann entsteht ein negativer Gesamtbetrag, der ins nächste Jahr vorgetragen werden kann. Doch auch hier setzt das Gesetz enge Grenzen: Der mögliche Verlustvortrag ist finanziell limitiert – auf einen Betrag von einer Million Euro pro Jahr zuzüglich eines bestimmten Prozentsatzes weiterer Einkünfte. Für kleinere Unternehmen mag das akzeptabel sein, doch für Mittelständler, die über Jahre Gewinne versteuert haben und nun unverschuldet Verluste erleiden, ist diese Begrenzung oftmals eine Katastrophe.
Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften und der Verfall von Verlustvorträgen
Für Kapitalgesellschaften sieht das Steuerrecht nochmals strengere Regeln vor. Sobald sich die Beteiligungsverhältnisse ändern oder sich Geschäftsschwerpunkte verschieben, verfällt der zuvor angesammelte Verlustvortrag. Plötzlich gilt die Gesellschaft als steuerlich „neu“, und die Möglichkeit, frühere Verluste auszugleichen, ist verloren. So werden auch hier steuerliche Nachteile für Unternehmen geschaffen, die ohnehin bereits mit wirtschaftlichen Problemen kämpfen.
Gewinne sozialisieren, Verluste privatisieren
Wer dem deutschen Steuerrecht auf den Grund geht, erkennt schnell das dahinterliegende Prinzip: Während Gewinne möglichst umfassend besteuert werden und in die Staatskasse fließen, werden Verluste so weit wie möglich ausgegrenzt, privatisiert und von der steuerlichen Anerkennung ferngehalten. Das System ist nicht nur kompliziert, sondern auch in vieler Hinsicht ungerecht. Es fehlen transparente Regeln und nachvollziehbare Grundsätze, die den Steuerpflichtigen Klarheit und Planungssicherheit bieten. Bis sich daran etwas ändert, bleibt der Steuerdschungel ein Hindernis für Bürger wie Unternehmen – und ein Mahnmal für den Reformbedarf im deutschen Steuerrecht.
















